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Haftung bei Tüv Verstoß. Halter oder Besitzer
Hallo und Danke für die Aufnahme, ich habe da gleich mal ne Fachfrage.
Der Besitzer eine Autos muss ja nicht gleich der Halter sein. Besitzer ist meines wissens nach die Person, auf die der Kaufvertrag läuft.
Wenn jetzt der Besitzer einen Tüv Verstoß begeht, bei z.b. nicht eingetragenen Teilen, bekommt der Halter dann auch ne Strafe? Oder ist Besitzer, was auch der Fahrer ist, der allein Schuldige?
Beste Antwort im Thema
Bei einem legalen Auto, einer anständigen Fahrerin, und der Gewissheit dass sie tatsächlich auch anständig fährt, würde ich meiner jungen Schwester das Auto auf mich Anmelden/Versichern.
Bei einen nicht legalen Auto, und der Gewissheit dass sie angehalten werden kann, bzw. wird, dieses Auto dann bei den grün-weißen "durchfällt", ist Ärger sicher, ganz sicher - und ich würde es nicht tun.
Bei aller Liebe, aber ein Risiko dieser Art wäre so nicht drin.
Gruß Jörg.
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17 Antworten
Gut Umbau nach HU ist möglich, kann man ja auch prüfen.
Die kleine Schwester meiner Frau, tät ich mit dem Wissen, jedenfalls nicht in den Straßenverkehr lassen.
Vor allem wenn man ein gutes Verhältnis zur Familie hat, wovon ich beim TE ausgehe,sonst Stände ja auch nicht zur Frage,dass die Frau des TE Halterin für das Fzg ihrer kleinen Schwester wird.
Da hätte ich dann schon die Hand drauf.
Gruß M
Es ist ja möglich, dass die einbauten erst nach dem Tüv vorgenommen wurden. Evtl war der Wagen deshalb relativ günstig.
Das nutzt alles nichts. Entweder versuchen die Umbauten vom TÜV nachträglich eintragen zu lassen oder alles zurückbauen.
Ansonsten ist der Ärger vorprogrammiert.