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Haftpflichtschaden - Versicherer macht Abzüge von Schadenssumme lt. Gutachten

Themenstarteram 16. Juli 2016 um 12:42

Hallo,

kürzlich wurde bei einem Parkplatzunfall mein Fahrzeug beschädigt. Erfreulicherweise hat sich der Unfallverursacher bei mir gemeldet, den Unfall zugegeben und selbst seine Versicherung darüber informiert. Also so weit so gut, der Schaden wird also von der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert ;-)

In Bezug auf die Schadensregulierung habe ich mich dafür entschieden fiktiv abrechnen zu lassen. Hierfür habe ich ein Gutachten von einem KFZ-Sachverständigen anfertigen lassen, welches dieser der Versicherung überstellt hat.

Heute kam dann auch die Abrechnung von der gegnerischen Versicherung. Und mit dieser Abrechnung bin ich leider nicht ganz zufrieden. Von der im Gutachten ausgewiesenen Schadenssumme (etwa 1600 €) hat die gegnerische Versicherung nochmal gut 300 € abgezogen.

Wie ich im Internet erlesen konnte, kommt so etwas wohl häufiger vor. Oft versuchen die Versicherungen mit Verweis auf günstigere Werkstätten, Ersatzteile oder durch Abzug der Verbringungskosten die Schadenssumme zu drücken.

Bei mir ist das jedoch etwas anders, bei mir wird das konkrete Reparaturvorgehen nicht akzeptiert. Die Versicherung hat lt. eigener Aussage das Gutachten einer fachlichen Prüfung unterzogen und hält einige der aufgeführten Reparaturaufwendungen für nicht nachvollziehbar.

 

Konkret:

- Eine Seitscheibe muss nicht ausgebaut werden, abdecken reicht angeblich

- Erneuerung der Zierleisten des Türrahmens entfällt entsprechend

- Arbeitslohn ist aufgrund des geringeren Aufwands ebenfalls geringer

- Zerlegearbeiten zur Oberflächenlackierung entfallen, der Lackierfachmann kann nach Herstellerrichtlinien erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist

- Oberflächenlackierung der Tür entfällt. Der Lackierfachmann kann nach Herstellerrichtlinien erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist

 

Ich weiss jetzt nicht genau, wie ich mich verhalten soll. Bringt die Versicherung sinnvolle Argumente vor oder versucht sie die Schadenssumme zu drücken? Soll ich das akzeptieren? Oder einen Anwalt kontaktieren? Oder erstmal mit der Versicherung oder meinem Gutachter sprechen? Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 15:41:25 Uhr:

Lass ihn nach dem von dir beauftragten Gutachten in einer regulären Werkstatt tatsächlich reparieren und miete ein Ersatzfahrzeug an. So kannst Du die Diskusion am ehesten beenden. Die angefallenen Arbeiten und Kosten sind dann einfach Fakt.

Das ist die tägliche Praxis. Aber es kann ja nicht sein, dass der Geschädigte, welcher auf Gutachtenbasis abrechnen möchte, dies auf einem Reparaturweg machen soll, der Ihn schlechter stellt.

Natürlich gibt es hier einige Experten im Versicherungsforum, die meinen -aus welchen Beweggründen auch immer- das die fiktive Abrechnung abgeschafft werden muss und das diese ja schon fast strafbar sei.

Aber Wayne.........

 

 

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@ Corsa

Eingangsthread gelesen?

@ Delle

Im Kaskofall muss ein Schiedsverfahren eröffnet werden.

Warum muss das in diesem Fall nicht gemacht werden, wenn sich die beiden Parteien über die Schadenshöhe uneinig sind?

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 16. Juli 2016 um 20:28:05 Uhr:

@ Corsa

Eingangsthread gelesen?

@ Delle

Im Kaskofall muss ein Schiedverfahren eröffnet werden.

Warum muss das in diesem Fall nicht gemacht werden, wenn sich die beiden Parteien über die Schadenshöhe uneinig sind?

Dort wurde nur die Summe 1600,- genannt und das er etwa 300,- weniger bekommen hat.

