Haftpflichtschaden Kürzungsorgie der HUK Coburg

Schadenhergang: Wir standen bei rot schon einige Zeit an der Kreuzungsampel. Von links kam ein Auto, rutschte beim rechts abbiegen durch Glätte so um die Kurve, dass der Unfallgegner fast frontal in unser Auto krachte. Unfallverursacher Alleinschuld gegenüber seiner Versicherung auch bekannt. Von daher macht die Versicherung auch keine Probleme. Wir wählten die Regulierung gemäß Gutachten.
Das Gutachten wurde am Tag nach dem Unfall erstellt und belief sich auf 2212,19 Euro netto. Zuzüglich Wertminderung von 300 Euro. Gutachterkosten nochmal 375,30 Euro netto.
Gekürzt wurde mit Hilfe von DEKRA folgendes:
Lohn von 154,62 auf 108. Nebenkosten von 53,50 auf 45. Lackierung von 967,51 auf 679,23. Ersatzteile von 933,48 auf 791,08, Verbringung von 103,08 auf 0, Wertminderung von 300 auf 0 Euro.
Insgesamt sind es 888,88 Euro Kürzung bei 2512,19 Euro Gesamtschaden.

Die HUK beruft sich auf Urteile vom 23.02.2010 vom BGH (VI ZR 91/09) sog. BMW-Urteil zu den Stundenverechnungssätzen. Zuschläge gegenüber der UPE wurden gekürzt, da diese nur bei Vorlage der Rechnung erstattet werden sollen. Die Wertminderung wäre laut DEKRA nicht gegeben, da nur lösbar verbundene Teile beschädigt waren. Dann wurden noch zwei mit völlig unbekannte Werkstätten genannt in denen die Reparatur entsprechend günstig zu machen wäre. Das Fahrzeug ist Erstzulassung 14.09.2007 Schadentag 25.01.2011. War Neu auf Schwiegermutter zugelassen und ist Juli 2010 auf meine Frau zugelassen worden. Bisher waren wir immer in der OPEL Werkstatt, war allerdings auch noch nichts weiter.
Wir möchten fiktiv abrechnen, haben aber keine Lust uns von der HUK derart runterkürzen zu lassen. Ist nun irgendwas von diesen Kürzungen gerechtfertigt und wie begegnet man diesen Kürzungen am Besten bzw. mit welcher Begründung.
Ja, ich weiß ich kann zum Anwalt, darauf hab ich aber keine Lust, kostet Zeit und ich schreib lieber am Abend zuhause einen entsprechenden Brief an die Versicherung, zum Anwalt kann ich dann immernoch.

Beste Antwort im Thema

Ich dachte, ich schreib mal schnell was, bevor die Anwaltskläffer und einäugigen Möchtegerncaptaine gleich hier auf den Plan treten.

Zum Thema Verrechnungssätze:

Dieses BGH-Urteil dürfte hier auch interessant sein:

-Urteil vom 20. Oktober 2009 – VI ZR 53/09

Ausserdem:
In dem von der gegnerischen Versicherung zitierten Urteil ist doch klar festgestellt:

Zitat:
"Gleichzeitig ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aber auch, dass der Verweis auf eine günstigere Reparaturwerkstatt für den Geschädigten durchaus auch „unzumutbar“ sein kann. Dies gilt laut BGH insbesondere dann, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist und regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet/gepflegt wurde, also „scheckheftgepflegt“ ist. "

Am besten eine Kopie des Serviceheftes mit Verweis auf das Urteil an die Versicherung schicken und entsprechende Erstattung verlangen.

Thema Verbringungskosten:

Diese Position ist bei fiktiver Abrechnung nach wie vor stark umstritten.

Es gibt jede Menge Amtsgerichtsurteile, die diese Position bei fiktiver Abrechnung zusprechen - und genau so viele Urteile, welche keine Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zusprechen.

Interessant für diese Frage ist, wie in deinem Amtsgerichtsbezirk hierzu bereits entschieden wurde.

Gleiches gilt für die UPE-Aufschläge!

Thema Wertminderung:

Nach meiner Ansicht ist diese hier zu bezahlen.

Es handelt sich um einen offenbarungspflichtigen Schaden beim Verkauf des Fahrzeuges.

Das Argument, dass ja "nur Teile getauscht" werden, und deshalb keine Wertminderung anfällt ist Blödsinn.

Ich würde hier auf Wertminderung bestehen und gleich mitteilen, dass diese nötigenfalls eingeklagt werden wird.

