Halten in Fußgängerzone zwecks Beladung
Hi!
Welche Strafe ist fällig für halten in einer kurzen Fußgängerzone ohne Behinderung (spät abends)? Die Haltedauer war unter drei Minuten und die Polizei verlangte 30 EUR für parken. Darauf angesprochen, dass nicht geparkt wurde, führte zu nichts.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt kostenpflichtig verwarnt werden konnte, da der Beifahrer in der Haltezeit kurz Essen beim dort befindlichen Schnellrestaurant gekauft hat. Kann dies als Beladevorgang betrachtet werden, der legal ist?
Unter http://www.bussgeldkataloge.de/ finde ich folgendes:
Zitat:
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Demzufolge wären nur 10 EUR fällig. Muss ich dann den Bußgeldbescheid abwarten, um widersprechen zu können, da der mündliche Widerspruch folgenlos war?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Nun bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt kostenpflichtig verwarnt werden konnte, da der Beifahrer in der Haltezeit kurz Essen beim dort befindlichen Schnellrestaurant gekauft hat. Kann dies als Beladevorgang betrachtet werden, der legal ist?
Ich findes es auch eine Frechheit, dass du kostenpflichtig verwarnt wurdest.
Da hier unzweifelhaft Vorsatz vorliegt, wäre ein Bussgeld über 300,- € angemessen, sowie eine Überprüfung der allgemeinen Tauglichkeit zum führen eines Fahrzeuges durch den medizinisch-psychologischen Dienst.
Ich sags ja immer wieder: Deutschland ist mit seinen Witz-Bussgeldern immer noch das Mekka für Gesetztesübertreter.
Mfg Zille
90 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Ein Kfz hat in einer Fußgängerzone nichts verloren, genauso wenig wie ein Fußgänger auf der Autobahn. Also wo ist das Problem?
Das Problem ist doch da. Nennt sich Themenstarter 😁
Zitat:
Original geschrieben von notting
Quatsch. Schon mal was von Vorbestellung gehört?Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Nur am Rande,im schnellsten Schnellbeschiß dauert es länger als 3 Minuten bis man wieder am Auto sein kann.
Dies ändert aber nichts an der Strafbarkeit der Handlung, da bereits das Einfahren in die Fußgängerzone nicht zulässig war.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dies ändert aber nichts an der Strafbarkeit der Handlung, da bereits das Einfahren in die Fußgängerzone nicht zulässig war.Zitat:
Original geschrieben von notting
Quatsch. Schon mal was von Vorbestellung gehört?
Strafbarkeit? Ui..Ui..Ui...
Mal unabhängig von der Zuchthausstrafe habe ich doch dargetan, dass ich der StVO folgend unter drei Minuten halten ohne auszusteigen nicht für parken halte und somit auch nicht dazu gezwungen werden kann, dafür ein Verwarngeld zu bezahlen.
Wär der TE doch zum Drive-In-Schalter gefahren,
da hätte es keine Probleme gegeben. 😁😁
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Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Wär der TE doch zum Drive-In-Schalter gefahren,
da hätte es keine Probleme gegeben. 😁😁
Sowas modernes gibt es dort noch nicht. Die letzten drei Jahrzehnte der Fast-Food-Industrieentwicklung sind dort spurlos vorüber gegangen.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Wär der TE doch zum Drive-In-Schalter gefahren,
da hätte es keine Probleme gegeben. 😁😁
denkst du. Auch da kann man Probleme bekommen, wenn man nur will 😉
und so, wie der TE sich hier und an anderer Stelle aufführt, gehe ich davon aus: er will! 😛
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Sowas modernes gibt es dort noch nicht. Die letzten drei Jahrzehnte der Fast-Food-Industrieentwicklung sind dort spurlos vorüber gegangen.
Siehste,und bei uns süddeutschen Bauern in der Provinz gibt es sogar einen Drive Inn in einer Eisdiele.😁
Aber in einer Fußgängerzone einen Drive Inn einzurichten wäre wohl ein nicht genehmigungsfähiges Vorhaben und der Bau recht Sinnlos.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
denkst du. Auch da kann man Probleme bekommen, wenn man nur will 😉
und so, wie der TE sich hier und an anderer Stelle aufführt, gehe ich davon aus: er will! 😛
Wenn man sonst keine Probleme hat muß man sich eben welche schaffen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Aber in einer Fußgängerzone einen Drive Inn einzurichten wäre wohl ein nicht genehmigungsfähiges Vorhaben und der Bau recht Sinnlos.
Die "Fußgängerzone" ist nur 150 m lang und der einzige relevante gewerbliche Anlieger ist der Mc Donalds.
Die Fläche ist - wie auf dem Luftbild erkennbar - eine legale Haltefläche gewesen (siehe Bodenmarkierung) und wurde irgendwann illegalisiert. Bringt Knete in die Staatskasse.
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Mal unabhängig von der Zuchthausstrafe habe ich doch dargetan, dass ich der StVO folgend unter drei Minuten halten ohne auszusteigen nicht für parken halte und somit auch nicht dazu gezwungen werden kann, dafür ein Verwarngeld zu bezahlen.
Das ist korrekt. Dies berechtigt dich jedoch nicht dazu, ein eine Fußgängerzone hineinzufahren.
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Darf die Polizei erst einmal die Leute großzügig reinfahren lassen und dann kassieren?
Ja. Da davon auszugehen ist, daß zu der Zeit gerade keine Großveranstaltung in der Fußgängerzone stattfand, waren die Polizisten dort auch nicht als Ordner tätig, sondern lediglich als Ordnungskräfte, d.h., sie waren dazu angehalten, strafbares Verhalten zu sanktionieren.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Siehste,und bei uns süddeutschen Bauern in der Provinz gibt es sogar einen Drive Inn in einer Eisdiele.😁
Und was gibt es da im Winter?
Sicher Glühwein! 😁
Oder in Bayern Glühbier?
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Die "Fußgängerzone" ist nur 150 m lang und der einzige relevante gewerbliche Anlieger ist der Mc Donalds.
Dieser hat aber keinen Drive-In, darf also, außer von Anlieferfahrzeugen, nicht mit dem PKW angefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja. Da davon auszugehen ist, daß zu der Zeit gerade keine Großveranstaltung in der Fußgängerzone stattfand, waren die Polizisten dort auch nicht als Ordner tätig, sondern lediglich als Ordnungskräfte, d.h., sie waren dazu angehalten, strafbares Verhalten zu sanktionieren.Zitat:
Original geschrieben von odobenus
Darf die Polizei erst einmal die Leute großzügig reinfahren lassen und dann kassieren?
In einer 150m-Fußgängerzone kann höchsten der Oberbürgermeister von Duisburg eine Großveranstaltung stattfinden lassen.
Strafbar sind Ordnungswidrigkeiten allerdings nicht.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Und was gibt es da im Winter?
Ab Februar wieder Eis,ansonsten macht er ab Ende Oktober Urlaub oder renoviert die Bude. Aber ab dem Fasnetsumzug im Ort hat er wieder offen und dann geht es ohne Ruhetag wieder bis Ende Oktober ohne Pauese durch.