Die MWST beträgt bei 1300,- Netto (geschätzt) 247,-.

Ob mit oder ohne MWST der Betrag 1600,- hat der TE nicht geschrieben.

Themenstarteram 16. Juli 2016 um 20:02

Also bevor das hier zu einer Offtopic-Diskussion ausartet würde ich mich gerne bei allen an dieser Diskussion Beteiligten für die Tipps bedanken ;-) Ich weiss jetzt, was ich machen werde.

Ich werde in der kommenden Woche zunächst mal Kontakt mit meinem Gutachter aufnehmen und danach dann höchstwahrscheinlich einen Anwalt hinzuziehen. Ich bin mal gespannt, was sich da letztendlich ergeben wird. Ich werde darüber hier mal berichten, vielleicht interessiert's ja jemanden.

Eine Frage wäre da aber noch. Mit der jetzigen Situation hat das zwar nicht viel zu tun, aber dennoch...

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Juli 2016 um 16:57:23 Uhr:

 

Den Tipp mit dem Anwalt solltest du befolgen, den hättest du von Anfang einschalten sollen.

Ist es wirklich ratsam direkt von Anfang an einen Anwalt zu konsultieren? Hat man als Geschädigter nicht irgendwie die Pflicht keine unnötig hohen Kosten zu verursachen.

Ohne konkreten Anlass direkt einen Anwalt zu konsultieren würde ich zumindest als unnötig empfinden.

@ww

es gibt keine "staatlich vereidigte" Sachverständige

Abgesehen davon, dass hier überhaupt nicht klar ist, wer das Gutachten erstellt hat

( woher hast du diese Erkenntnisse?) erkläre ich dir gern einmal das Sachverständigenwesen von unten nach oben.

Es gibt:

- Selbsternannte KFZ- Sachverständige

welche mit einem Kartoffelstempel ausgestattet sind.

In der Regel sind diese Oval, da ein Rundstempel ein amtliches Siegel ist und ein Missbrauch strafbar wäre.

Das sind Leute die haben (hoffentlich) wenigstens einen Meisterbrief, melden ein Gewerbe an und

ernennen sich dann selber zum Sachverständigen. Das geht im übrigen auch ohne Meisterbrief und geht so

lange gut, bis nicht mal aus irgendwelchen Gründen die Kacke am Dampfen ist.

-Wochenend- Sachverständige

Das sind -in der Regel- Meister- die von so genannen Schnell- Ausbildern in einem Wochenendkurs geschult werden.

Das kostet ein so um die 1.000. Die bekommen dann nach dem Wochenende eine Urkunde für die Wand und bezeichnen sich dann als "geprüfte und anerkannte" Sachverständige

-Sachverständige in einem Berufsverband.

Das sind Meister und Dipl.- Ingenieure, welche nach einer Ausbildung und Abschlußprüfung als

qualifizierte Sachverständige in diesem Beruf entweder als angestellte oder aber als freiberufliche

Sachversändige tätig sind.

-öffentlich bestellte und vereidigte und Zertifizierte Sachverständige

Das sind Meister oder Dipl- Ingenieure, welche ebenfalls nach einer Ausbildung und Prüfung die fachliche Qualifikation zur Ausübung dieses Berufes erlangt haben. Diese Sachverständigen unterwerfen sich einer regelmäßigen Qualitätskontrolle und müssen in regelmäßigen Abständen nach Aufforderung der Bestellungs- respektive Zertifizierungsstellen Gutachten zur Überprüfung des fachlichen Standard einreichen. Sowohl die Zertifizierung als auch die Vereidigung ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt -hier 5 Jahre-, danach erfolgt eine erneute Fachkundeprüfung mit einer erneuten Bestellung beziehungsweise Zertifizierung für die nächsten 5 Jahre.

Sowohl öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als auch zertifizierte Sachverständige müssen über eine einwandfreie Reputation verfügen und dürfen nicht vorbestraft sein oder über negative Vermögensverhältnisse verfügen -in diesen Zusammenhang ganz liebe Grüße an deinen Busenfreund kurtlu, für den du ja hier als edler Verfechter des Rechts- die Lanze gebrochen hast.

