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Haftungsfrage: Ehemann stößt gegen Leasingauto der Frau

Themenstarteram 21. November 2021 um 3:23

Hallo Leute.

 

Meine Ehefrau hat vor 3 Monaten einen Jahreswagen bei SEAT geleast für 4 Jahre.

Leider ist mir bei Arbeiten in der Garage aus Unachtsamkeit ein Gegenstand auf den Dachholm gefallen.

 

Ich habe den Sachverhalt meiner Haftpflichtversicherung mitgeteilt und drauf hingewiesen, dass der Pkw laut Leasingvertrag im Eigentum von SEAT steht, woraufhin die Versicherung dann vorab ihr OK gegeben hat die Reparaturkosten zu übernehmen.

 

Und jetzt kommts:

Bei der Schadensaufnahme am Freitag im Autohaus in dem der PKW geleast wurde war ein Gutachter zugegen, der den Schaden auf 1500 Euro netto geschätzt hat. Auch von Wertminderung war die Rede, welche die Leasinggesellschaft erhält.

 

Der Servicemitarbeiter hat uns darüber i.K.g. dass laut Leasingvertrag nicht SEAT, sondern meine Ehefrau die Reparatur im eigenen Namen durchzuführen hat...

Ihr wurde empfohlen sich einen Anwalt und Gutachter zu nehmen etc...

 

Als wir zuhause waren, habe ich die Versicherungsbedingungen durchgelesen. Es ist klar geregelt, dass Ansprüche von Mitversicherten im selben Haushalt ausgeschlossen sind...

 

Da ja jetzt meine Frau und nicht SEAT die Ansprüche stellt, fürchte ich, dass die Versicherung die Kostenübernahme dann ablehnt...

 

Soll ich das jetzt aus eigener Tasche bezahlen??? Wie würdet ihr Vorgehen wenn meine Haftpflichtversicherung raus ist ?

 

LG Frank

20211119_163028.jpg
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98 Antworten
Themenstarteram 21. November 2021 um 15:10

Hmm.. Die Vollkasko ?? Ja, aber doch nicht in meinem Fall wegen des Schadenhergangs.. Das wäre nach meinem Rechtsverständnis aber nicht richtig. Die Vollkasko läuft ja alleine auf meine Frau. Es wäre eine Selbstbeteiligung fällig, die meine Frau bezahlen müsste, evtl. sogar noch Höherstufung ohne Rabattschutz - sie wäre ja doppelt bestraft. und der Verursacher ist ja bekannt..

Der Sachverhalt ist schon speziell denke ich..

Themenstarteram 21. November 2021 um 15:15

Oh verdammt.. ja, das stand auf der nächsten Seite :-))) ... Ausgenommen Kraftfahrzeuge usw..

Wahnsinn.

 

Themenstarteram 21. November 2021 um 15:16

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 21. November 2021 um 16:06:37 Uhr:

du mein Güte.......:rolleyes:

Mach doch erst mal das, was ich dir geraten habe, oder musst wegen der genannten Kosten eine Privatinsolvenz anmelden?

Man kann aber auch aus einer Mücke einen Elefanten machen........

Das ist mein nächster Schritt... Ab zum Dellendoc..

Du bist natürlich derjenige, der den Schaden bezahlen muss.

Da deine PH das aber nicht übernimmt, weil es entsprechende Ausschlüsse im Vertrag gibt, bleibt euch als Familie nur noch die Möglichkeit entweder den Schaden selber zu bezahlen, oder die Vollkasko in Anspruch zu nehmen.

Bei der Vollkasko muss man natürlich rechnen, ob sich das rechnet.

Ich habe jetzt nicht alles im Detail gelesen.

Aber ich glaube Dellenzähler hat dir eh schon Tipps gegeben, wie man das Ganz etwas günstiger reparieren kann?

Das wäre dann vermutlich die beste Lösung für euch.

Falls die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde, kommt das Erwachen (große Nachzahlung) bei der Fahrzeugrückgabe. Also nur Reparatur in der Fachwerkstatt.

Themenstarteram 21. November 2021 um 15:20

Ja. Das versuchen wir jetzt zuerst...

 

Danke Euch für die Einschätzungen..

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 21. November 2021 um 16:19:27 Uhr:

Falls die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde, kommt das Erwachen (große Nachzahlung) bei der Fahrzeugrückgabe. Also nur Reparatur in der Fachwerkstatt.

meinst du nicht, dass ich das beurteilen kann, bevor ich hier Ratschläge gebe?

