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Hagelschaden bei neuem X!

BMW X5
Themenstarteram 19. Juli 2015 um 19:32

Hallo!

Bin heute in ein Gewitter gekommen - mein X ist komplett zerbeult, überall sind kleine Dellen, die Frontscheibe ist auf der Beifahrerseite gebrochen.......

Habe natürlich Vollkasko - was kann ich machen?

Habe auch Neuwagenentschädigung - am liebsten wäre mir ein neuer X, den Verlust für die 2 Monate würde ich natürlich bezahlen!

Wie realistisch ist das dass ich einen neuen bestellen kann?

Der Schaden muss ja hoch sein - der Verlust für 2 Monate kann ja nicht so hoch sein!

Ich habe mit hohem Rabatt gekauft!

Was würdet ihr machen? Eigenes Gutachten in Auftrag geben?

Danke - hatte noch nie einen Schaden und kenne mich da nicht aus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. Juli 2015 um 18:50:10 Uhr:

 

Ich habe in den letzten 25 Jahren nicht ein einziges Hagelschadengutachten eines Versicherungsgutachters gesehen, das einer objektiven meiner subjektiven Prüfung auch nur ansatzweise standgehalten hätte.

Ich war mal so frei, den gröbsten Fehler zu korrigieren. Denn wenn ich Dir eins nicht (mehr) glaube, dann ist es, dass Du auch nur ansatzweise weißt, was Objektivität bedeutet...

Over and out.

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Mit eigenem Gutachter wäre ich erst mal vorsichtig.

Denn im Kaskofall bist Du auf die Weisungen der Versicherung gebunden.

Anrufen und nachfragen wie der Ablauf erfolgen soll.

am 19. Juli 2015 um 21:58

Hängt auch davon ab welche Wertminderung bei dem Wagen durch den Hagelschaden vom Gutachter der Versicherung geschätzt wird. In der Regel werden sie dir wohl die Reparatur (Dellenbeseitigung, neue Scheibe) übernehmen.

Dass der Wagen als Totalschaden eingestuft wird ist doch unwahrscheinlich. Die Versicherung wird sich freiwillig auch keinen so großen finanziellen Verlust antun (jemand muss ja die Zeche zahlen, wenn der bisherige Wagen verwertet bzw ein neuer gezahlt werden muss).

Ich würde an deiner Stelle versuchen, mich unabhängig beraten zu lassen, am besten von einem Rechtsanwalt würde ich meinen?

Den Schaden solltest du aber trotzdem schnellstmöglich der Versicherung melden. Diskutieren kann man mit denen später ja noch immer.

Ich schiebe das Thema mal ins Versicherungsforum. Vermutlich bekommtg man da mehr Infos von den Spezialisten.

Gruß

Zimpalazumpala

Also Wertminderung igbt es nicht da es ein Kasko Schaden ist.

Ich würde der Versicherung bescheid sagen. Die sollen einen Gutachter schicken der den Schaden bewertet und auch den Wert des Fahrzeuges im Augenblick ermittelt.

Dann hast du das Geld von der Versicherung für die Instandsetzung des Schadens und das Geld wenn du Ihn verkaufst in dem Zustand, dann legst du was drauf und hast ein neues Auto.

Von der Versicherung wird es nichts geben für ein neues Auto,dazu müsste es schon ein Totallschaden sein, und solche Hagelkörner wären bestimmt in den Nachrichten aufgetaucht. ;-)

MfG

Mike

am 21. Juli 2015 um 9:56

Immer wieder erstaunlich, wie wenig man selber über die Verträge weiß, die man abgeschossen hat...

am 21. Juli 2015 um 15:53

Zitat:

@manolofisi schrieb am 19. Juli 2015 um 21:32:57 Uhr:

Hallo!

Habe natürlich Vollkasko - was kann ich machen? (1)

Habe auch Neuwagenentschädigung - am liebsten wäre mir ein neuer X, den Verlust für die 2 Monate würde ich natürlich bezahlen! (2)

Wie realistisch ist das dass ich einen neuen bestellen kann? (3)

Der Schaden muss ja hoch sein - der Verlust für 2 Monate kann ja nicht so hoch sein! (4)

Ich habe mit hohem Rabatt gekauft! (5)

Was würdet ihr machen? Eigenes Gutachten in Auftrag geben? (6)

1) mit der VK kannst Du gar nichts machen; Elementärschaden sind über die Teilkasko versichert.

2) Die NW-Entschädigung greift nur im Totalschadenfall, davon bist du vermutlich weit entfernt

3) auf Grund von Punkt 2 ist das unrealistisch

4) Den Gedankengang kann ich nicht nachvollziehen

5) irrelevant

6) eigenes Gutachten ist Privatvergnügen. Wird nicht bezahlt und ggf. auch nicht anerkannt

nur so aus eigenem Interesse (wenn Du beantworten möchtest):

was hast du bezahlt und wie hoch war der LP. Ich finde den WAgen eigentlich ganz nett.

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 21. Juli 2015 um 17:53:28 Uhr:

Zitat:

@manolofisi schrieb am 19. Juli 2015 um 21:32:57 Uhr:

Hallo!

Habe natürlich Vollkasko - was kann ich machen? (1)

Habe auch Neuwagenentschädigung - am liebsten wäre mir ein neuer X, den Verlust für die 2 Monate würde ich natürlich bezahlen! (2)

Wie realistisch ist das dass ich einen neuen bestellen kann? (3)

Der Schaden muss ja hoch sein - der Verlust für 2 Monate kann ja nicht so hoch sein! (4)

Ich habe mit hohem Rabatt gekauft! (5)

Was würdet ihr machen? Eigenes Gutachten in Auftrag geben? (6)

2) Die NW-Entschädigung greift nur im Totalschadenfall, davon bist du vermutlich weit entfernt

 

 

gruß

Normalerweise hängt die Neupreisentschädigung nicht vom Totalschaden ab.

