Halten in Fußgängerzone zwecks Beladung
Hi!
Welche Strafe ist fällig für halten in einer kurzen Fußgängerzone ohne Behinderung (spät abends)? Die Haltedauer war unter drei Minuten und die Polizei verlangte 30 EUR für parken. Darauf angesprochen, dass nicht geparkt wurde, führte zu nichts.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt kostenpflichtig verwarnt werden konnte, da der Beifahrer in der Haltezeit kurz Essen beim dort befindlichen Schnellrestaurant gekauft hat. Kann dies als Beladevorgang betrachtet werden, der legal ist?
Unter http://www.bussgeldkataloge.de/ finde ich folgendes:
Zitat:
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Demzufolge wären nur 10 EUR fällig. Muss ich dann den Bußgeldbescheid abwarten, um widersprechen zu können, da der mündliche Widerspruch folgenlos war?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Nun bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt kostenpflichtig verwarnt werden konnte, da der Beifahrer in der Haltezeit kurz Essen beim dort befindlichen Schnellrestaurant gekauft hat. Kann dies als Beladevorgang betrachtet werden, der legal ist?
Ich findes es auch eine Frechheit, dass du kostenpflichtig verwarnt wurdest.
Da hier unzweifelhaft Vorsatz vorliegt, wäre ein Bussgeld über 300,- € angemessen, sowie eine Überprüfung der allgemeinen Tauglichkeit zum führen eines Fahrzeuges durch den medizinisch-psychologischen Dienst.
Ich sags ja immer wieder: Deutschland ist mit seinen Witz-Bussgeldern immer noch das Mekka für Gesetztesübertreter.
Mfg Zille
90 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Die "Fußgängerzone" ist nur 150 m lang und der einzige relevante gewerbliche Anlieger ist der Mc Donalds.
Du hast also maximal 75 Meter zu laufen.
Das ist natürlich ab dem Erhalt der Fahrerlaubnis nicht mehr zumutbar, da kommen ja die Meisten schon nicht mal mehr zu Fuß vom Wohnzimmer zum Klo.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Du hast also maximal 75 Meter zu laufen.Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Die "Fußgängerzone" ist nur 150 m lang und der einzige relevante gewerbliche Anlieger ist der Mc Donalds.Das ist natürlich ab dem Erhalt der Fahrerlaubnis nicht mehr zumutbar, da kommen ja die Meisten schon nicht mal mehr zu Fuß vom Wohnzimmer zum Klo.
Nein. Es gibt im Umkreis von 500 m keine verfügbaren Parkplätze in der Innenstadt. Die einzige Haltemöglichkeit ist in den (ehemaligen) Parkbuchten am Mc Donalds, die man aber offensichtlich nicht mehr benutzen darf.
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Strafbar sind Ordnungswidrigkeiten allerdings nicht.
Interessante Rechtsauffassung.
Warum hast du dich dann auf eine Diskussion mit den Beamten eingelassen und hier ein Faß aufgemacht?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Interessante Rechtsauffassung.Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Strafbar sind Ordnungswidrigkeiten allerdings nicht.Warum hast du dich dann auf eine Diskussion mit den Beamten eingelassen und hier ein Faß aufgemacht?
Um Informationen zur Rechtslage zu bekommen. Hat ja auch geklappt.
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Ohne mitgelesen zu haben folgendes: Ich hab mal einige Zeit inner Apotheke in einer Fußgängerzone gearbeitet. Wir haben, wie jede andre Apotheke auch, zum Teil lebensnotwendige Medikamente verkauft. Stark wirksame Schmerzmittel, Medikmente zur Prophylaxe und Vorbeugung eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls und alles sowas.
Das Problem war nur, dass wir teilweise dann Lieferung bekommen haben wenn Lieferverkehr verboten war. Und selbst die Fahrzeuge des Arzneimittelgroßhandels auf denen groß steht "Eilige Medikamente" und die Tatsache das man den werten Politessen den BTM-Beleg ( Betäubungsmittelbeleg der zeigt das wirklich hochwirksame Schmerzmittel transportiert wurden auf die wirklich jemand wartet der sonst unerträglich Leiden würde ) unter die Nase gehalten hat mussten zum Teil bis zu 30 € zahlen.
Kurzum: Wenn schon Transporter lebensrettender Maßnahmen mit Bußgeldern belangt werden ( was ich persönlich einfach arm finde ), dann ist klar das alle andren auch belangt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das deutsche Korinthengehabe in der klugscheißerischen Unterscheidung zwischen Strafe und Buße gibt seit 1.1.2002 nicht mehr, auch Buß- oder Verwarnungsgelder sind Strafen.
