Haftung durch die Kommune

Moin,

mit ist vorhin auf eier öffentlichen Straße ein mittelgroßer Ast auf das ordnungsgemäß parkende Auto gefallen und hat den Kotflügel zerbeult. Die Polizei verwies an das Ordnungsamt und hat freundlicherweise deren mobilen Dienst benachrichtigt. Der kam heraus und hat den Schaden aufgenommen. Es gibt auch 2 unabhängige Zeugen (Passanten).

Meine Frage:
Haftet die Stadt eigentlich für solche Schäden, die Polzei sagt nein, das wäre höhere Gewalt, der Mann vom Ordnungsamt wollte sich nicht festlegen. Ich habe keine VK, nur TK.

Beste Antwort im Thema

Moin allerseits !

Hier ist nun das Ergebnis (manche Sachen dauern in Deutschland eben ein bisschen länger 😉):

Ich habe ein Vergleichsangebot auf 50 % Schadensersatz des Versicherers der Stadt akzeptiert und jetzt das Geld erhalten.

Vorausgegangen war ein zähes Ringen mit der Versicherung, die Stadt selber zeigte sich anfangs kooperativ und ging davon aus, daß ein Haftpflichtfall vorlag. Dann drehte sich der Wind und für mich war nicht festzustellen, ob das auf einen Sinneswandel der Stadt oder (wahrscheinlicher, denn die müssen zahlen 😁) formaljuristische Überlegungen der Versicherung zurückzuführen ist.

In Folge wurde alles abgestritten; sogar, daß die Bäume irgendwelches Totholz aufgewiesen hätten. Das ging dann doch zu weit, denn schließlich ist mir ja ein solcher, toter 2,5 m langer massiver Ast aufs Auto geknallt.

Danach konzentrierten sich die Auseinandersetzungen deshalb auf die Frage, in wieweit die Stadt ihrer Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Und siehe da, es stellte sich heraus, daß es ca. 3 Wochen vor meinem Schaden auch schon einen Hinweis auf eine mögliche Gefährdung durch Totholz gegeben hat.

Letztendlich wurde mir dann zwar unter Hinweis auf die "nach wie vor zweifelhafte Sach- und Rechtslage" (also eben nicht eindeutige !) und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" das Vergleichsangebot unterbreitet. Ich habe für die ganze Sache übrigens keinen Anwalt gebraucht.

Es hat sich also gelohnt, nicht gleich aufzugeben.

Danke nochmals an alle, die sich hier im Thread für das Thema interessiert haben 🙂 !

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Zitat:

Original geschrieben von Harry999



Zitat:

Original geschrieben von mwb73


Und wird der jenige jetzt in der TK hochgestuft ? Na, super wenn dem so ist !
es gibt keine SF in der TK 🙄

So sieht es aus. Also keine Hochstufung.

Und ob die Stadt ggf. in Regress genommen werden kann, wird die Versicherung bestimmt selber klären, sofern sie zahlen sollten.

Moin allerseits !

Hier ist nun das Ergebnis (manche Sachen dauern in Deutschland eben ein bisschen länger 😉):

Ich habe ein Vergleichsangebot auf 50 % Schadensersatz des Versicherers der Stadt akzeptiert und jetzt das Geld erhalten.

Vorausgegangen war ein zähes Ringen mit der Versicherung, die Stadt selber zeigte sich anfangs kooperativ und ging davon aus, daß ein Haftpflichtfall vorlag. Dann drehte sich der Wind und für mich war nicht festzustellen, ob das auf einen Sinneswandel der Stadt oder (wahrscheinlicher, denn die müssen zahlen 😁) formaljuristische Überlegungen der Versicherung zurückzuführen ist.

In Folge wurde alles abgestritten; sogar, daß die Bäume irgendwelches Totholz aufgewiesen hätten. Das ging dann doch zu weit, denn schließlich ist mir ja ein solcher, toter 2,5 m langer massiver Ast aufs Auto geknallt.

Danach konzentrierten sich die Auseinandersetzungen deshalb auf die Frage, in wieweit die Stadt ihrer Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Und siehe da, es stellte sich heraus, daß es ca. 3 Wochen vor meinem Schaden auch schon einen Hinweis auf eine mögliche Gefährdung durch Totholz gegeben hat.

Letztendlich wurde mir dann zwar unter Hinweis auf die "nach wie vor zweifelhafte Sach- und Rechtslage" (also eben nicht eindeutige !) und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" das Vergleichsangebot unterbreitet. Ich habe für die ganze Sache übrigens keinen Anwalt gebraucht.

Es hat sich also gelohnt, nicht gleich aufzugeben.

Danke nochmals an alle, die sich hier im Thread für das Thema interessiert haben 🙂 !

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Letztendlich wurde mir dann zwar unter Hinweis auf die "nach wie vor zweifelhafte Sach- und Rechtslage" (also eben nicht eindeutige !) und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" das Vergleichsangebot unterbreitet.

wobei ich das einen knaller finde...wen ich im winter nicht den öffentliche gehsteig freiräume und sträue und einer legt sich hin....bin ich der depp.

wen die gemeinde die strassen nicht räumt und ich mich mit dem auto im strassengraben ausruhe...bin ich der depp.

selbiges für den ast...im übrigen wen man sich keiner schuld bewust ist dann würde ich keinen vergleich anstreben. naja wens für dich postiv ist dann passts ja 😉

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