Haftung durch die Kommune

Moin,

mit ist vorhin auf eier öffentlichen Straße ein mittelgroßer Ast auf das ordnungsgemäß parkende Auto gefallen und hat den Kotflügel zerbeult. Die Polizei verwies an das Ordnungsamt und hat freundlicherweise deren mobilen Dienst benachrichtigt. Der kam heraus und hat den Schaden aufgenommen. Es gibt auch 2 unabhängige Zeugen (Passanten).

Meine Frage:
Haftet die Stadt eigentlich für solche Schäden, die Polzei sagt nein, das wäre höhere Gewalt, der Mann vom Ordnungsamt wollte sich nicht festlegen. Ich habe keine VK, nur TK.

Beste Antwort im Thema

Moin allerseits !

Hier ist nun das Ergebnis (manche Sachen dauern in Deutschland eben ein bisschen länger 😉):

Ich habe ein Vergleichsangebot auf 50 % Schadensersatz des Versicherers der Stadt akzeptiert und jetzt das Geld erhalten.

Vorausgegangen war ein zähes Ringen mit der Versicherung, die Stadt selber zeigte sich anfangs kooperativ und ging davon aus, daß ein Haftpflichtfall vorlag. Dann drehte sich der Wind und für mich war nicht festzustellen, ob das auf einen Sinneswandel der Stadt oder (wahrscheinlicher, denn die müssen zahlen 😁) formaljuristische Überlegungen der Versicherung zurückzuführen ist.

In Folge wurde alles abgestritten; sogar, daß die Bäume irgendwelches Totholz aufgewiesen hätten. Das ging dann doch zu weit, denn schließlich ist mir ja ein solcher, toter 2,5 m langer massiver Ast aufs Auto geknallt.

Danach konzentrierten sich die Auseinandersetzungen deshalb auf die Frage, in wieweit die Stadt ihrer Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Und siehe da, es stellte sich heraus, daß es ca. 3 Wochen vor meinem Schaden auch schon einen Hinweis auf eine mögliche Gefährdung durch Totholz gegeben hat.

Letztendlich wurde mir dann zwar unter Hinweis auf die "nach wie vor zweifelhafte Sach- und Rechtslage" (also eben nicht eindeutige !) und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" das Vergleichsangebot unterbreitet. Ich habe für die ganze Sache übrigens keinen Anwalt gebraucht.

Es hat sich also gelohnt, nicht gleich aufzugeben.

Danke nochmals an alle, die sich hier im Thread für das Thema interessiert haben 🙂 !

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Ich würde mich mal an das Garten- oder Grünflächenamt der Stadt oder des Landkreises wenden.

Ist auch sicher, dass der astwerfende Baum nicht in Privatbesitz ist?

Wem gehört das Grundstück auf dem der Baum steht?

Wenn du der Komune nachweisen kannst, das sie ihre Fürsorgefplicht (regelmässige Kontrollen, Stutzen von Grünmaterial, ect.) nicht nachgegangen ist ist sie haftbar. Kann die Komune belgen, das sie regelmässig ihre Grünanlagen und Bäume überprüft und entsprechend auch bearbeitet hast du keine Chance, da es höhere Gewalt ist.. du hättest ja nicht unter einen Baum parken müssen, ist halt das allgemeine Lebensrisiko.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


... 
Ist auch sicher, dass der astwerfende Baum nicht in Privatbesitz ist?

Wem gehört das Grundstück auf dem der Baum steht?

Mit Sicherheit öffentlicher Grund, da der Baum (Teil einer Allee) im Bürgersteig einer öffentlichen Straße eingebettet ist.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


... Ich habe keine nur TK.

Soll das heißen, du hast "keine TK" oder "nur TK"? Sollte es stürmisch gewesen sein (bei uns hier weht das gerade ganz ordentlich) und du eine TK abgeschlossen haben solltest, dann müsste die eigentlich greifen.

P.S. Gerade geschaut, für den Kreis Mettmann gibt es derzeit eine Warnung vor Sturmböen. Ich glaube ab Windstärke 8 (in Böen) greift das dann.

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Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


... Ich habe keine nur TK.
Soll das heißen, du hast "keine TK" oder "nur TK"? Sollte es stürmisch gewesen sein (bei uns hier weht das gerade ganz ordentlich) und du eine TK abgeschlossen haben solltest, dann müsste die eigentlich greifen.

