Halten in Fußgängerzone zwecks Beladung

Hi!

Welche Strafe ist fällig für halten in einer kurzen Fußgängerzone ohne Behinderung (spät abends)? Die Haltedauer war unter drei Minuten und die Polizei verlangte 30 EUR für parken. Darauf angesprochen, dass nicht geparkt wurde, führte zu nichts.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt kostenpflichtig verwarnt werden konnte, da der Beifahrer in der Haltezeit kurz Essen beim dort befindlichen Schnellrestaurant gekauft hat. Kann dies als Beladevorgang betrachtet werden, der legal ist?

Unter http://www.bussgeldkataloge.de/ finde ich folgendes:

Zitat:

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

Demzufolge wären nur 10 EUR fällig. Muss ich dann den Bußgeldbescheid abwarten, um widersprechen zu können, da der mündliche Widerspruch folgenlos war?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von odobenus


Nun bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt kostenpflichtig verwarnt werden konnte, da der Beifahrer in der Haltezeit kurz Essen beim dort befindlichen Schnellrestaurant gekauft hat. Kann dies als Beladevorgang betrachtet werden, der legal ist?

Ich findes es auch eine Frechheit, dass du kostenpflichtig verwarnt wurdest.

Da hier unzweifelhaft Vorsatz vorliegt, wäre ein Bussgeld über 300,- € angemessen, sowie eine Überprüfung der allgemeinen Tauglichkeit zum führen eines Fahrzeuges durch den medizinisch-psychologischen Dienst.

Ich sags ja immer wieder: Deutschland ist mit seinen Witz-Bussgeldern immer noch das Mekka für Gesetztesübertreter.

Mfg Zille

90 weitere Antworten
90 Antworten

So, ich häng jetzt hier ein Schloß dran.
Alle Gutmenschen, Erbsenzähler und Verkehrsrowdies haben sich ja ohnehin schon zu Wort gemeldet ( 🙄 ), der TE weilt mittlerweile auch nicht mehr unter uns, von daher:

***closed***

Gruß MartinSHL
MT-Moderation

Ähnliche Themen