Hagelschaden bei Werkstatttermin und einige Fragen dazu.
Hallo.
Folgendes Ereignis ist passiert:
Ich hatte einen Termin bei meiner Werkstatt.
Am Tage der Abgabe und nach Feierabend der Werkstatt stand das Auto auf dem Hof der Werkstatt.
Dann kam ein Unwetter und am nächsten Tag wurde ich von der Werkstatt angerufen.
Die eigentliche Sache wurde noch nicht erledigt aber dafür gibt es jetzt haufenweise Duellen an meinem Auto.
Nun sollte ich die Sache meiner Versicherung melden.
Dies habe ich getan und war etwas verwundert, dass die das so ohne zu hinterfragen hinnehmen.
Die Versicherung meinte nur "höhere Gewalt". Naja, ok...
Nun möchte ich gerne wissen, ob ich noch irgendetwas mit der Werkstatt regeln sollte oder einfach nur das Auto abholen muss und die Werkstatt fein raus ist?
Insbesondere hat die Werkstatt ja eine Obhutspflicht!
Und bezüglich dem Hagelschaden, der von der Versicherung abgedeckt ist: was ist mit dem massiven Wertverlust, den ich durch den Schaden habe? Den Schaden kann man bei einem eventuellen Verkauf ja feststellen.
Wer kommt dafür auf?
Irgendwie kann es nicht sein, dass ich morgen zur Werkstatt gehen und mein nun beschädigtes Auto abholen soll.
Beste Antwort im Thema
Hat die Werkstatt vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt?
Wenn Du guten Gewissens beides mit nein beantwortest, liegt kein Verschulden vor.
Folglich hast Du keinen Anspruch.
16 Antworten
Ich verstehe die Aufregung nicht Hagelschäden sind in der Teilkasko abgedeckt.
Warum sollte die Werkstatt für den Schaden aufkommen müssen? Einfach mal auf Verdacht alle Fahrzeuge unterstellen ist garnicht realisierbar und wenn der Hagel loslegt, dann würde ich freiwillig auch nimmer rausgehen. Je nach Größe der Hagelkörner macht das nicht nur ordentliche Dellen in's Blech. Für solche Schäden ist die Teilkasko da und gut.
Sei doch froh, daß das Auto versichert ist. In meinem Bekanntenkreis gab's mal so einen Fall, der ganz böse ausging. Da hat der Ehemann ein nagelneues Auto gekauft, die Frau hatte die Papiere für die Zulassung bereits einstecken um sich am Freitag um die Zulassung zu kümmern. Die Deckungskarte war aber nur für Haftpflicht und ohne vorläufige Deckung für TK/VK ausgestellt. TK/VK hätte ab Zulassung gegolten. Der Autohändler hatte den Auftrag das Fahrzeug bei diesem Ehepaar vor die Garage zu stellen am Freitag, weil man am Samstag in den Urlaub fahren wollte mit dem neuen Auto. Der Händler kam seinem Aufrag brav nach gleich am Freitag Vormittag. Jetzt hat die Frau es aber am Freitag leider nicht mehr rechtzeitig zur Zulassungsstelle geschafft und das Auto wurde nicht angemeldet. Am Nachmittag zog ein heftiges Gewitter mit Hagel auf, es war noch niemand daheim, der sich um das Auto hätte kümmern können und am neuen, noch nicht zugelassen Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von fast 10.000 DM. Den Schaden durfte der neue Eigentümer selbst tragen, der Händler und die Versicherung waren außen vor.