Halter bleibt gleich Versicherungsnehmer wechelt?

Hallo,
Unser Auto ist momentan auf meine Frau als Halter angemeldet aber ich bin Versicherungsnehmer. Nun wollen wir es gern so machen das Sie Halter bleibt und aber auch Versicherungsnehmer wird (bei einer anderen Versicherung). Kann ich es einfach abmelden und wieder anmelden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BastiHa schrieb am 1. Mai 2015 um 13:19:18 Uhr:


Ja deswegen wollen wir ja zur zulassungstelle... wir melden das auto montag ab und Dienstag wieder NEU an mit EVB von der anderen versicherung

Tu was du nicht lassen kannst, aber wundere dich nicht, wenn das nicht so funktioniert, wie du dir das vorstellst.

Ich frage mich nur, warum du den Thread erstellt hast, wenn du ohnehin alles besser weißt.

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Nein uns gehts um kein ersparnis ich bin sf 0 sowie meine frau auch... es geht nur darum das sie mit Ihrem auto auch in den Prozenten sinken kann. sie ist Halter und ich versicherungsnehmer aber das wollen wir gern ändern mit einer ummeldung.

Entweder ein anderes KFZ (oder KRAD ab 125ccm, Risikokennziffer 003) anmelden oder zum Ablauf des Vertrages kündigen.

Das verstehe ich nicht... wieso soll ich jetzt was auf mich anmelden? das ja nicht das was gewollt ist. es geht nur darum das meine frau eine eigene versicherung hat. wenn sie das auto jetzt abmeldet und wir am nächsten tag das auto neu anmelden mit versicherung über sie geht das denn nicht? die können mich doch nicht in der versicherung halten wenn das auto nicht angemeldet ist...

evb nummer von der neuen versicherung haben wir auch schon

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SF0 ok, das geht natürlich, da keine SFR als Vorversicherer stätigt werden muß.

Hatte so einen Fall noch nicht gehabt, zumindest müßtest Du Deinen Versicherer einen Kaufvertrag vorlegen, dass das KFZ an Deine Frau verkauft wurde, damit sie Deinen Vertrag abrechnen können (Nachweis, dass KFZ aus Deinen Besitz entfernt wurde).

Das wäre jetzt mein Vorgehen meinem Versicherer gegenüber.

ich gehe montag mal mit meiner frau zur zulassungsstelle... mal schauen was die mir sagen 😉 Danke erstmal

Zur Hauptfälligkeit den Vertrag kündigen, anders wird das nix, wie Celica und Corsa dir schon mitgeteilt haben.

Zitat:

@BastiHa schrieb am 1. Mai 2015 um 11:45:34 Uhr:


ich gehe montag mal mit meiner frau zur zulassungsstelle... mal schauen was die mir sagen 😉 Danke erstmal

Was soll das denn?

Die interessiert doch nicht, wo du versichert bist, Hauptsache dass du versichert bist.

Du willst scheinbar nicht akzeptieren, dass Verträge einzuhalten sind und wenn der Halter nicht wechselt dann kann man den Versicherungsvertrag nicht mal eben so beenden.

Die Zulassungsstelle interessiert sich nicht für die Art von Fragen, die wollen nur eine eVB bei einer Zulassung (das bedeutet für die Mitarbeiter der Zulassungsstelle, es wurde eine vorläufige Versicherungsbestätigung gegeben, mehr nicht).

Was danach mit dem Verträgen passiert, ist denen egal. Der Versicherungsvertrag ist eine Verbindung zwischen VN und Versicherer.

Ja deswegen wollen wir ja zur zulassungstelle... wir melden das auto montag ab und Dienstag wieder NEU an mit EVB von der anderen versicherung

Ich versteh das ganze Problem nicht, du kannst noch nächstes Jahr deiner Frau den SF übertragen und du fängst dann selbst mit SF 1/2 an.

Zitat:

@BastiHa schrieb am 1. Mai 2015 um 13:19:18 Uhr:


Ja deswegen wollen wir ja zur zulassungstelle... wir melden das auto montag ab und Dienstag wieder NEU an mit EVB von der anderen versicherung

Tu was du nicht lassen kannst, aber wundere dich nicht, wenn das nicht so funktioniert, wie du dir das vorstellst.

Ich frage mich nur, warum du den Thread erstellt hast, wenn du ohnehin alles besser weißt.

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