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Haftung für Mängel am Zubehör??

Themenstarteram 23. November 2017 um 18:29

Hallo! Wir haben vor 1 Wochen einen 7 Jahre alten Golf verkauft. Das Fahrzeug wurde mit montierten Winterrädern verkauft. Als Zubehör im Kaufvertrag wurden "1 Satz 18 Zoll Alufelgen" mit verkauft. Es handelt sich ebenfalls um 7 Jahre alte gefahrene Alufelgen von einem Zubehörhersteller

Die Räder wurden bis zuletzt auf dem Golf gefahren. Die Felgen hatten wir 2010 bereits gebraucht gekauft für 178,- den Satz.

Nun schreibt uns der Käufer einen Brief in dem er schreibt, dass die Felgen nicht mehr zu gebrauchen seien da sie einen Höhen und oder Seitenschlag haben.

Der Käufer hat die Felgen/ Räder vor dem Kauf zwar angeschaut aber nicht probegefahren. Uns ist nichts aufgefallen. Nun will er einen Gutachter beauftragen.

Der Kaufvertrag ist ein Muster vom TÜV Süd.

Was würdet ihr an unserer Stelle machen?

 

Beste Antwort im Thema

Ich würde ihm gar nichts schreiben und würde dies vollkommen ignorieren. Wenn du doch das Gefühl hast antworten zu wollen, dann würde ich nur schreiben:

Sehr geehrter Herr X,

Im dem zwischen uns geschlossenen Vertrag wurde die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen und aus diesem Grund weise ich jegliche Forderung Ihrerseits zurück.

Mit freundlichen Grüßen

XX

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Wenn ihr die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen habt und auch nichts von dem Mangel wusstet, kann man euch auch keinen Strick daraus drehen.

Den käufer noch mal freundlich darauf hinweisen und gut ist.

Stehen die überhaupt explizit im Kaufvertrag?

wenn nicht war es ja eh eine Zugabe.

Ansonsten sehe ich das wie gummikuh.

Ach, was hat das Thema eigentlich mit Versicherung zu tun?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. November 2017 um 19:34:41 Uhr:

Wenn ihr die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen habt und auch nichts von dem Mangel wusstet, kann man euch auch keinen Strick daraus drehen.

Den käufer noch mal freundlich darauf hinweisen und gut ist.

Genau so.

Das ist eigentlich eine bekannte Masche im nachhinein den Kaufpreis zudrücken. So droht man erstmal mit einem Gutachten und hofft, dass der Verkäufer was ausspuckt. Beim SR-Satz jetzt im Winter einen Höhenschlag oder ähnliches gefunden zu haben ist ein wenig ungewöhnlich - außer der Käufer war beim Reifenhändler und wollte jetzt neue SR aufziehen lassen. Das machen die meisten ja erst im Frühjahr.

Nicht beantworten - und gut ist.

Die Frage ist natürlich, wer sich ein Auto mit Winterreifen kauft, diese nach Kauf gegen die mitgelieferten Sommerreifen tauscht um diese zu testen :confused: Kommen normale Autokäufer auf solche Ideen :confused:

Komischerweise sind die dann auch noch einen Höhen- und Seitenschlag :confused:

Fragen über Fragen.

Themenstarteram 23. November 2017 um 19:26

Oh - ja sorry hat eigentlich nichts mit Versicherungen zu tun.. eher mit Kaufvertrag... ggf. kann das ein Admin verschieben?

 

Zum Thema: Der Verkäufer hat wohl das ganze Auto durchschauen lassen und das dabei festgestellt (so ist es zumindest geschrieben)

Die Räder / Felgen wurden bis zuletzt gefahren, ohne dass uns was aufgefallen wäre.

Allerdings haben die Felgen schon einige Bordsteinrempler im Laufe der Zeit abbekommen.

Ich habe Angst, dass der Käufer wirklich einen Gutachter beauftragt und der bestätigt, dass die Felgen Schäden haben.

Was ist dann? Dann geht der ggf noch zu einem Anwalt (falls Rechtschutz hat) und der behauptet, dass man das hätte merken müssen. Dann müssten wir uns auch einen Anwalt nehmen und hätten Aufwand und Kosten.

Auf der einen Seite ärgere ich mich, weil ist ja nun mal gebraucht und wir sind die auch gefahren - auf der anderen Seite habe ich weder Zeit noch Nerven mich rumzustreiten.

Wenn ich ihm die Erstattung des Zeitwertes anbiete ist er mit Sicherheit auch nicht zufrieden. Wobei ich gar nicht wüsste was die Felgen überhaupt noch Wert wären (keine Originalen / 7 J. alt / wir hatten 178,- für alle 4 bezahlt)

Hmmm?

Mach dir keine gedanken.

Schreib ihm das die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und gut. Dann antwortest du nicht mehr.

Oder du sagst hier 10euro fuer den zeitwert. ;)

Auf die ausgeschlossene Gewährleistung verweisen und mehr nicht.

Auf keinen Fall irgendwas anbieten, das gibt dem Käufer Futter weiter zumachen.

Zitat:

@tomold schrieb am 23. November 2017 um 19:47:41 Uhr:

Nicht beantworten - und gut ist.

Auch keine 10 €, der baut darauf das du Angst vor einer Klage hast und droht mit einem Gutachter, nicht mit einem Anwalt, der will einfach etwas Kohle gut machen.

Ich mag jetzt gar nicht ausschließen, dass die Felgen tatsächlich was haben.

Wenn der Käufer ein Abzocker wäre, gäbe es sicherlich bessere Möglichkeiten als die beigelegten Räder zu reklamieren. Da wird dann eher Motor, Getriebe, ZKD, o.ä. angeführt.

 

Rechtlich wichtig ist nur ob dem Verkäufer der Schaden tatsächlich unbekannt war und die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde - also trotz Musterkaufvertrag auch keine Zusätze wie "Top-zustand" oder "ohne Mängel".

 

 

Themenstarteram 23. November 2017 um 21:09

HIGHLIGHT!! Ich habe gerade etwas herausgefunden...

 

Zunächst jedoch Antwort an Gummikuh: Ich habe keinerlei Eigenschaften wie Top Zustand o.ä. zugesichert!

Jetzt was ich entdeckt habe...

Der Käufer hatte mir am Tel. erzählt er sucht ein Auto für seine Enkelin.

Außerdem kam er hier an mit einem "Bekannten" der sich mit Autos (im Gegensatz zu ihm) auskennt.

Jetzt habe ich Spaßeshalber mal den Namen des Käufers gegoogelt - was sehe ich da: _ _ _ _ _ "Autohändler aus..." der Name und Ort (ist ein Dorf im Allgäu) stimmen überein!

D.h. der hat mich von vorne bis hinten vera... ist sogar Kfz Meister!

Wenn der offensichtlich für seine Firma kauft (wobei die nicht im Kaufvertrag erwähnt wurde) kann der mir doch gar nix oder? Der ist doch Profi und erzählt mir jetzt was von "prüfen lassen" ??

Themenstarteram 23. November 2017 um 21:11

Ach - ehe ich es vergesse: DANKE Euch schon mal für die bisherigen Antworten!!

Na dann - umso besser für dich.

Ignorieren!

Unterstelle Ihm doch einfach, da er ja als Normalo gekauft hat, das die Felgen bei Abgabe des Autos OK waren, und er die bei seiner Probefahrt verbogen hat. Als Profi weis der das Zubehörfelgen nicht zu vergleichen sind was rundlauf und seitenschlag angehen, mit Klasse 1 Originalfelgen.

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