@odebenus
Aber wie kommst du jetzt darauf, daß Ordnungswidrigkeiten nicht strafbar sind?
Das widerspricht doch vollkommen der aktuellen deutschen Rechtsprechung.
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Es gibt im Umkreis von 500 m keine verfügbaren Parkplätze in der Innenstadt.
Mag ja sein, aber daraus ergeben sich keine erweiterten Rechte oder Ansprüche für Dich.
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Strafbar sind Ordnungswidrigkeiten allerdings nicht.
Doch, OWIs sind strafbar, aber keine Straftaten, ein Bußgeld ist eine staatliche Maßregelung und damit klar definitionsgemäß eine "Strafe".
Das war jetzt neben Deiner persönlichen Auslegung einer eigentlich nicht vorhandenen Tathandlung schon die zweite Fehleinschätzung.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@odebenusZitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das deutsche Korinthengehabe in der klugscheißerischen Unterscheidung zwischen Strafe und Buße gibt seit 1.1.2002 nicht mehr, auch Buß- oder Verwarnungsgelder sind Strafen.
Aber wie kommst du jetzt darauf, daß Ordnungswidrigkeiten nicht strafbar sind?Das widerspricht doch vollkommen der aktuellen deutschen Rechtsprechung.
Das widerspricht nicht nur der Rechtsprechung, sondern auch der Gesetzgebung.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Das widerspricht nicht nur der Rechtsprechung, sondern auch der Gesetzgebung.
Nein, die Gesetzgebung "passt".
Das Ganze basiert auf einer Richtlinie, die im Rahmen der EU-weiten Rechtsangleichung einige Begriffe einheitlich definiert hat und zum 1.1.02 auch im Landesrecht gilt, selbst wenn es nicht übernommen wurde.
Jedwede staatliche Maßregelung aufgrund dem Fehlverhalten gegenüber einer staatlichen Reglementierung ist "Strafe". Hat eine Reglementierung eine Maßregelung zur Folge, dann ist diese Reglementierung "strafbar".
Einfachste Definitionsfindung direkt aus Ursache und Wirkung und damit sind OWIs "strafbar" auch ohne eine Straftat zu sein oder auch dadurch eine andere Wirkung zu erhalten und ein Bußgeld ist eine "Strafe". Was dann auch auf eine mündliche Verwarnung zutrifft. Da "Strafe" nicht materiell sein muss, sondern jegliche Form einer staatlichen Maßregelung beinhaltet.
Vielleicht ein wenig unübersichtlich, weil irgendwelche weiterführende Dinge sich noch derzeit auf den Begriff "Strafe" beziehen, aber eigentlich nicht an dem Begriff selber, sondern als Folge der Tat orientiert sind.
Da muss ein Jurist eben etwas flexibler denken.
Aber auch nichts Neues, da man auch 8 Jahre lang als Möp-Fahrer tagsüber gem. StVO mit "Fahrlicht" fahren musste, obwohl dieses Dingens nach den Bauvorschriften der StVZO/EU-/ECE-Richtlinien überhaupt nicht an einen Fahrzeug vorhanden war und wäre es vorhanden gewesen, dann sogar (damals noch) bußgeldbewährt gewesen wäre.
lol lebensrettende Medikamente, eilige Medikamente - Blödsinn, wer lebensrettende Mittelchen braucht, der geht nicht in die Apotheke sondern in die Klinik oder lässt den NA kommen.
Alles Andere ist nicht so eilig, als dass man Verkehrsregeln aushebeln müsste.
Dringende Medikamente bekommt man neben dem Rezept meist direkt vom Arzt in kleinen Dosierungen mit Heim um dann eben innerhalb der Regulären Lieferzeiten der Apos sein Rezept einzulösen.
Die Einzigen die es bei eiligen Medikamenten eilig haben sind die Fahrer und die Firmen und nur äußert selten die Patienten.
Sachen und Fahrzeuge die es wirklich und berechtigt eilig haben, fahren selbst mit Blaulicht oder werden von Blaulichtern begleitet.
Du hast scharweinlich noch nie selber so ein dringendes Medikament benötigt,
sonst würdest du nicht so daherreden!
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Es gibt im Umkreis von 500 m keine verfügbaren Parkplätze in der Innenstadt.
Dies bedeutet ja im Umkehrschluß, daß Parkplätze in lediglich 500 m Entfernung zum Schnellrestaurant zur Verfügung standen.
Wenn man da schon bereit ist, den Express-Zuschlag an die Rennleitung zu entrichten, dann kann man auch gleich zu Hause bleiben und einen Lieferservice mit der Anlieferung beauftragen. Das wäre erheblich preiswerter.