-Amtlich anerkannte Prüfer / Sachverständige

Das sind Dipl.- Ingenieure, welche hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Hierfür ist ebenfalls ein umfangreiche Ausbildung erforderlich.

Amtlich anerkante Sachverständige können nach der Ausbildung und der erlangten Qualifikation entweder als angestellte Sachverständige in den von der Bundesrepublik Deutschland zugelassen Prüforganisationen arbeiten, oder sich selbständig machen und als freiberufliche Sachverständifge -unter Aufsicht einer der Organisationen- auf eingene Rechnung prüfen.

Wie du meinen Ausführungen entehmen kannst, lieber Christian, ist also dein Geschmalze hier in anderen Themen wie:

-Hauptschule

-Sonderschule

-KFZ Geselle

-Abendschule

-Sachverständiger

(ich vergesse nichts mein lieber :))

nicht einfach nur selten dämlich, sie zeugen auch davon, dass du bei sehr vielen Themen hier in diesem Fachforum einfach nur über einen sehr, sehr begrenzten Horizont verfügst.

Denk mal darüber nach, mein Lieber Chistian.

Wenn du noch Fragen hast, scheue nicht mich anzusprechen.

Schlaf gut.

Herzliche Grüße von Delle

Zitat:

@Eshco schrieb am 16. Juli 2016 um 22:02:38 Uhr:

Also bevor das hier zu einer Offtopic-Diskussion ausartet würde ich mich gerne bei allen an dieser Diskussion Beteiligten für die Tipps bedanken ;-) Ich weiss jetzt, was ich machen werde.

Ich werde in der kommenden Woche zunächst mal Kontakt mit meinem Gutachter aufnehmen und danach dann höchstwahrscheinlich einen Anwalt hinzuziehen. Ich bin mal gespannt, was sich da letztendlich ergeben wird. Ich werde darüber hier mal berichten, vielleicht interessiert's ja jemanden.

Eine Frage wäre da aber noch. Mit der jetzigen Situation hat das zwar nicht viel zu tun, aber dennoch...

Zitat:

@Eshco schrieb am 16. Juli 2016 um 22:02:38 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Juli 2016 um 16:57:23 Uhr:

 

Den Tipp mit dem Anwalt solltest du befolgen, den hättest du von Anfang einschalten sollen.

Ist es wirklich ratsam direkt von Anfang an einen Anwalt zu konsultieren? Hat man als Geschädigter nicht irgendwie die Pflicht keine unnötig hohen Kosten zu verursachen.

Ohne konkreten Anlass direkt einen Anwalt zu konsultieren würde ich zumindest als unnötig empfinden.

 

Ja, es ist Ratsam von Anfang an einen Rechtsanwalt einzuschalten. Allein schon wegen dem Prinzip der Waffengkeichheit.

Die Versicherung hat eigene Techniker und Juristen.

Deren fachkundiger Hilfe darfst du sich selbstverständlich auch bedienen. Ein eingener SV und ein beauftragter Rechtsanwalt, damit ist die Waffengleichheit wieder hergestellt.

Noch mal in aller Deutlichkeit:

bei geklärter Schuldfrage sind die Kosten für einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt von der Versicherung zu tragen.

Das war so, das ist so und das wird auch so bleiben.

richtig

Themenstarteram 16. Juli 2016 um 22:07

Die einzelnen Unterschiede zwischen den "Sachverständigen" waren mir so auch nicht bekannt. Nette Auflistung, sehr informativ.

Nur so zur Info, mein Gutachter ist ein "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger".

Zitat:

@Eshco schrieb am 17. Juli 2016 um 00:07:19 Uhr:

Die einzelnen Unterschiede zwischen den "Sachverständigen" waren mir so auch nicht bekannt. Nette Auflistung, sehr informativ.

Nur so zur Info, mein Gutachter ist ein "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger".

Das ist sehr gut !

dann kannst du der Sache enstpannt entegen sehen. Berichte bitte mal, wie es weitergeht.

Danke

Egon.

Du hast wohl vergessen, dass bei einem Bagatellschaden kein Recht auf einen Gutachter und Anwalt besteht.