So: Und jetzt kommen bestimmt gleich die Anwaltskläffer und Einäugigen hier vorbeigeschneit.....

Wenn aber sonst noch Fragen sind: Gern.

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Ach Delle, ich kenne die Rechtsprechung zur Wertminderung und ich weiß auch, dass Du Deinen Kunden eine Wertminderung reinschreiben musst, wenn Du willst, dass sie wieder kommen, weil sie sonst den nächsten Unfall von SV Beulendrücker schreiben lassen.

Und dass bei der Wertminderung oftmals der Spielraum zur Kürzung durch die Versicherung mit drin ist, weiß ich auch.😁

Aber dass das ganze Gedöns um den Minderwert tatsächlich völlige Märchenstunde ist, wirst Du doch nicht ernstlich abstreiten.

Nochmal: das ganze "Oh je, ein  offenbarungspflkichtiger Schaden am Kotflügel!!!" ist in den meisten Fällen beim Verkauf zwei Jahre später doch schon wieder vergessen.

Und spätestens, wenn das Fahrzeug ein weiteres Mal den Eigentümer wechselt, spricht kein Mensch mehr davon. Aber ist das Fahrzeug dann weniger mit dem angeblichen Makel eines Unfalls behaftet? Nein! Und wenn das stimmen würde, was Du uns erzählst, wären Unfallautos tatsächlich doch total unverkäuflich, weil sich niemand für so ein Makel-Auto entscheiden würde.

Dass das nicht so ist, wirst Du kaum abstreiten können.

Ja, bei relativ neuen Autos, die womöglich noch einen hohen Schaden erlitten haben, ist die Wertminderung ganz zweifellos gegeben.

Aber das SV-Gelaber, dass inzwischen ein 6 Jahre alter Astra mit 170.000 km weniger wert sein soll, weil er eine neue Stoßstange bekommen hat, ist einfach nur lächerlich...
Grüße
Hafi

Hafi, jetzt ist aber wirklich gut......🙄

Sehr schön deine Assoziation eines Phaeton in Relation zu einem Opel Astra .......😛

Schöne Nebelgrantate wirklich -Glückwunsch- aber der Rauch hält nicht lange an.....🙂

Die Rechtsprechung sagt, dass der SV den merkantlilen Minderwert ermittelt. Und die Versicherung hat den zu bezahlen.

Das ist die Realität und die Praxis.

Das dir das nicht gefällt, kann ich nicht ändern, aber du musst versuchen damit zu Leben, auch wenn es dir ganz offensichtlich unsäglich schwer fällt......🙁

Mal gewinnt man, mal verliert man, so ist das halt im Leben......😁

Aber höhre doch hier bitte auf zu suggerieren, dass der Schadensachbearbeiter der Versicherung oder einer von seinen beauftragten Auftragsstreichern bei der WM das Maß der Dinge ist.

Ward Ihr nicht und werdet ich nicht........😛

Gruß von einem Laberer und schönes WE 

Delle

Delle, ich hab damit nicht das geringste Problem, eine gerechtfertigte Wertminderung zu bezahlen. Ist nicht meion Geld und ich bekomm auch nicht mehr, wenn ich eine Fantasie-Wertminderung kürze.

Ich muss nur immer lachen, wenn mir einer von Deiner Sorte erzählt, er hätte aufgrund seiner unantastbaren Sachkunde eine Wertminderung ermittelt...

Ich werd das hier nicht ausbreiten. Mach die Augen zu, stell Dir Deine fünf Lieblingskollegen vor und und Du weißt wovon ich schreibe... 😁
Wenn es bei Dir gut läuft mit Wertminderungen, ist das ja OK und Du machst es richtig oder der Richter an Deinem Amtsgericht mag Dich. Glaub mir, das ist nicht bei allen Deinen Kollegen so...

Wir wissen doch beide, wer gerne das Maß aller Dinge wäre aber leider nicht ist. Es sind nicht Versicherungsmitarbeiter...😉

Schönene Feierabend

Hafi

Also ich kaufe gerrne Fahrzeuge mit Unfallvorschaden, wenn der repariert ist. Eben weil das Fahrzeug dann einige hunderter billiger zu haben sind.
Würde ich den gleichen Preis bezahlen müssen, dann würde ich doch keinen Unfallwagen nehmen.

