Haftung bei Kollision auf öffentlichem Parkplatz
Wie schätzt Ihr die Haftung ein und habt Ihre eine Quellenangabe?
Sachverhalt:
(Wichtig: In Abwandlung eines Falles, der vor kurzem in ähnlicher Weise stattfand, daher stellen Hypothesen über die Rechtslage keine Rechtsberatung dar.)
Öffentlich zugänglicher Supermarktparkplatz im Gewerbegebiet einer deutschen Großstadt. Es ist wochentags am späten Nachmittag und bereits dunkel. Das Wetter ist trocken. Die Parkplätze sind parallel nebeneinander angeordnet und durch weiße Streifen markiert. Es gibt keine Beschilderung bezüglich der Vorfahrtsregeln.
A fährt auf einer Gasse zwischen den links und rechts zugänglichen und überwiegend belegten Parkplätzen. Er nähert sich einem rechter Hand relativ nah am Eingang des Geschäfts befindlichem freien Parkplatz. Links neben dem Parkplatz parkt ein Auto. Rechts neben dem freien Parkplatz befindet sich auf dem angrenzenden Parkplatz ein stehender Wagen, dessen hintere Beleuchtung rot leuchtet. Weißes Leuchten ist nicht zu sehen. A fährt in einem Zug mittel eines Rechtsbogens mittig auf den freien Parkplatz ein. Er kommt mit parallel ausgerichteten Rädern fast zum Stehen, als B sein Fahrzeug mit nach rechts eingeschlagenem Lenkrad zurücksetzt.
Die Fahrzeuge von A und B kollidieren. Bei A befinden sich Schäden an der rechten vorderen und an der hinteren Tür im Bereich nahe der B Säule, bei B im Bereich der linken vorderen Stoßstange und des linken vorderen Kotflügels.
Frage:
Wer haftet gegebenenfalls in welchem Umfang?
Hilfestellung:
- Es kommt mir auf die Begründung, nicht auf eine bestimmte These an.
- Idealerweise wird in der Antwort zumindest kurz auf die Stichwörter Betriebshaftung, Geltung der Straßenverkehrsordnung auf Parkplätzen und Schadensquotelung eingegangen.
Viel Spaß und Danke im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Es gelten nicht nur die o.g. Paragraphen, sondern die gesamte StVO. Es handelt sich um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum, somit finden §§24 StVG, 49 StVO Anwendung.
Man darf genausowenig mit Handy am Ohr oder unter Alkoholeinfluss auf diesen Parkplötzen fahren...so dass die oben getroffene Aussage falsch ist.
Was richtig ist, ist dass es dort keine besondere Vorfahrtsregelung gibt, denn die gilt nur an Kreuzungen oder Einmündungen (§8). Und das ist auf einem Parkplatz nicht gegeben.
Nur zum Klarstellen 🙂
22 Antworten
Ehrlich gesagt sehe ich den Sinn der Umfrage nicht wirklich.
Erstens werden in der Rechtsprechung ja keine Meinungen eingeholt, sondern es wird nach Sachlage entschieden, und dann gibt es nur eine "richtige" Antwort, und zweitens ist sowieso jeder Fall leicht anders.
Gruß
Ralle (Team MT)
Zitat:
Original geschrieben von rallediebuerste
Ehrlich gesagt sehe ich den Sinn der Umfrage nicht wirklich.
Erstens werden in der Rechtsprechung ja keine Meinungen eingeholt, sondern es wird nach Sachlage entschieden, und dann gibt es nur eine "richtige" Antwort, und zweitens ist sowieso jeder Fall leicht anders.Gruß
Ralle (Team MT)
Deswegen kann man sich das klemmen.Das Ergebnis interessiert eh keinen.
Bilder - sehr schön 🙂
Meiner Meinung nach kann dem Fahrer von Fahrzeug A keine Mitschuld gegeben werden. In meinen Augen war der Unfall für ihn unvermeidbar, weshalb auch keine Haftung aufgrund der Betriebsgefahr vorhanden sein sollte. Der Fahrer von Fahrzeug B hat seine Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen hingegen nicht erfüllt.
Aber wie ich die Gerichte und die Anwälte kenne, so ist das nicht unbedingt logisch, was am Ende rauskommt. 🙁
Du bist einer: Hat nen Detail - Foto, wo man bald die Profiltiefe messen kann und läßt uns hier stundenlang Rätselraten.😕😕😕
Der BMW ist Schuld. Keine Frage. Alles andere wäre konstruiert. Fahrzeug A ( Ford? ) ist ja noch hinter ihm vorbeigefahren und hat neben ihm eingeparkt.
Er hätte ihn bemerken müssen!!!!!!!!
Dabei ist es auch unerheblich, ob Fahrzeug A noch mit 0,1 km/h ausgerollt ist oder noch gewackelt hat. Der steht da schon wie ein parkendes Fahrzeug.
MFG Thomas
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Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Deswegen kann man sich das klemmen.Das Ergebnis interessiert eh keinen.
Dafür ist deine Beteiligung hier aber recht Präsent!🙂
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Dafür ist deine Beteiligung hier aber recht Präsent!🙂Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Deswegen kann man sich das klemmen.Das Ergebnis interessiert eh keinen.MFG Thomas
Das bezog ich auf die Umfrage und nicht auf das Thema, du Schraubenmeister 😛