Hagelschaden - Versicherungsschutz
Hallo,
Ich habe mir vor gut einer Woche einen jungen Gebrauchten gekauft. Diesen habe ich um 18:00 mit einen roten Kennzeichen vom Autohändler abgeholt um das Auto gleich am nächsten Morgen zu zulassen. Ich fuhr also mit meinem "neuen" nach Hause. Gegen 22:30 ging bei uns ein Hagelschauer nieder und mein "neuer" war nicht mehr so neu. Vom Hagelschaden sind vor allem die Motorhaube und ein Teil vom Dach betroffen. (ca. alle 10cm ist ein Einschlag von ca. 3cm großen Hagelkörnern)
Kann mir jemand zu diesem Thema weiter helfen? Wie ist das Fahrzeug mit einem roten Kennzeichen bei Hagelschaden versichert? Übernimmt den Schaden das Autohaus?
Beste Antwort im Thema
@Corsadiesel:
Mal in A.1.1.3. Der Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk sehen.
Und dann mal überlegen: Mit dem Verkauf des Fahrzeuges an den TE und der Bezahlung des Kaufpreises ist der Eigentumsübergang an den Käufer erfolgt.
Somit ist das Fahrzeug für das Autohaus in diesem Moment ein "fremdes" Fahrzeug geworden (im Sinne der Versicherungsbedingungen).
Und jetzt mal bitte in der og. Vorschrift lesen, inwieweit Versicherungsschutz für fremde Fahrzeuge besteht!
Ich nehme es vorweg: Gar keiner!
Davon abgesehen: Reichlich dreist vom TE, hier wegen seiner eigenen Versäumnisse auf das Autohaus losgehen zu wollen!
Richtig wäre gewesen, sich vor Abholung des Fahrzeuges um den entsprechenden Versicherungsschutz zu kümmern und sodann das Fahrzeug abzuholen.
Dann wäre das Fahrzeug seit Abfahrt beim Autohaus auch versichert gewesen.
Dem Händler nun einen Strick daraus drehen zu wollen, dass dieser entgegenkommender Weise sein rotes Kennzeichen zur Verfügung gestellt hat (und damit im Ernstfall richtig Probleme bekommen könnte) ist erstens grenzwertig in meinen Augen und wird (siehe Eigentumsübergang) sowieso scheitern.
19 Antworten
Die Bedingungen sind mir bekannt.
Und nun?
Was jetzt?
Der Händler hat entgegen der Bestimmungen das Rote Kennzeichen "verliehen", weil er seinem Kunden einen Gefallen tun wollte, welcher sich nicht selbst um Versicherungsschutz bei Abholung des Fahrzeuges gekümmert hat.
Und da wollen wir jetzt eine Rechtspflicht auf zusätzlichen kostenlosen Kaskoschutz herleiten.
Viel Erfolg dabei!
fraglich ist meines Erachtens zumindest, ob hier der unwissende Kunde nicht nach Treu und Glauben darauf Vertrauen kann, dass der Händler ihn nicht ohne Versicherungsschutz (zumindest KH!) vom Hof fahren lässt.
Diese Frag würde ich persönlich mangels Expertise nicht abschließend würdigen wollen dennoch sollte der Themenstarter dies klären.
In jedem Fall hat sich m.E. der Händler in Bezug auf Verstoß PflVG mitschuldig gemacht.
Ob und ggf. von wem hier ein Verstoss gegen das PflVG vorliegt, hätte im Zweifelsfall ein Strafrichter zu klären - mit zivilrechtlichen Ansprüchen hat das gar nichts zu tun.
Zweitens (und jetzt schreibe ich das hier ein drittes mal) ist der Händler nach dem Verkauf des Fahrzeuges nicht mehr für dessen Versicherungsschutz verantwortlich.
Wäre es hier zu einem Haftpflichtschaden gekommen, so hätte dies sicherlich für beide (sowohl Händler, als auch TE) unangenehme Konsequenzen nach sich gezogen.
Da sich das Leben jedoch nicht im Konjunktiv abspielt, ist es müßig, sich hier über ungelegte Eier zu unterhalten.
Hätte, hätte....
Wenn man das für den TE mal zusammenfasst, geht's plötzlich ganz schnell:
Selbst wenn der Händler gegenüber seiner Versicherung was "drehen" könnte, hilft es dir nicht weiter, weil der Schaden mit seinen 600,00 € unter der Selbstbeteiligung von 1.000,00 € liegt. Also zahlst du so oder so.
Ob er noch ne Vollkasko hat spielt ebensowenig eine Rolle (ist eh nen Teilkaskoschaden, wenn er denn in deinem Fall versichert wäre) wie die Klärung der Frage, ob es "HuH nur bei Gesamtverbindungen im Laptop" (Corsa) gibt.
Besten Grüße
Sause
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