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Haftpflichtsache Werkstatt - Versicherung will nicht vollständig zahlen

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 19:31

Moin zusammen,

das ist mein erster Beitrag hier um Versicherungs-Forum und es geht auch nur indirekt um einen KFZ-Schaden. Aber ich hoffe, Ihr könnt mir dennoch ein paar Tipps geben.

Zum Sachverhalt.

Letzten Dezember fuhr ich in eine freie Werkstatt, Winterräder auswuchten und gleich montieren. Auswuchten lief soweit problemlos, bei der Montage gab es ein Problem.

Der Azubi wurde mit dem Radwechsel beauftragt. Schlagschrauber angesetzt und bissl gerödelt. Pause, wieder gerödelt. Ruhe. "Meister, kommst du mal?"

Der Azubi hatte versucht, die Radschraube mit dem Felgenschloss zu lösen. Dabei ist der Adapter des Schlosses abgeschert und steckte halb in der Radschraube und halb im Schlagschrauber.

Ca. eine Stunde lang versuchte man nun, die Reste des Adapters aus der Radschraube zu bekommen bzw. die Schraube ganz auszudrehen. Erfolglos.

Dann wurde mir gesagt, ich solle am besten zu BMW fahren, die hätten vllt. Spezialwerkzeug.

Also am nächsten Tag zu BMW. 2 Stunden haben die gebraucht, um die Radschraube rauszubekommen. Nachdem Aufschweißen nix nütze, wurde sie letztendlich rausgebohrt, wurde mir gesagt.

Fazit: Ein neuer Satz Felgenschlösser, da es die entsprechenden Schrauben nicht einzeln gibt und aus Kulanz weniger als 2h berechnete Arbeitszeit. Macht ~150€.

Mit der Rechnung bin ich dann zur freien Werke zurück. Nachdem der Chef sich erstmal darüber aufgeregt hat, dass ich zu BMW geschickt wurde (man hätte das selber machen können) wollte er es der Versicherung melden.

Diese Versicherung hat mir heute mitgeteilt, dass sie nur 80€ übernehmen ("haben wir uns darauf geeinigt") können. Erstens hätte ich der Werkstatt nicht das Recht auf Nachbesserung eingeräumt und zweitens sei mein Auto älter als 10 Jahre und man müsse daher quasi den Zeitwert abziehen, da "das ja alles dann vllt. etwas schwergängiger sei". Insgesamt erschien mir das alles recht willkürlich und unbegründet, auch durch das Stammeln des Versicherungsmenschen und das "sich darauf einigen".

Ich habe dem Versicherungsmenschen dann gesagt, dass ich der Werkstatt sehr wohl das Recht auf Nachbesserung eingeräumt hätte, diese mich aber von sich aus zu BMW geschickt hat. Mal abgesehen davon, dass sie schon eine Stunde versucht hat, die Radschraube zu lösen.

Und mein Auto ist zwar über 10 Jahre alt, aber vor ziemlich genau einem Jahr kam die Bremsanlage rundum neu, also auch neue Bremsscheiben. Und meines Wissens nach werden die Radschrauben in die Aufnahmen der Bremsscheibe eingeschraubt. Also sind die Gewinde keine >10 Jahre alt.

Wenn sie das Alter der Felgenschlösser bemängeln und daher nur nen Abschlag zahlen wollen, ok, die sind >10 Jahre alt. Aber der neue Satz machte auch nur etwa 30€ der Gesamtrechnung aus.

Zudem habe ich die vermackte Felge durch die Reparatur garnicht geltend gemacht.

Wir verblieben, dass ich darüber nachdenken und mich die Tage melden werde.

Was könnt Ihr mir raten? 80€ nehmen und als "dumm gelaufen" verbuchen oder um die ganze Summe bitten. Und wenn letzteres, wie am besten?

Ich muss noch dazu sagen, dass die Räder (also die Sommerräder, die ja getauscht werden sollten) ebenfalls von der freien Werkstatt das letzte Mal festgezogen wurden.

Alle anderen 19 Radschrauben gingen auch problemlos raus. Das veranlasst mich zu der Annahme, dass der Azubi beim Reifenwechsel erst Links- und Rechtslauf des Schlagschraubers verwechselt hat, die Radschraube richtig angeknallt hat und diese (bzw. der Adapter) dann abgeschert ist, als er dann den Linkslauf eingestellt hat. Dafür spricht auch, dass der Schlagschrauber erst erfolglos lief, dann Pause war und er dann wieder lief, bis das Malheur geschah. Ich stand auf der anderen Seite des Autos und habe es daher gehört. Und es war die allererste Schraube, die gelöst werden sollte.

