Haftpflicht -Regulierung unter Schadenniveau
Hallo Leutz,
einer Bekannten wurde aufgefahren. Sie ist nicht schuld. Auto noch fahrbereit.
Lt. Gutachten hat ihr Auto einen Wiederbeschaffungswert von 7500,-; der Schaden beträgt 4800,-
Die gegenerische Haftpflicht schreibt ihr was von Totalschaden und das sie ihr Auto für 3500,- an einen Händler verkaufen soll, zuzüglich 2000,- EUR die ihr die Versicherung aufs Konto schickt.
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Was ist das denn?
Hat jemand von Euch einen Tip, wie sie reagieren soll? Sollte sie das Geld zurück überweisen und von der Versicherung die ihr zustehende Regulierung fordern?
Auch ein Formulierungsvorschlag wäre toll.
Sie ist auf das Auto angewiesen und will es nicht verkaufen sondern reparieren lassen.
Für hilfreiche Tipps danke ich Euch im Voraus.
Gruß
Peter
Beste Antwort im Thema
Echt Geil 😁
Da kann sich die Versicherung aussuchen, was Sie bezahlen möchte......🙄
Hafi hat leider Recht, in unserer Branche tummeln sich immer mehr Honks.....😠
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Oder da ist ein Fehler in der Software 😉 glaube kaum das der Kollege beides angegeben hat.
Glauben bedeutet nicht Wissen.....😁
Ich lese meine Gutachten aber immer noch mal, bevor ich die versende.
Da fallen auch "Software- Fehler"auf....🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Glauben bedeutet nicht Wissen.....😁Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Oder da ist ein Fehler in der Software 😉 glaube kaum das der Kollege beides angegeben hat.Ich lese meine Gutachten aber immer noch mal, bevor ich die versende.
Da fallen auch "Software- Fehler"auf....🙂
Rischtisch... und wenn man das GA unbedingt raus haben *will* weil einem der Kunde im Nacken sitzt werden auch mal Softwarefehler ignoriert oder in einem Begleitschreiben wurde drauf hingewiesen. Das alles wissen wir auch nicht, so nämlich 😛