Haftpflichtdeckung für Dritte!

Hallo,

muss die KFZ-Haftplichtversicherung auch zahlen, wenn meine Freundin mit meinem Auto ein Unfall baut obwohl ich in der Versicherung nur als alleiniger Nutzer angegeben bin?

Oder kann die Versicherung sich weigern bzw. mich in Regress nehmen?

Gruß
deltoro

14 Antworten

Du müsstest auf jeden Fall eine Vertragsstrafe zahlen (1-2 Jahresprämien, kann man den Versicherungsbedingungen entnehmen) und die gesparten Beiträge nachzahlen.
Die Versicherung ist von der Versicherungsleistung bis zu 5000€ frei.

Wie ich muss Vertragsstrafe zahlen und die Differenzbeiträge entrichten und die Versicherung zahlt dann den Schaden bis 5.000 € nichtmal?

Also die Versicherung zahlt erstmal immer.
Alles andere wäre dem Geschädigten nicht zuzumuten.
Nur du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Regressforderung bekommen.

Wäre es besser, dass dann nicht über die Versicherung laufen zu lassen?

Sollte ich den Unfallopfer Geld für den Ausschluss aller Regress-Ansprüche bieten und es schriftlich vereinbaren, wäre das rechtlich ok bzw. haltbar?

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Das kommt vor allem auf den Schaden an. Wenn es einige tausende Euro sind wirds schwer zum selber zahlen.

Es ist immer möglich sich mit dem Unfallgegner zu einigen und den Schaden nicht der Versicherung zu melden. Das kommt häufig günstiger. Außerdem besteht die Möglichkeit des Schadenrückkaufs.

Dass es Regress gibt weil ein anderer als die im Vertrag genannten Fahrer das Fahrzeug nutzt kann ich mir nicht vorstellen.

Bei Regress gibts meines Wissens auch keine Rückkaufsmöglichkeit.

Am einfachsten ist es den Fahrerkreis passend anzugeben. 😉

Ist im UN-Fall auch die preiswerteste Angelegenheit.

Zitat:

Original geschrieben von Chrippler


Du müsstest auf jeden Fall eine Vertragsstrafe zahlen (1-2 Jahresprämien, kann man den Versicherungsbedingungen entnehmen) und die gesparten Beiträge nachzahlen.
Die Versicherung ist von der Versicherungsleistung bis zu 5000€ frei.

Vertragsstrafe:

Meist, aber nicht immer.

Es kann ja sein, dass die Freundin keine Risikoerhöhung i.S.d. Tarifs darstellt. 😉

Die 5.000 EUR kommen wiederum nur unter bestimmten und sehr seltenen Fällen (solche mit strafrechtlicher Relevanz) zum Tragen.

Re: Haftpflichtdeckung für Dritte!

Zitat:

Original geschrieben von deltoro2006


muss die KFZ-Haftplichtversicherung auch zahlen, wenn meine Freundin mit meinem Auto ein Unfall baut obwohl ich in der Versicherung nur als alleiniger Nutzer angegeben bin?

Oder kann die Versicherung sich weigern bzw. mich in Regress nehmen?

Diese Angaben reichen nicht um Deien Frage zuverlässig zu beantworten.

Wohnt Ihr zusammen?
Wer hat welches Alter?
Welche Versicherung, welcher Tarif?
usw.

Ein Nachteil des Tarifdschungels ist längst die unterschiedliche Handhabung.

Am Besten ist es ehrlich zu sein und sich nicht auf schlaue Tipps zu verlassen.
Oftmals zeugen solche Tipps nämölich nur von fehlender Ahnung. 😕

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Dass es Regress gibt weil ein anderer als die im Vertrag genannten Fahrer das Fahrzeug nutzt kann ich mir nicht vorstellen.

Dem ist leider doch so. Die Beschränkung auf einen festgelegten Fahrerkreis verringert (nach Ansicht der VErsicherungen) das Risiko eines Unfalls, was meiner Ansicht nach nichts anderes als eine simple Wahrscheinlichkeitsrechnung darstellt.

Ich hatte früher auch meinen Fahrerkreis auf mich und meine PArtnerin beschränkt. Wenn eine BEkannte mein Auto haben wollte, ging ohne einen feuchten Kuss und dem VErsprechen, mir ab dieser Stunde treu zu sein, gar nichts, was das Leihen meines Autos betrifft.
Kam der Gute unbeschadet zurück, haben wir uns einvernehmlich getrennt.

In diesem Sinne.

Zitat:

Original geschrieben von heinrichv.


Dem ist leider doch so. Die Beschränkung auf einen festgelegten Fahrerkreis verringert (nach Ansicht der VErsicherungen) das Risiko eines Unfalls, was meiner Ansicht nach nichts anderes als eine simple Wahrscheinlichkeitsrechnung darstellt.

Es ist anders als Du es siehst.

Vertragsstrafe und Regress sind zwei verschiedene Dinge.
So einfach kann sich eine Versicherung nicht aus der Verantwortung drücken ...
... immerhin ist so einiges gesetzlich geregelt und weiche Tarifmerkmale gehören in der Haftpflichtversicherug nicht dazu.

Zitat:

Original geschrieben von deltoro2006


muss die KFZ-Haftplichtversicherung auch zahlen, wenn meine Freundin mit meinem Auto ein Unfall baut obwohl ich in der Versicherung nur als alleiniger Nutzer angegeben bin?

Oder kann die Versicherung sich weigern bzw. mich in Regress nehmen?

Einige Antworten auf diese Fragen sind für mich unverständlich verwirrend.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss für den Schaden grundsätzlich ohne Regressmöglichkeit eintreten - wenn ein berechtigter Fahrer mit einem gütigem Führerschein den Schaden verursacht hat und es zudem auch keine anderen Gründe für eine Leistungsversagung gibt.

Wer berechtigter Fahrer ist, bestimmt der Verfügungsberechtigte des Fahrzeuges allein.

Hat sich der Halter und Versicherungsnehmer als alleiniger Nutzer den sog. Alleinfahrerrabatt gesichert, kann dies u. U. ohne finanzielle Folgen bei einer Unfallverursachung durch einen anderen Fahrer bleiben, wenn diese Nutzung "der Not gehorchend" begründet wird.

Geschieht dieses nicht, kann der Versicherer die definierten Tarifregeln für diesen Fall anwenden.
I. d. R. wird er mindestens den Tarifbeitrag "ohne Fahrereinschränkung" nacherheben, je nach Regelwerk auch in doppelter Höhe.

Und das war es schon - mehr geht hier nicht.

Genau so ist das. Ergänzend möchte ich noch bemerken, dass Trunkenheit des "Alleinfahrers" keine Notsituation darstellt 😉

Außerdem sind Werkstattpersonal und Kaufinteressenten generell berechtigt zu fahren, auch wenn der Vertrag einen eingeschränkten Fahrerkreis vorsieht.

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