Maßgebend ist üblicherweise, dass die zu erwartenden Reparaturkosten 80 % des Neupreises am Schadentag übersteigen.

am 21. Juli 2015 um 16:52

bei uns nicht :-) Wieder was gelernt..

Fazit vor Weg: Es gibt anscheinend zwei Varianten der NP-Entschädigung. Also gilt wohl für den TE Bedingungen lesen!

hier mal ein paar Bedingungen:

R+V Gruppe:

Zitat:

Neupreisentschädigung

b. Wir zahlen den Neupreis unter folgenden Voraussetzungen:

Bei Pkw zahlen wir außer .. den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.6.1.h, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden oder eine

Zerstörung eintritt oder wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Verlust eintritt.

HUK:

Zitat:

Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen

GDV - Empfehlung kennt tatsächlich zwei Varianten

Zitat:

< Achtung! Es folgen zwei Varianten der Neupreisentschädigung >

Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

A.2.5.1.2 Wir zahlen bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) den Neupreis nach A.2.11 unter folgenden Voraussetzungen:

  • Innerhalb von xx Monaten nach Erstzulassung tritt ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust des Pkw ein und der Pkw befindet sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen, der ihn als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
  • Ein vorhandener Restwert des Pkw wird abgezogen.

Neupreisentschädigung

A.2.5.1.2 Wir zahlen bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) den Neupreis nach A.2.11 unter folgenden Voraussetzungen:

  • Innerhalb von xx Monaten nach Erstzulassung tritt eine Zerstörung oder ein Verlust des Pkw ein oder die erforderlichen Reparat urkosten betragen mindestens xx % des Neupreises und der Pkw befindet sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen, der ihn als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
  • Ein vorhandener Restwert des Pkw wird abgezogen.
am 21. Juli 2015 um 18:12

Jup. Hatten wie hier im Board auch schon mal ausführlich.

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 4:39

Ich hab heute einen Termin beim Gutachter! Mal schaun was rauskommt! Werd Euch hier am laufenden halten!

Prinzipiell finde ich es echt sch....., dass man anscheinend das rausdrücken von hunderten Dellen bei einem 2 Monate alten Auto mit einem BLP von 115.000€ akzeptieren muss.....

am 22. Juli 2015 um 7:06

Tja. Das Leben ist nun mal kein Ponyhof.

Aber wo ist eigentlich das Problem für dich?

Es gibt ja auch einen Markt für Autos.

Wenn dir das Fahrzeug so nicht mehr gefällt, dann Verkauf ihn einfach und kauf dir einen Neuen.

am 22. Juli 2015 um 16:24

Zitat:

@manolofisi schrieb am 22. Juli 2015 um 06:39:32 Uhr:

Ich hab heute einen Termin beim Gutachter! Mal schaun was rauskommt! Werd Euch hier am laufenden halten!

Prinzipiell finde ich es echt sch....., dass man anscheinend das rausdrücken von hunderten Dellen bei einem 2 Monate alten Auto mit einem BLP von 115.000€ akzeptieren muss.....

LP 115 TEUR!?! Dann steht das "!" nach dem "X" im Titel wohl doch nicht für eine "1". Ich dachte Du fährst einen X1 :-)

Naja, pacta sunt servanda. Du hättest den Vertrag ja in der Form nicht annehmen müssen. Jetzt über den Inhalt des Vertrages zu klagen ist zwar stereotypisch aber dennoch unabgeracht. Denn letztlich klagst über nichts anderes als, dass der Versicherer sich an das mit ihm Vereinbarte (Stichwort: Lesen der AKB) hält. Alles andere wäre ja über Obligo.

Zudem lässt Deine Aussage eine Begründung missen, so dass sie vermutlich doch wohl eher in einem Gefühl begründet ist als in einem Sachinhalt; oder anders: Ob rausgedrück oder neu - bei sach- und fachgerechter Reparatur wirst Du den Unterschied nicht sehen.

Du solltest auch den Versicherer verstehen, dass er nicht bei jedem Schaden ein Neuwagen hinstellen kann. Bzw. kann er schon, dann kannst Du aber die Beiträge nicht mehr bezahlen - ok Du vielleicht schon aber der Otto-Normal-Verbraucher nicht mehr.

Es kann nicht Zweck der Veranstaltung sein fünfstelliger Versicherungsprämien zu erheben nur damit man ein Neuwagen hinstellt, damit der Kunde nicht mit einem "Unfaller" herumfahren muss.

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 21:41

Kurzes Update - werde mir den Schaden auszahlen lassen und den Wagen verkaufen - hab heute inseriert und schon 3 konkrete Kaufanbote von Händlern bekommen!

So steige ich für mich am besten aus!

Zitat:

@manolofisi schrieb am 22. Juli 2015 um 23:41:08 Uhr:

Kurzes Update - werde mir den Schaden auszahlen lassen und den Wagen verkaufen - hab heute inseriert und schon 3 konkrete Kaufanbote von Händlern bekommen!

So steige ich für mich am besten aus!

Ein guter Rat noch, sobald Du das Gutachten hast, solltest Du unverzüglich einen ordentlichen Gutachter aufsuchen, um es überprüfen zu lassen.

Dieser Besuch kann möglicherweise für Dich mehrere tausend €uro wert sein.

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