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
 
Ich werd das hier nicht ausbreiten. Mach die Augen zu, stell Dir Deine fünf Lieblingskollegen vor und und Du weißt wovon ich schreibe... 😁

Ich habe keine Kollegen, alles nur Strolche und Raubritter.....😁

Aber in einem hast du natürlich Recht. Das muss schon in die Welt passen mit der WM. Und man muss das schon plausibel machen können, denn dann versteht das auch der Richter (es sei den er fährt nur Fahrad, solche gibt es nämlich auch..🙄)

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund
Also ich kaufe gerrne Fahrzeuge mit Unfallvorschaden, wenn der repariert ist. Eben weil das Fahrzeug dann einige hunderter billiger zu haben sind.
Würde ich den gleichen Preis bezahlen müssen, dann würde ich doch keinen Unfallwagen nehmen.

klingt logisch, ist auch logisch 😉

Gruß

Delle

So, nach deutlich über 3 Jahren hat die HUK nun doch noch gezahlt. Aber erst nachdem der Anwalt die Klage noch in diesem Jahr angekündigt hat.
Es lohnt sich also hartnäckig zu bleiben. Und ich habe gelernt - wenn der Unfallgegner bei der HUK versichert ist, dann sofort zum Anwalt.

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest, super, schönes Geschenk.

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 23. Dezember 2014 um 21:05:29 Uhr:


So, nach deutlich über 3 Jahren hat die HUK nun doch noch gezahlt. Aber erst nachdem der Anwalt die Klage noch in diesem Jahr angekündigt hat.

du bist ja sehr geduldig. ich habe schon in den neunzigern gelernt, dass man ohne anwalt nur arbeit hat. ich gebe alles zum anwalt und lehne mich zurück.

mein aktueller fall: schaden ende november, gutachten am 30.11. fertig und anwalt direkt die versicherung angeschrieben und frist zum 19.11. gesetzt. versicherung spielt toten käfer, am 22.12. hat anwalt erneut frist bis zum 05.01. gesetzt und klageeinreichung ohne weiteren schriftverkehr angekündigt, sollte bis dahin nicht gezahlt worden sein.

Hatte auch einen Schaden mit der HUK Ende Nov 2014 . Kostenvoranschlag über 560,26 +Mwst am 10.12. zur HUK geschickt und am 22.12. waren 560,26 auf meinem Konto, ohne Anwalt.
Vielleicht geht es ohne Anwalt schneller oder der Schaden war nicht hoch genug.

ich glaube, der schaden war mit ca 5t-eur hoch genug.

Zitat:

oder der Schaden war nicht hoch genug

Oder es war eine Partnerwerkstatt der HUK oder im Kostenvoranschlag fehlte die Hälfte. Dann lieber schnell zahlen eh der Geschädigte doch noch mit Gutachter und ggf. Anwalt aufläuft. Am Ende geht es immer nur darum bei der Regulierung möglichst wenig zu zahlen. Im Einzelfall kann zügiges begleichen eines niedrigen Kostenvoranschlages die billigste Lösung sein.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 24. Dezember 2014 um 10:45:07 Uhr:

Zitat:

oder der Schaden war nicht hoch genug

Oder es war eine Partnerwerkstatt der HUK oder im Kostenvoranschlag fehlte die Hälfte. Dann lieber schnell zahlen eh der Geschädigte doch noch mit Gutachter und ggf. Anwalt aufläuft. Am Ende geht es immer nur darum bei der Regulierung möglichst wenig zu zahlen. Im Einzelfall kann zügiges begleichen eines niedrigen Kostenvoranschlages die billigste Lösung sein.

Das wird die Erklärung sein.

Es soll hier bloß nicht jemand glauben, dass die HUK bei der Schadenregulierung vom Saulus zum Paulus mutiert. Die kürzen immer weiter mit Hilfe der Grünkittel kackendreist.

Daran wird sich auch nichts mehr ändern.

Und ich hatte noch ein schlechtes Gewissen, das die für eine 2cm Delle 560,00 Euro zahlen müssen,
wenn ich das jetzt höre, hätte ich doch glatt 1500,00 verlangen können und noch einen Anwalt dazu, der dann die Forderung durchsetzt.
Aber es ist ja Weihnachten, da will ich doch mal großzügig sein.

Zitat:

@gehpunkt schrieb am 24. Dezember 2014 um 10:02:12 Uhr:



mein aktueller fall: schaden ende november, gutachten am 30.11. fertig und anwalt direkt die versicherung angeschrieben und frist zum 19.11. gesetzt.

Da hast Du aber einen fixen Anwal

d

. 😁

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