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haftung bei lenk-ruhezeit überschreitung?

Themenstarteram 9. November 2008 um 21:05

hallo,

weiß nicht ob ich hier richtig bin,aber ich habe folgendes problem:

ich wurde am 04.06.2008 kontrolliert und tachoscheiben wurden eingezogen.

nun wurden insgesamt 6 verstöße festgestellt wonach jedesmal die lenkzeitunterbrechung zu spät erfolgte.

es wurde mir ein anhörungsbogen zugeschickt.nun weiß ich net ob ich da irgendwie wieder rauskomme ,da wir fremddisponiert werden und teilweise mit über 30 kunden am tag rausfahren.

nur liefern wäre nicht das problem ,aber wir müssen auch sevice erbringen wie z.b.waschmaschinen auspacken und anschließen und polster ebenfalls.der polizist sagte damals als er die tourenplanung und die ware gesehen hat das dieses ja nich machbar sei und ich keine großen konsequenzen habe da ich in lohn und brot stehe jedoch aber aussagen müßte wer die touren disponiert.

mein chef weiß das wir die touren nicht in der vorgeschriebenen zeit schaffen oder nur schwer aber hat keine großen möglichkeiten da er von oben nur gesagt bekommen hat:

wir können die touren ja so planen das sie zu schaffen sind aber sie wollen doch auch etwas verdienen.

 

mein chef ist eigentlich sehr korrekt und ich möchte ihm keineswegs schaden sondern wenn denen mit den 3 buchstaben.

komm ich da irgendwie raus und weiß jemand was ich da in den anhörungsbogen schreiben kann?

 

 

P.S. ich weiß das ich für die ruhezeiten eigentlich selbst verantwortlich bin,aber wenn man 2-3 mal die woche eine tour abbricht dann weiß jeder wozu das führt.

danke im voraus für eure hoffentlich helfenden antworten.

Beste Antwort im Thema

Du musst überlegen, was Dir wichtig ist. Wenn Du sagst, wer für die Dispo verantwortlich ist, dann wird die Strafe geringer ausfallen. Die Disposition ist dazu angewiesen, so zu planen, dass die LuR eingehalten werden. Wenn Du nicht denunzierst, wird sich bei dem Unternehmen mit den drei Buchstaben nichts ändern.

Vielleicht solltest Du den Anhörungsbogen einen Verkehrsanwalt ausfüllen lassen. Der weiß, mit welcher Formulierung er Dich nicht noch weiter reinreitet. Die Strafe orientiert sich daran, wie lange die Lenkzeitunterbrechung nicht eingelegt wurde.

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Themenstarteram 26. November 2008 um 16:26

hallo nochmal,

habe der bußgeldbehörde meine sache offen dargelegt,sieht nich so gut aus.hier die antwort meiner sachbearbeiterin:

Leider kann Ihre Einlassung vom 19.11.2008 Sie nicht entlasten. Auch wirtschaftliche Zwänge berechtigen nicht zur Nicht-Einhaltung von Gesetzen.

Wenn die Touren grundsätzlich so konzepiert werden, dass die Fahrer nicht die gesetzlich vorgegebenen Pausen- und Ruhezeiten einhalten können, ist der richtige Ansprechpartner für diesen Bereich die

Bezirksregierung Düsseldorf

Außenstelle Essen

Ruhrallee 55

45138 Essen

Tel.: 0201/27671

Bei dieser Behörde handelt es sich um das ehemalige Staatliche Amt für Arbeitsschutz (zuvor Gewerbeaufsichtsamt). Aufgabe dieser Behörde ist u. a. die Prüfung, ob die Unternehmen ihren Beschätigten überhaupt die Möglichkeit lassen, innerhalb der geltenden Regelungen zu arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

"ich trag mein schicksal mit geduld,an der sch.... bin ich selber schuld!!!

 

danke für eure tips

Themenstarteram 27. November 2008 um 20:20

so,

habe eben einen brief bekommen.

der von mir zu zahlende betrag ist 113,50€.

noch einmal mit einem blauen auge davon gekommen.

in eigener sache nocheinmal:

habe jetzt bei mehreren ämtern für arbeitsschutz die lage geschildert,aber niemand will sich dafür einsetzen bzw kann es nicht.

ich müßte als fahrer erst gegen meinen chef vorgehen und er dann gegen DHL.

also wie gewohnt immer auf die kleinen.

schon mal schlicht und ergreifend bei der Gewerbeaufsicht eine Anfrage gestellt?

Welche Ämter hast du denn schon durch?

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