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Hagelschaden bei Werkstatttermin und einige Fragen dazu.

Hallo.

Folgendes Ereignis ist passiert:

Ich hatte einen Termin bei meiner Werkstatt.
Am Tage der Abgabe und nach Feierabend der Werkstatt stand das Auto auf dem Hof der Werkstatt.
Dann kam ein Unwetter und am nächsten Tag wurde ich von der Werkstatt angerufen.
Die eigentliche Sache wurde noch nicht erledigt aber dafür gibt es jetzt haufenweise Duellen an meinem Auto.
Nun sollte ich die Sache meiner Versicherung melden.
Dies habe ich getan und war etwas verwundert, dass die das so ohne zu hinterfragen hinnehmen.
Die Versicherung meinte nur "höhere Gewalt". Naja, ok...

Nun möchte ich gerne wissen, ob ich noch irgendetwas mit der Werkstatt regeln sollte oder einfach nur das Auto abholen muss und die Werkstatt fein raus ist?
Insbesondere hat die Werkstatt ja eine Obhutspflicht!
Und bezüglich dem Hagelschaden, der von der Versicherung abgedeckt ist: was ist mit dem massiven Wertverlust, den ich durch den Schaden habe? Den Schaden kann man bei einem eventuellen Verkauf ja feststellen.
Wer kommt dafür auf?
Irgendwie kann es nicht sein, dass ich morgen zur Werkstatt gehen und mein nun beschädigtes Auto abholen soll.

Beste Antwort im Thema

Hat die Werkstatt vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt?
Wenn Du guten Gewissens beides mit nein beantwortest, liegt kein Verschulden vor.
Folglich hast Du keinen Anspruch.

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Hat die Werkstatt vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt?
Wenn Du guten Gewissens beides mit nein beantwortest, liegt kein Verschulden vor.
Folglich hast Du keinen Anspruch.

Die Werkstatt ist nicht verpflichtet den wagen unter einen *dach* zu parken. Wäre dir auch passiert wenn du auf der Straße geparkt hast .

Wird doch von deiner Versicherung bezahlt. Und Wertverlust stellt der Gutachter fest oder nicht?

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 9. Juni 2016 um 20:43:39 Uhr:


Die Werkstatt ist nicht verpflichtet den wagen unter einen *dach* zu parken. Wäre dir auch passiert wenn du auf der Straße geparkt hast .

Wird doch von deiner Versicherung bezahlt. Und Wertverlust stellt der Gutachter fest oder nicht?

Ich weiß nicht ob das Unwetter vielleicht bekannt war. Es gab ja die Tage eine Unwetterwarnung für HH.
Naja, und wegen dem Wertverlust: macht das der Gutachter? Und wer kommt dann für den Wertverlust auf?

Gab es eine hagelwarnung für Hamburg kann schon die Werkstatt dafür belangt werden. Weiß nicht ob unwetterwarnung auch Hagel beinhaltet.

Zitat:

@germania47 schrieb am 9. Juni 2016 um 20:55:46 Uhr:


Was hätte der TE gemacht, wenn das Fahrzeug nicht in der Werkstatt gestanden hätte?
Irgendwo untergestellt?

Ja!
Ich habe eine Garage und wäre auch zum Zeitpunkt des Nagels nicht unterwegs gewesen.

Zitat:

@KnutKowalski schrieb am 9. Juni 2016 um 21:04:59 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 9. Juni 2016 um 20:55:46 Uhr:


Was hätte der TE gemacht, wenn das Fahrzeug nicht in der Werkstatt gestanden hätte?
Irgendwo untergestellt?

Ja!
Ich habe eine Garage und wäre auch zum Zeitpunkt des Nagels nicht unterwegs gewesen.

Ein Rat, vergiss das mit der Wertminderung.
Wird die Handel- und Handwerk Versicherung der Werkstatt auch nicht anders sehen.

Das ist die Kiste - "Shit happens"...

Ich hatte mein Auto nach einem Hagelangiff 4 Wochen vorher gerade wieder beulenfrei, da gab es nach 3 Tagen die nächste Attacke. Wieder 4.000 € für die Versicherung.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 9. Juni 2016 um 20:43:39 Uhr:


Die Werkstatt ist nicht verpflichtet den wagen unter einen *dach* zu parken. Wäre dir auch passiert wenn du auf der Straße geparkt hast .

Wird doch von deiner Versicherung bezahlt. Und Wertverlust stellt der Gutachter fest oder nicht?

Für welchen Zweck soll der Gutachter den Wertverlust feststellen?

Damit man dann weiß, in welcher Höhe man nach den AKB in der Kasko keinen Ersatz bekommen wird. Mehr wird man daraus wirklich nicht ziehen können.

Zitat:

@KnutKowalski schrieb am 9. Juni 2016 um 20:52:17 Uhr:



Und wer kommt dann für den Wertverlust auf?

Herr Kachelmann 😁😁😁

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 9. Juni 2016 um 21:01:22 Uhr:


Gab es eine hagelwarnung für Hamburg kann schon die Werkstatt dafür belangt werden. Weiß nicht ob unwetterwarnung auch Hagel beinhaltet.

Da wär ich aber ganz vorsichtig mit diesem Tipp🙄

Kenne so einige Werkstätten, die bekommen aus Höfflichkeit evtl. ein paar Wagen untergestellt, aber oftmals nicht alle. Gerade Hagel ist ja auch sehr sporadisch, trotz Wetterwarnung kann eine Straßenecke weiter kein einziges Hagelkorn gefallen sein..

Sehe da jetzt auch nicht das Problem, deine Versicherung zahlt doch.

Und diese Argument mit der eigenen Garage ist doch Unsinn, was machste denn wenn mal wärend der fahrt sowas kommt. Ist halt die Natur, aber warum der TE da nun der Werkstatt ans Bein pinkel möchte finde ich daneben🙄, haben die etwa das Wetter gemacht?
Was hätten Sie den machen sollen, über Nacht hin und Decken rüber werfen, dann hättest du dich über Microkratzer im Lack aufgeregt obwohl es evtl. nur geregnet hätte😁

Und ich weiß es ist ärgerlich, aber ein Auto ist halt ein Gebrauchsgegenstand und hat so oder so Wertverlust...den meisten sogar nur vom rumstehen😁

Zitat:

Ich weiß nicht ob das Unwetter vielleicht bekannt war. Es gab ja die Tage eine Unwetterwarnung für HH.

Naja, und wegen dem Wertverlust: macht das der Gutachter? Und wer kommt dann für den Wertverlust auf?

Wenn es diese Unwetterwarnung für HH gab, dann hättest du ja auch dein Auto nicht genau an diesem Tag bei der Werkstatt abgeben müssen.

Den Wertverlust trägst du bei den meisten Verträgen selber.

Man darf halt nicht glauben, dass man als Teilnehemer am Straßenverkehr gar kein Risiko mehr trägt.
Ein Teilrisiko bleibt immer! Gerade bei Hagel, Unwetter, Erdbeben, .....

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