Haftung bei öffentlichem Autotreffen

Hallo zusammen,

ein Freund und ich veranstalten in den kommenden Wochen ein öffentliches unangemeldetes Autotreffen auf einem großen Parkplatz. Die Veranstaltung wurde über Social Media erstellt. Wir sind davon ausgegangen, dass nur wenige Leute kommen werden. Bisher haben aber schon viel mehr Leute zugesagt. Meine Frage ist jedoch, wie es mit der Haftung bei Schäden o.ä. aussieht. Wir haben in den Details der Veranstaltung ausdrücklich reingeschrieben, dass wir keine Haftung für Schäden oder sonstiges übernehmen. Reicht das in der Form?
Könnte man uns bei Schäden dennoch verantwortlich machen oder ist jeder für sich selbst verantwortlich?
Wäre es sinnvoll, kurz vor Beginn der Veranstaltung, diese abzusagen?

Beste Antwort im Thema

Dann wäre es denke ich besser, die Veranstaltung schon abzusagen oder?

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in der Tat sehr blauäugig.
Schon mal in Erwägung gezogen, dass der Parkplatzeigentümer mit "deiner Veranstaltung" auf seinem Grund und Boden überhaupt nicht einverstanden ist. Von möglichen Kosten die noch auf dich zukommen können wie Reinigung, Räumung , Polizeieinsatz, ... ganz zu schweigen.

Der TE erwartet eine Beratung, wie er eine Veranstaltung durchführen kann ohne Veranstalter zu sein. [überflüssiges entfernt,Moorteufelchen/MT-Moderation]

Treffen auf einem öffentlich zugänglichen, aber privaten Parkplatz. Veranstaltung bei den Ordnungsbehörden nicht angemeldet.

Das wird teuer ...

Ist die Verabredung zu einem Treffen = eine Veranstaltung??

Wenn jetzt z.B. 100 2CV-Enten auf dem Parkplatz vor dem Olympiastadion (Berlin) auftauchen würden, dann müsste man das als Veranstaltung anmelden? Wenn mich jemand fragen würde, würde ich sagen: Ist Zufall das die heute gerade hier sind. 😁

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Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 3. Februar 2020 um 12:51:07 Uhr:


Ist die Verabredung zu einem Treffen = eine Veranstaltung??

Wenn jetzt z.B. 100 2CV-Enten auf dem Parkplatz vor dem Olympiastadion (Berlin) auftauchen würden, dann müsste man das als Veranstaltung anmelden? Wenn mich jemand fragen würde, würde ich sagen: Ist Zufall das die heute gerade hier sind. 😁

Und wie glaubwürdig ist das? Zumal ja tatsächlich öffentlich eingeladen wurde. Und es sollte relativ leicht belegbar sein dass es sich nicht um eine zufällige Zusammenkunft alter Bekannter handelt.

Wie das haftungsrechtlich in NL aussieht weiß ich gar nicht - gehe aber nicht von so eklatant lockereren Regularien aus was so etwas betrifft. Und dann ist bei der Haftungsfrage vielleicht noch: Veranstalter sitzt in D, geschädigter Teilnehmer auch - evtl ist da ohnehin dt. Recht angesagt?

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 3. Februar 2020 um 12:28:13 Uhr:


Ich hätte beinahe gesagt, die der Niederlande. Kann es sein, dass Du völlig blauäugig an das Event rangegangen bist?

Leider ja....

Zitat:

@bkgolfplus schrieb am 3. Februar 2020 um 13:16:18 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 3. Februar 2020 um 12:28:13 Uhr:


Ich hätte beinahe gesagt, die der Niederlande. Kann es sein, dass Du völlig blauäugig an das Event rangegangen bist?

Leider ja....

Was hält Dich davon ab, einfach mal bei den zuständigen Ordnungsbehörden nachzufragen? Für mich wäre das der einzige Weg, um die Sache in die richtige Richtung zu bringen.

[überflüssiges entfernt,Moorteufelchen/MT-Moderation]

Hier mal was zum lesen.
Sind vermutlich viele Aspekte, die hier nicht zutreffen. Es zeigt aber auf, was alles grob so gemacht werden muss und welche Verantwortung man als Veranstalter hat.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 3. Februar 2020 um 13:23:48 Uhr:


Was hält Dich davon ab, einfach mal bei den zuständigen Ordnungsbehörden nachzufragen?

Die Zeit! Bis nächste Woche bekommste erstens nicht mehr alles organisiert und zweitens noch weniger alle Genehmigungen der zuständigen Behörden. Nicht ohne Grund wird sowas üblicherweise Monate vorher schon angegangen.😉

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