Besten Dank schonmal und Gruß

BMWRider

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14 Antworten

vor allen Dingen würde ich meine (kompletten) Ansprüche und Argumentation schriftlich einreichen und auch nur schriftliche Antworten akzeptieren. Dann hast du wenigsten was in der Hand. Bin gespannt ob dann auch noch was von irgendeiner "Einigung" im Raum steht.

Was hätte das Auswuchten der Räder denn gekostet (ich gehe mal davon aus, dass Du da nichts für bezahlen musst) das + 80 € dürfte ziemlich nah an den 150 € liegen.

Wenn es dem so ist (wäre), würde ich es als "dumm gelaufen" verbuchen.

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Was hätte das Auswuchten der Räder denn gekostet (ich gehe mal davon aus, dass Du da nichts für bezahlen musst) das + 80 € dürfte ziemlich nah an den 150 € liegen.

Wenn es dem so ist (wäre), würde ich es als "dumm gelaufen" verbuchen.

Auswuchten durfte ich voll bezahlen. 40€ inkl. dann letztendlich doch erfolgter Montage. Ist der normale Satz in dieser Werkstatt.

@gummikuh: Ja, ich denke auch, dass der schriftliche Weg der sichere ist....

 

Und was mich am Meisten stört: Die Summe ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Als ich ihn fragte, wie sich die 80€ denn zusammensetzen, konnte/wollte mir der Versicherungsmann keine Antwort geben.

Mir geht es da nicht einmal so sehr um die Summe, sondern darum, dass mir nun so ein wenig der Schwarze Peter zugeschoben werden soll. Und das ohne Begründung.

 

Hallo,

was ist das denn für eine Werkstatt, die für so eine Bagatelle die Versicherung einschaltet.

Die Versicherung ist auch nicht dein Vertragspartner, sondern die Werkstatt.

Besprich das mit dem Geschäftsführer der Werkstatt und bestehe auf der vollen Kostenerstattung, denn du hattest schließlich noch die Lauferei mit entsprechendem Zeitaufwand.

Wenn man nicht auf deine Forderung eingeht, dann wäre die Erstattung der Differenz in Form eines Gutscheines ein Kompromiss.

Wenn auch das nicht akzeptiert werden sollte, dann würde ich mich für zukünftige Aufträge von dieser Werkstatt trennen.

Den Rechtsweg wegen 70 € zu beschreiten ist rational nicht sinnvoll, denn Aufwand und Ärger stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Streitwert, auch wenn du 100% Recht bekommst.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 20:20

Über die Werkstatt möchte ich eigentlich nichts schlechtes berichten. Bin da seit 10 Jahren Kunde und mir wurde immer unbürokratisch und schnell geholfen und auch eher mal zu wenig als zu viel berechnet. Wir sind auch per Du. Nur dieses eine Mal ist halt ein wenig der Wurm drin. Wobei Cheffe auch gleich auf die Versicherung verwies und meinte, das würde dann wohl klar gehen. Bei zwischenzeitlichen Besuchen in anderer Sache wurde ich auch gefragt, was denn nun mit der Sache wäre. Insgesamt positiv und daher bin ich auch im persönlichen Zwiespalt, alle Geschütze aufzufahren.

Das Vorgehen der Versicherung nervt mich halt. Ich denke, ich werde das mal verschriftlichen und dann eine Begründung abwarten.

Dann klär das mit Cheffe - er soll einfach die fehlenden 70 € drauflegen. Er ist in der Pflicht.

Also, wenn ich mir das Eingangsposting so durchlese, dann frage ich mich gerade, mit wem du da bei der Versicherung telefoniert hast.

War das der Hausmeister oder der Pförtner?

Könnte man meinen.

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

 

Diese Versicherung hat mir heute mitgeteilt, dass sie nur 80€ übernehmen ("haben wir uns darauf geeinigt")

Wer hat sich mit wem "darauf geeinigt"?

Vor allem: Es sind deine Schadenersatzansprüche - wenn sich darüber jemand "zu einigen" hat, dann bist das du - und sonst gar niemand.

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Erstens hätte ich der Werkstatt nicht das Recht auf Nachbesserung eingeräumt

Schwachsinnige Aussage.

Das Recht auf Nachbesserung gibt es im Werkvertragsrecht.

Vorliegend haben wir es aber mit dem Schadenersatzrecht zu tun - und da gibt es kein "Recht auf Nachbesserung" seitens des Schädigers!

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

und zweitens sei mein Auto älter als 10 Jahre und man müsse daher quasi den Zeitwert abziehen, da "das ja alles dann vllt. etwas schwergängiger sei".

Nächste Schwachsinnsaussage.

Für die Wiederherstellung des vorherigen (schadenfreien) Zustandes gibt es keinen Zeitwert.

Durch die Reparatur ist keine Wertverbesserung an deinem Fahrzeug eingetreten - und auch die Radschlösser halten (entsprechende Behandlung vorausgesetzt) ein Fahrzeugleben lang.