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 21. November 2021 um 16:10:11 Uhr:

auch das lesen, was auf der Folgeseite steht ;)

Das gehört nämlich auch zum Punkt 4.2.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden

- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,

- an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen (auch selbst fahrenden Arbeitsmaschinen) und Kfz-Anhängern,

Bitte Alles lesen, nicht nur aus dem Zusammenhang reißen, was einem in den Kram passt...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. November 2021 um 17:36:30 Uhr:

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 21. November 2021 um 16:10:11 Uhr:

auch das lesen, was auf der Folgeseite steht ;)

Das gehört nämlich auch zum Punkt 4.2.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden

- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,

- an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen (auch selbst fahrenden Arbeitsmaschinen) und Kfz-Anhängern,

Bitte Alles lesen, nicht nur aus dem Zusammenhang reißen, was einem in den Kram passt,,,

also du bist jetzt der auffassung, dass lediglich schäden durch abnutzung, verschleiß oder übermäßiger beanspruchung an kraftfahrzeugen nicht versichert wären? oder wie darf man das

Zitat:

Bitte Alles lesen, nicht nur aus dem Zusammenhang reißen, was einem in den Kram passt,,,

deuten?

Ausgeschlossen ist der Anspruch nur dann, wenn es sich um eine Abnutzung von einem Kfz handelt, dass ausschließlich für das Gewerbe der Frau dient und mit Schmuck bezahlt wurde.

Das will uns rrwraight damit sagen.

Damit es so aussieht, als habe er immer Recht, gibt er sich mit einem Zweitaccount bei jeder Antwort auch noch ein Like.

:D

Das mit dem aus dem Zusammanhang reißen gebe ich hiermit dann auch gerne zurück.

Denn wenn man sich den kompletten Text anschaut, dann ist doch klar, dass es sich hier um eine Aufzählung handelt.

Aufzählung

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 21. November 2021 um 18:32:31 Uhr:

Denn wenn man sich den kompletten Text anschaut, dann ist doch klar, dass es sich hier um eine Aufzählung handelt.

deswegen ja auch meine nachfrage. denn das, was er da geschrieben hat, ist einfach nicht zutreffend.

aber er kann sich ja gern noch mal dazu äußern..

Zitat:

@frank1980_330d schrieb am 21. November 2021 um 12:45:23 Uhr:

Oh man.. ehrlich sein kostet mich noch 1500 netto plus kosten Gutachter plus Wertminderung...

Das ist nicht mehr normal...

sowas doofes ist mir neulich auch passiert ... nur weil ich ehrlich war musste ich die Tafel Schokolade an der Kasse bezahlen. Einfach diskret einstecken hätte mir (Warte-)Zeit an der Kasse und 3,39€ gespart. Dabei war die nicht mal für mich, sondern für meine Frau ...

 

Zitat:

@frank1980_330d schrieb am 21. November 2021 um 15:36:59 Uhr:

 

Ich verliere so langsam den Glauben an die Rechtmäßigkeiten.. Ich verursache fahrlässig Schaden an Fremdeigentum und soll jetzt dafür gerade stehen. Unglaublich...

Ja sowas unglaubliches - stellt sich die Frage: WER DENN SONST?

Zitat:

@CivicTourer [url=https://www.motor-talk.de/.../...easingauto-der-frau-t7194235.html?...]schrieb am 22. November 2021

- stellt sich die Frage: WER DENN SONST?

.na die Anderen! Wer sonst?

 

Grundsätzlich ist doch immer der Verursacher für die Regulierung des Schadens verantwortlich..oder hat sich das inzwischen geändert?

Hab ich eine Versicherung,die das Ereignis abdeckt, reguliert die das.

Wenn nicht, muss ich das aus eigener Tasche zahlen.

Oder aufpassen, andere Fahrzeuge nicht zu beschädigen.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. November 2021 um 09:49:41 Uhr:

Einfach diskret einstecken hätte mir (Warte-)Zeit an der Kasse und 3,39€ gespart. Dabei war die nicht mal für mich, sondern für meine Frau ...

Na für die Frau geht solch teure Schokolade sicher in Ordnung.

:p :)

Was nicht in Ordnung geht ist mal wieder der Auftritt von @rrwraith. Erst benehmen wie Karl der Allwissende ... und dann einen Bock schießen dass es quietscht.

Dass es am Verständnis eines so eindeutigen und simpen Absatzes in den AGB mangelt ...

Hier wär mal ne Entschuldigung fällig.

Er bekommt ja schon ein Danke, wenn er eine Verständnisfrage hat.

https://www.motor-talk.de/.../...easingauto-der-frau-t7194235.html?...

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