Danke. Habe das eben editiert, sollte heißen "ich habe keine VK, nur TK" 🙂. Es war schon windig, ob Stärke 8 weiß nicht nicht. Das wird ja herauszubekommen sein.

Höchstwahrscheinlich nicht konstant, aber in Böen möglicherweise. Ich an deiner Stelle würde das recht schnell der Versicherung melden. Vorher kannst du ja mal bei einem für euch zuständigen metereologischen Institut anrufen und fragen, wie die Windstärke zu dem Zeitpunkt war.

wenn der ast morsch war, kanns durchaus sein, das die stadt zahlt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wenn der ast morsch war, kanns durchaus sein, das die stadt zahlt...

Zumindest war er tot (ohne eine einzige Spur von Blättern oder grün) und das in voller Länge (ca. 2,5 m). Den Ast habe ich sogar "sichergestellt", das Ordnungsamt wollte ihn nicht haben.

Hat jemand konkrete Erfahrung mit solchen Fällen ?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Moin,

mit ist vorhin auf einer öffentlichen Straße ...

So viel Ordnung muß sein 😉

Na, was ist denn nun? Gab es bei euch Wind in entsprechender Stärke oder nicht?

Oder willst du unbedingt der Stadt was? Ich denke, da hast du schlechte Karten.

Ich will keinem irgendetwas sondern die Sache nach Recht und Gesetz klären und nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Und da ist nach meinem Rechtsempfinden zunächst die Stadt als "Eigentümer" des Baumes mein erster Ansprechpartner. Mag sein, daß es Gründe gibt, die diese von der Haftung freistellen, das wird sich zeigen.

Der DWD legt sich bei versicherungsrelevanten Detailfragen nicht telefonisch fest und möchte eine schriftliche Anfrage haben. Die Klärung dauert aber ohnehin bis Anfang nächster Woche, da die Meldungen der zig großen und kleinen Wetterstationen erst zusammengetragen und genau kartographiert werden. Und da bin ich weg 🙂.

Mein Versicherungsmakler ist über den Schaden informiert und wird das machen. Dennoch sehe ich es nicht ein, nur mal so aus Bequemlichkeit ggf. die TK in Anspruch zu nehmen. Versicherungen prüfen aber ohnehin immer von sich aus, ob ncht ein Dritter in Regreß genommen werden kann bzw. sogar muß.

Wie ich schon geschrieben habe... hat die Stadt regelmässige ihre Bäume kontrolliert durch ihren Forstdienst, ist sie raus... hat bei uns in FFM ne ganze Straße getroffen (auch zwei Autos von Bekannten waren dabei). Ganz lapidar, auch wenn der ein oder andere morsche Ast runterkam... hat die Stadt jegliche Verantwortung abglehnt, da erst ein paar Tage vorher die Bäume entsprechend überprüft und gestutzt wurden um Sturm-Schäden so weit wie mölich zu verhindern... so ähnlich stand es im Schrieb... Auch Rechtliche Hilfe in diesem Fall hat direkt abgenickt und auf die TK verwissen... eben allgemeines Lebensrisiko, um die Ecke gab es schliesslich auch Parkplätze ohne Bäume... Die TK haben übrigens in beiden Fällen ohne Problem den Schaden reguliert (einmal HUK und einmal Gothaer)

Und wird der jenige jetzt in der TK hochgestuft ? Na, super wenn dem so ist ! Und auch wenn in der Nähe ein anderer Baum freier Parkplatz war, kann ja keiner verlangen das ich dort parke. Das mit dem Ast wird sich sicher klären, wenn er recht trocken (brüchig) war, hat das Grünflächen Amt Ihn sicher vergessen😉
Aber belegen kann man da nichts, meine könnte jetzt auch sein ein Lkw ist kurze Zeit nach dem das Grünflächenamt da war, dort mit seinem Aufbau hängen geblieben, so das der Ast einen kleinen "knacks" hatte, und jetzt beim Wind abgebrochen !
Ich wünsche Dir natürlich das es zu einer glücklichen Lösung für dich kommt !
Aber es wird schwer, das weiß ich aus eigener Erfahrung !
Viel, viel Glück !!

Zitat:

Original geschrieben von mwb73


Und wird der jenige jetzt in der TK hochgestuft ? Na, super wenn dem so ist !

es gibt keine SF in der TK 🙄

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