Also, fassen wir die wertvollen Informationen von Roadwin mal zusammen:
Früher bekam man für eine Straftat eine Strafe und für eine Ordnungswidrigkeit ein Ordnungsgeld. Heute bekommt man für eine Ordnungswidrigkeit auch eine Strafe, die aber nach wie vor aus einem Ordnungsgeld besteht. D.h., geändert hat sich tatsächlich - GAR NICHTS. Außer, daß bestimmten Erbsenzählern die Möglichkeit gegeben wurde, ihrer Lieblingsbeschäftigung, der Klugscheißerei, zu fröhnen. Und da behaupte noch mal jemand, der aufgeblähte Beamtenapparat der EU-Bürokratie sei zu nichts nutze.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Außer, daß bestimmten Erbsenzählern die Möglichkeit gegeben wurde, ihrer Lieblingsbeschäftigung, der Klugscheißerei, zu fröhnen.
Nein, es wurden einigen Erbsenzählern die Möglichkeit zur Kugscheißerei genommen.
Thread beachten, welcher Erbsenzähler geklugscheißert hat.
Und selbst wenn es noch richtig gewesen wäre, es hätte nichts verändert oder genutzt. Es wäre nur ein klug scheißen um des klug scheißen willens und dann auch noch in das Klo gegriffen - aber das kennst Du ja selber.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
lol lebensrettende Medikamente, eilige Medikamente - Blödsinn, wer lebensrettende Mittelchen braucht, der geht nicht in die Apotheke sondern in die Klinik oder lässt den NA kommen.Alles Andere ist nicht so eilig, als dass man Verkehrsregeln aushebeln müsste.
Dringende Medikamente bekommt man neben dem Rezept meist direkt vom Arzt in kleinen Dosierungen mit Heim um dann eben innerhalb der Regulären Lieferzeiten der Apos sein Rezept einzulösen.Die Einzigen die es bei eiligen Medikamenten eilig haben sind die Fahrer und die Firmen und nur äußert selten die Patienten.
Sachen und Fahrzeuge die es wirklich und berechtigt eilig haben, fahren selbst mit Blaulicht oder werden von Blaulichtern begleitet.
Ja natürlich, ich brauch Marcumar ( blutverdünnendes Mittel zur Prophylaxe des Herzinfarkts ) und ruf ma eben den Notarzt. Wenn er dann schonmal unterwegs ist kann er auch gleich meine Butter mitbringen, die wird auch grad alle. Der erste Paragraph des Apothekengesetzes lautet sinngemäß "Die Apotheke hat die Aufgabe, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen".
Den, der Staat ist für die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Bevölkerung zuständig. Da wir aber nunmal nicht im Sozialismus mit staatseignen Betrieben leben wurde die Aufgabe der Medikamentenversorgung an die Apotheken übertragen, weswegen diese auch das alleinige Recht haben unter bestimmten ( übrigens sehr strengen ) Auflagen Medikamente zu verkaufen. Versandapotheken sind übrigens auch im weitren Sinn ganz normale Apotheken, aber das führt jetzt zu weit.
Es geht also im Endeffekt darum eine staatlich übertragne Aufgabe sicherzustellen. Und wenn der Staat durch seine Staatsgewalt Betriebe an dem Auftrag hindert, die er ihnen erteilt hat ist das an Blödheit nicht mehr zu überbieten. Zumal wir wiegesagt keine Plätzchen sondern hochwirksame Medikamente verkaufen.
Ansonsten müssten wir zum japanischen Modell übergehn wo meines Wissens nach der Arzt gleichzeitig der Apotheker ist. Aber auch der müsste Lieferungen bekommen. Und da isses nunmal egal ob der Arzt, der Apotheker oder der Azubi von GasWasserScheisse das Zeug verkauft, alle brauchen Lieferungen und wenn diese Lieferungen behindert werden kriegen eine Menge Leute einen ziemlichen Sack Probleme.
Zudem haben wir außerdem mit Kühlwaren und hitzeempfindlichen Substanzen zu tun, sehr clever wenn die erstmal 2 KM durch die pralle Sonne geschleppt werden. Ja, man kann alles in spezielle Kühlkisten einpacken wies bei bestimmten Medikemanten passiert, aber das würde eine Kostenexplosion verursachen und man bräuchte wesentlich mehr Fahrer den sone Innenstadtapotheke hat schonmal Lieferungen mit über 120 - 200 Teilen und mehr dabei.
Das ergibt dann alles Mehrkosten in ziemlich hohen Rahmen und rat mal wer die tragen darf.