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Insgesamt erschien mir das alles recht willkürlich und unbegründet

Sehe ich ganz genau so.

 

Und wenn du meine bescheidene Meinung hören willst:

Dein Werkstattmensch verarscht dich gerade nach Strich und Faden.

Der hat nämlich bei seiner Versicherung einen hohen Selbstbeteiligungsbetrag (zwangsweise) vereinbart - und der ist höher als dein Schaden.

Da hat sich dann wohl der Werkstattinhaber mit der Versicherung "geeinigt", denn letztlich muss er das (wegen der Selbstbeteiligung) nämlich selbst bezahlen.

 

 

 

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 20:53

Aber warum meldet er es dann erst seiner Versicherung? Er wusste ja vorher um die Höhe der Rechnung. :confused:

Alles sehr merkwürdig.

Was haltet ihr für den richtigen Weg des weiteren Vorgehens? Ich würde jetzt erstmal meine Sicht der Geschehnisse verschriftlichen und an die Versicherung übersenden. Und dann die Antwort abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Aber warum meldet er es dann erst seiner Versicherung? Er wusste ja vorher um die Höhe der Rechnung. :confused:

Ganz einfach: Viele Werkstattbesitzer vergessen schlicht und einfach den vertraglichen Selbstbehalt und werden erst bei Schadenmeldung an ihn erinnert.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Was haltet ihr für den richtigen Weg des weiteren Vorgehens? Ich würde jetzt erstmal meine Sicht der Geschehnisse verschriftlichen und an die Versicherung übersenden. Und dann die Antwort abwarten.

Was von den Aussagen zu halten ist, habe ich dir geschrieben.

Das kannst du jetzt per "Copy and Paste" so abschicken, oder aber etwas höflicher im Ton agrumentativ verwenden.

Hallo ins Forum,

m.E. muss hier die Werkstatt zahlen (und zwar egal ob's ihre Versicherung erstattet oder nicht). Die haben Murks gebaut (bei meinen Felgenschlossadaptern steht extra drauf, dass diese nicht mit dem Schlagschrauber zu bearbeiten sind; meine Werkstatt macht die 4 Schlossschrauben daher auch mit dem Schlüssel händisch und die anderen 16 normalen Schrauben mit dem Schlagschrauber auf). Wenn die Dich nach erfolglosen Versuchen an BMW verweisen, müssen sie letztlich auch zahlen.

Viele Grüße

Peter

Dass die Werkstatt zahlen muss, steht ja außer Frage.

Der Streitpunkt ist nur: Wie viel muss die Werkstatt bezahlen?

Und........da es sich vorliegend um einen Betriebshaftpflichtschaden handelt, gibt es keinen Direktanspruch gegen die Versicherung.

Vertragsgemäß befasst sich dennoch die Versicherung der Werkstatt damit.

 

Wie ich bereits geschrieben habe, steht eine 100%ige Erstattungspflicht für mich ausser Frage.

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 21:33

Also mit der Forderung gleich an die Werkstatt? Und ob und mit wem sie das abrechnet, kann mir egal sein!?

Scheint logisch. Sehr sogar.

Mangels Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung der Werkstatt ist rein rechtlich gesehen dein einziger Ansprechpartner die Werkstatt.

Der Werkstattmensch wird sich wahrscheinlich gaaaaanz dumm stellen und sagen: "Du, BMWRider, ich hab das doch meiner Versicherung gemeldet, wende dich doch am besten nochmal an die".

Dann bist du so weit wie vorher.

 

Vor einigen Jahren hatte es ein FOH bzw. dessen Azubi in der Werkstatt geschafft, mir eine neue 19''-Original-Felge auf meinem 1-jährigen Vorführwagen falsch herum zu montieren und fest zu ziehen. Dabei wurde diese massiv verkratzt und beschädigt. Die anschließende Reparatur war mehr als halbherzig, da in einem leicht anderen, blaustichigen Farbton lackiert wurde und diverse Tropf- und Laufnasen zu sehen waren. Die ersten drei Gespräche mit dem Werkstattmeister verliefen alle ziemlich dreist und abwimmelnd. Erst als ich den Schaden schriftlich dokumentiert und mit einem netten, deutlichen Brief direkt dem Geschäftsführer übergeben hatte, bekam ich neue Felge.

Von daher: Nicht abwimmeln lassen, ich sehe hier die Werkstatt auch in der Pflicht, die können und sollen das im Innenverhältnis mit der Versicherung regeln. Alleine, dass sie dich das selber machen lassen, ist schon dreist genug. Aber darüber hinaus einen langjährigen Kunden wegen der paar Euros so im Regen stehen zu lassen, sollte dir zu denken geben, ob du da weiter wirklich Kunde sein möchtest.

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