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Haftpflichtschaden - Versicherer macht Abzüge von Schadenssumme lt. Gutachten

Themenstarteram 16. Juli 2016 um 12:42

Hallo,

kürzlich wurde bei einem Parkplatzunfall mein Fahrzeug beschädigt. Erfreulicherweise hat sich der Unfallverursacher bei mir gemeldet, den Unfall zugegeben und selbst seine Versicherung darüber informiert. Also so weit so gut, der Schaden wird also von der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert ;-)

In Bezug auf die Schadensregulierung habe ich mich dafür entschieden fiktiv abrechnen zu lassen. Hierfür habe ich ein Gutachten von einem KFZ-Sachverständigen anfertigen lassen, welches dieser der Versicherung überstellt hat.

Heute kam dann auch die Abrechnung von der gegnerischen Versicherung. Und mit dieser Abrechnung bin ich leider nicht ganz zufrieden. Von der im Gutachten ausgewiesenen Schadenssumme (etwa 1600 €) hat die gegnerische Versicherung nochmal gut 300 € abgezogen.

Wie ich im Internet erlesen konnte, kommt so etwas wohl häufiger vor. Oft versuchen die Versicherungen mit Verweis auf günstigere Werkstätten, Ersatzteile oder durch Abzug der Verbringungskosten die Schadenssumme zu drücken.

Bei mir ist das jedoch etwas anders, bei mir wird das konkrete Reparaturvorgehen nicht akzeptiert. Die Versicherung hat lt. eigener Aussage das Gutachten einer fachlichen Prüfung unterzogen und hält einige der aufgeführten Reparaturaufwendungen für nicht nachvollziehbar.

 

Konkret:

- Eine Seitscheibe muss nicht ausgebaut werden, abdecken reicht angeblich

- Erneuerung der Zierleisten des Türrahmens entfällt entsprechend

- Arbeitslohn ist aufgrund des geringeren Aufwands ebenfalls geringer

- Zerlegearbeiten zur Oberflächenlackierung entfallen, der Lackierfachmann kann nach Herstellerrichtlinien erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist

- Oberflächenlackierung der Tür entfällt. Der Lackierfachmann kann nach Herstellerrichtlinien erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist

 

Ich weiss jetzt nicht genau, wie ich mich verhalten soll. Bringt die Versicherung sinnvolle Argumente vor oder versucht sie die Schadenssumme zu drücken? Soll ich das akzeptieren? Oder einen Anwalt kontaktieren? Oder erstmal mit der Versicherung oder meinem Gutachter sprechen? Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 15:41:25 Uhr:

Lass ihn nach dem von dir beauftragten Gutachten in einer regulären Werkstatt tatsächlich reparieren und miete ein Ersatzfahrzeug an. So kannst Du die Diskusion am ehesten beenden. Die angefallenen Arbeiten und Kosten sind dann einfach Fakt.

Das ist die tägliche Praxis. Aber es kann ja nicht sein, dass der Geschädigte, welcher auf Gutachtenbasis abrechnen möchte, dies auf einem Reparaturweg machen soll, der Ihn schlechter stellt.

Natürlich gibt es hier einige Experten im Versicherungsforum, die meinen -aus welchen Beweggründen auch immer- das die fiktive Abrechnung abgeschafft werden muss und das diese ja schon fast strafbar sei.

Aber Wayne.........

 

 

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Ich würde genau jetzt zum Anwalt gehen.

Lass ihn nach dem von dir beauftragten Gutachten in einer regulären Werkstatt tatsächlich reparieren und miete ein Ersatzfahrzeug an. So kannst Du die Diskusion am ehesten beenden. Die angefallenen Arbeiten und Kosten sind dann einfach Fakt.

Themenstarteram 16. Juli 2016 um 13:51

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 16. Juli 2016 um 15:16:59 Uhr:

Ich würde genau jetzt zum Anwalt gehen.

Danke für deine Einschätzung!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 15:41:25 Uhr:

Lass ihn nach dem von dir beauftragten Gutachten in einer regulären Werkstatt tatsächlich reparieren und miete ein Ersatzfahrzeug an. So kannst Du die Diskusion ab ehesten beenden. Die angefallenen Arbeiten und Kosten sind dann einfach Fakt.

Das stimmt natürlich, allerdings habe ich an dieser Art der Schadensregulierung kein Interesse. Irgendwie muss ich mich also mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen.

 

am 16. Juli 2016 um 13:58

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 16. Juli 2016 um 15:16:59 Uhr:

Ich würde genau jetzt zum Anwalt gehen.

Und ich würde erst einmal mit dem Sachverständigen sprechen, was er dazu sagt. Durchaus auch möglich, dass die Versicherung im Recht ist und der Sachverständige schludrig gearbeitet hat.

Hast du ihn selbst rausgesucht oder hat ihn eine Werkstatt vermittelt?

Themenstarteram 16. Juli 2016 um 14:18

Zitat:

@situ schrieb am 16. Juli 2016 um 15:58:11 Uhr:

 

Und ich würde erst einmal mit dem Sachverständigen sprechen, was er dazu sagt. Durchaus auch möglich, dass die Versicherung im Recht ist und der Sachverständige schludrig gearbeitet hat.

Hast du ihn selbst rausgesucht oder hat ihn eine Werkstatt vermittelt?

