Hagelschlag Teilkasko

Aus aktuellem Anlaß möchte ich hier gern ein paar Informationen einsammeln. Manche Versicherungsgesellschaften (z.B. die VHV) handhaben das grundsätzlich so, daß ein Gutachten eingeholt wird. Übersteigt der Teilkaskoschaden den Zeitwert des Fahrzeugs, so bleibt der Kunde auf einem Teil seiner Reparaturkosten sitzen. Ich würde Euch bitten, postet doch einmal Eure Erfahrungen zu diesem Thema, unter Namensnennung der Gesellschaft natürlich, damit wir alle bei der nächsten Versicherungsentscheidung (im Oktober 2006) von diesem Wissen profitieren können.

17 Antworten

Wir könnten dies noch endlos weiterspinnen, da es mir scheint, es handelt sich um eine Prinzipienfrage. Ich habe nichts davon, wenn mir als Ersatz etwas vor die Tür gestellt wird, was andere für gleichwertig, oder sogar für besser halten, ich aber nicht. bzw anders ausgedrückt: Wenn es mir nicht möglich ist, mit der Ersatzgeldleistung etwas zu erwerben, was ich für gleichwertig halte.
Die Gegenseite argumentiert wohl so, daß wenn grundsätzlich so reguliert werden würde, ein erheblicher Verwaltungs- und Überwachungs- und Arbeitsaufwand erforderlich wäre (falls man jedem Geschädigten ein Auto so vor die Tür stellen wollte, wie das alte war).

Wie dem auch sei. Du hast eingangs geschrieben, manche Versicherungen nehmen ab 500 Euro einen Gutachter, manche ab 1000 Euro. Genau das wäre aber entscheidend zu wissen. Die VHV nimmt immer einen Gutachter. Jedenfalls immer im Teilkaskobereich. Die Ontos akzeptiert im Kaskobereich die Werkstattrechnung, zumindest wie ich beobachtet habe bis 5000 Euro. Zahlen sogar Zinsen für die Zeit, bis der Schaden bearbeitet ist. Erst wenn die Reparatur in Eigenleistung (oder Schwarzarbeit) oder gar nicht gemacht wird, dann grundsätzlich Gutachter. Und nur, falls nicht in der Werkstatt repariert wird, nur Zahlung bis zum wirtschaftlichen Totalschaden ohne Mehrwertsteuer. Nur aus wenigen Beispielen kann ich nichts verallgemeinern. Deswegen hatte ich gehofft, daß diese Diskussion etwas in eine andere Richtung läuft.

In habe in dieser Diskussionsrunde erkannt, daß an meinem Gutachten einiges wahrscheinlich nicht in Ordnung ist, aber die Beträge sind zu klein, um zu klagen. Und eigentlich hoffe ich nicht, daß ich in die Situation komme, daß in den letzten Tagen zusätzlich erworbene Wissen nutzen zu müssen...

Zitat:

Original geschrieben von Raps


Die Ontos akzeptiert im Kaskobereich die Werkstattrechnung, zumindest wie ich beobachtet habe bis 5000 Euro. Zahlen sogar Zinsen für die Zeit, bis der Schaden bearbeitet ist. Erst wenn die Reparatur in Eigenleistung (oder Schwarzarbeit) oder gar nicht gemacht wird, dann grundsätzlich Gutachter. Und nur, falls nicht in der Werkstatt repariert wird, nur Zahlung bis zum wirtschaftlichen Totalschaden ohne Mehrwertsteuer.

Ich halte es für ein Gerücht, dass man bei der ONTOS ein 1.000 EUR Schätzchen für 5.000 EUR reparieren lassen kann.

Und auch noch Zinsen für die Schadensbearbeitungszeit?
Persönlich glaube ich eher, dass da etwas gewaltig schief gelaufen ist und ein RA die Zinsen mit Recht gefordert hat.

Aber man soll den Glauben an Wunder nicht aufgeben.

Zitat:

Original geschrieben von Raps


Wie dem auch sei. Du hast eingangs geschrieben, manche Versicherungen nehmen ab 500 Euro einen Gutachter, manche ab 1000 Euro. Genau das wäre aber entscheidend zu wissen. Die VHV nimmt immer einen Gutachter. Jedenfalls immer im Teilkaskobereich. Die Ontos akzeptiert im Kaskobereich die Werkstattrechnung, zumindest wie ich beobachtet habe bis 5000 Euro. Zahlen sogar Zinsen für die Zeit, bis der Schaden bearbeitet ist. Erst wenn die Reparatur in Eigenleistung (oder Schwarzarbeit) oder gar nicht gemacht wird, dann grundsätzlich Gutachter. Und nur, falls nicht in der Werkstatt repariert wird, nur Zahlung bis zum wirtschaftlichen Totalschaden ohne Mehrwertsteuer. Nur aus wenigen Beispielen kann ich nichts verallgemeinern. Deswegen hatte ich gehofft, daß diese Diskussion etwas in eine andere Richtung läuft.

GUTACHTEN (IMMER) IM KASKOSCHADEN

Mit freundlichen Grüßen 😉

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