Das musst du schon dazu schreiben!

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 17. Juli 2016 um 11:08:15 Uhr:

Egon.

Du hast wohl vergessen, dass bei einem Bagatellschaden kein Recht auf einen Gutachter und Anwalt besteht.

Das musst du schon dazu schreiben!

Und in welcher Höhe ist die Bagatellschadengrenze?

Bei 750 Euro.

Über welche Schadenhöhe sprechen wir hier du Schlaumeier?

Hauptsache ich -Christian- labere mal.

am 17. Juli 2016 um 9:30

@Dellenzaehler aber nur wenn die entsprechende Schadenshöhe erreicht ist. Wegen nem defekten BMW Emblem von z.B 30 Euro zahlt man nen Anwalt selber. Gutachter auch.

Zitat:

@Raghul schrieb am 17. Juli 2016 um 11:30:33 Uhr:

@Dellenzaehler aber nur wenn die entsprechende Schadenshöhe erreicht ist. Wegen nem defekten BMW Emblem von z.B 30 Euro zahlt man nen Anwalt selber. Gutachter auch.

Ergibt sich das nicht aus meinem Beitrag?

Habe ich den Betrag bezüglich der Bagetellschadenhöhe nicht genannt?

Ich glaube schon

Nicht nur ich weiß, dass es richtigerweise anders ist!

Die Kosten der Schadensermittlung und auch die der Feststellung hat der Schädiger zu tragen. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, weiß man erst, wenn die Schadensfeststellung abgeschlossen ist. Welche Rechte einem zustehen und wie man sie durchsetzt, dass darf man ebenfalls immer in berufene Hände geben. Wer nicht selbst sachkundig ist, der muss sich selbstverständlich nicht darauf verweisen lassen, dass es besser wäre sachkundiger zu sein. Es muss auch kein Geschädigter seine eigene Lebenszeit darin versenken, sich vollständig in eigener Person um die Durchsetzung seiner Ansprüche zu kümmern. Und eine Klage darf und kann man auch um den kleinsten zahlbaren Betrag führen, der sich - für die Denkverweigerer sei es benannt - bekanntlich auf 1 Cent beläuft.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2016 um 12:34:47 Uhr:

Nicht nur ich weiß, dass es richtigerweise anders ist!

Die Kosten der Schadensermittlung und auch die der Feststellung hat der Schädiger zu tragen. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, weiß man erst, wenn die Schadensfeststellung abgeschlossen ist. Welche Rechte einem zustehen und wie man sie durchsetzt, dass darf man ebenfalls immer in berufene Hände geben. Wer nicht selbst sachkundig ist, der muss sich selbstverständlich nicht darauf verweisen lassen, dass es besser wäre sachkundiger zu sein. Es muss auch kein Geschädigter seine eigene Lebenszeit darin versenken, sich vollständig in eigener Person um die Durchsetzung seiner Ansprüche zu kümmern. Und eine Klage darf und kann man auch um den kleinsten zahlbaren Betrag führen, der sich - für die Denkverweigerer sei es benannt - bekanntlich auf 1 Cent beläuft.

Natürlich hast du Recht Paul.

Kein Laie kann erkennen, dass wann nur das Nummernschild verbogen ist, dass es sich dabei nicht um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Hier muss man auf alle Fälle einen Anwalt beauftragen und ein ausführliches Gutachten erstallen lassen.

Der Schaden in Höhe von wahrscheinlich 12,50 Euro für ein neues Nummernschild muss schon ordentlich festgestellt werden.

Da sind dann 400 Euro Kosten für das Gutachten und 250,- € für den Anwalt natürlich trotzdem angemessen.

ergänzend zu deinem Beitrag lieber Paul, sei noch erwähnt, die Bagatelschadengrenze dann nicht greift, wenn der WBW sich in einer Höhe um den genanten Betrag (750 Euro) bewegt.

Dann ist selbstverständlich auch ein Gutachten erforderlich.

Das nur zur Klarstellung, damit der interessierte Leser hier von den verbalen Blähungen unseres Fäkal- Schreiberling nicht auf den falschen Weg gebracht werden.

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