Den habe ich selber rausgesucht.

Zitat:

@Eshco schrieb am 16. Juli 2016 um 15:51:39 Uhr:

....

Das stimmt natürlich, allerdings habe ich an dieser Art der Schadensregulierung kein Interesse. Irgendwie muss ich mich also mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen.

Dann solltest Du, wie situ schon schrieb, mit deinem SV sprechen, ob was an den Einwendungen der gegnerischen Versicherung dran ist. Das ist in aller Regel nicht der Fall, denn das sind fast immer Schreibtischgutachten und gerade bei so geringen Summen wehren sich nur wenige. Das rechnet sich für die Versicherungen. Sollte man nicht hinnehmen. Ohne Anwalt wirst Du die Differenz wahrscheinlich trotzdem nicht bekommen, weil man sich da gerne verklagen lässt (es machen halt nur wenige).

[@situ schrieb am 16. Juli 2016 um 15:58:11 Uhr[/url]:

Und ich würde erst einmal mit dem Sachverständigen sprechen, was er dazu sagt. Durchaus auch möglich, dass die Versicherung im Recht ist und der Sachverständige schludrig gearbeitet hat.

Hast du ihn selbst rausgesucht oder hat ihn eine Werkstatt vermittelt?

 

Das beilackieren und die hierfür erfordelichen Nebenarbeiten sind aufgrund der persönlichen Inaugenscheinnahme getroffen wurden.

Das ist weder schludrig noch zu beanstanden.

ich kann auch nicht verstehen, was daran verwerflich wäre, wenn eine Werkstatt den Sachveständigen vermittelt hätte.

 

Zitat:

@Eshco schrieb am 16. Juli 2016 um 16:18:56 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 16. Juli 2016 um 15:58:11 Uhr:

 

Und ich würde erst einmal mit dem Sachverständigen sprechen, was er dazu sagt. Durchaus auch möglich, dass die Versicherung im Recht ist und der Sachverständige schludrig gearbeitet hat.

Hast du ihn selbst rausgesucht oder hat ihn eine Werkstatt vermittelt?

Den habe ich selber rausgesucht.

Sprich mit deinem SV, der wird Wissen was zu tun ist. Den Tipp mit dem Anwalt solltest du befolgen, den hättest du von Anfang einschalten sollen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 15:41:25 Uhr:

Lass ihn nach dem von dir beauftragten Gutachten in einer regulären Werkstatt tatsächlich reparieren und miete ein Ersatzfahrzeug an. So kannst Du die Diskusion am ehesten beenden. Die angefallenen Arbeiten und Kosten sind dann einfach Fakt.

Das ist die tägliche Praxis. Aber es kann ja nicht sein, dass der Geschädigte, welcher auf Gutachtenbasis abrechnen möchte, dies auf einem Reparaturweg machen soll, der Ihn schlechter stellt.

Natürlich gibt es hier einige Experten im Versicherungsforum, die meinen -aus welchen Beweggründen auch immer- das die fiktive Abrechnung abgeschafft werden muss und das diese ja schon fast strafbar sei.

Aber Wayne.........

 

 

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Juli 2016 um 17:23:42 Uhr:

Das ist die tägliche Praxis. Aber es kann ja nicht sein, dass der Geschädigte, welcher auf Gutachtenbasis abrechnen möchte, dies auf einem Reparaturweg machen soll, der Ihn schlechter stellt.

Natürlich gibt es hier einige Experten im Versicherungsforum, die meinen -aus welchen Beweggründen auch immer- das die fiktive Abrechnung abgeschafft werden muss und das diese ja schon fast strafbar sei.

Aber Wayne.........

Stimmt Delle. Aber der Anwalt wird weinen. Du weißt warum :)

Ja Paul, das ist ja das Problem, was einige Leute hier nicht begreifen, oder nicht begreifen wollen.

Wie du schon hier fast täglich liest, meinen ja diese Experten, dass ein Anwalt und ein Sachverständiger

keine Daseinsberechtigung haben und nur abzoken.

Natürlich ist die Versicherung immer Mutter Teresa und alles ist Easy, man muss die Versicherung

nur machen lassen...:rolleyes:

Aber zum Glück kann man hier ja einiges klarstellen und die Fragesteller können sich dann selber eine Meinung

bilden.....:)

Wie kann das eigentlich angehen, dass ich ein Sachverständigenverfahren eröffnen müsste, wenn ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin, die Versicherung aber einfach ohne dieses kürzen darf?

Liegt das daran, dass es im Kaskorecht so verankert ist?

Was sagt die Rechtssprechung zu so einer Kürzung von der Versicherung?

[quote]

@Wattwanderer schrieb am 16. Juli 2016 um 18:46:44 Uhr:

Wie kann das eigentlich angehen, dass ich ein Sachverständigenverfahren eröffnen müsste, wenn ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin, die Versicherung aber einfach ohne dieses kürzen darf?

Liegt das daran, dass es im Kaskorecht so verankert ist?

Was sagt die Rechtssprechung zu so einer Kürzung von der Versicherung?

Christian, willst du uns jetzt verklapsen?

Oder hast du wirklich überlesen, das wir hier von KH sprechen?

@TE, bei fiktiver Abrechnung wird MWST nicht ausgezahlt.

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