Haftpflicht - Hochstufung ohne Mitteilung ?!
Ich hätte da gerne mal ein Problem ...
Ich bin im März diesen Jahres aus einer Parklücke raus und habe dabei mit meiner Heckstosstange die Frontstosstange eines anderen Autos berührt bzw. leicht angestossen. Weder mein Auto (Heckstosstange ist lackiert) noch das andere Auto hatten sichtbare Schäden. Gegnerisches Auto sehr genau inspiziert und es war eine Telefon-Nummer zu sehen. Da ich weiss, das mindestens hinter einer Gardine in Deutschland selbsternannte Hilfssherrifs auf der Lauer sind, habe ich die Telefon-Nummer angerufen, um eine Anzeige wegen Fahrerflucht vorzubeugen. Es war nicht der Besitzer des Wagens, sondern der Besitzer des Werbeaufklebers. Derjenige hat meine Telefon-Nummer erhalten und auch das Kennzeichen von mir bekommen. Ein folgenschwerer Fehler wie sich im Nachhinein herausstellen wird. Ich dachte übrigens die Sache wird sich von selbst erledigen. Denkste ...
Ein paar Wochen später flattert eine Schadensmeldung meiner Versicherung ins Haus. Ich war erst etwas verwundert, erinnerte mich an den Vorfall und dachte nur, dieser Typ wird doch nicht ... er hat den Schaden wirklich gemeldet. Man muss sich das mal genauer reinziehen. Das gegnerische Auto, ein weisser uralter Seat Cordoba, der höchtswahrscheinlich den nächsten TÜV nicht mehr überstehen wird, macht aus einem nicht vorhandenen Schaden einen Versicherungsfall.
Das Dicke kommt jetzt aber noch. Darauf hin rief ich meine Versicherung an und fragte was denn genau vorliegen würde. Die Versicherung schilderte kurz den Fall und ich sagte nur, stop, ich habe detailllierte Beweisfotos (vorsorglich geschossen), aus denen hervorgeht, dass kein Schaden vorliegt. Gleichzeitig sagte ich der Sachbearbeiterin am Telefon das Auto sei uralt und ich glaube hier versucht sich jemand zu sanieren, Stichwort Versicherungsbetrug. Zudem sagte ich ihr noch, dort würde ich keinen Cent zahlen, etc. Sie stimmte mir indirekt zu und bat mich das Ganze per Unfallmeldebogen inkl. Unfallhergang und Fotos zu dokumentieren. Daraufhin habe ich nie wieder was gehört. Das war im April 2006.
Heute kommt die Beitragsrechnung für 2007 und mich trifft der Schlag, ich wurde mal glatt um 9 Versicherungsfreie Jahre hochgestuft wegen diesem "Unfall/Schaden" der ja keiner war.
Darf meine Versicherung das ohne Rückmeldung an mich ? Ich meine, ich bin Unfallbeteiligter bzw. in deren Augen ja Verursacher. Da habe ich doch zumindest mal zu erwarten, dass wenn wirklich ein Schaden beim gegnerischen Fahrzeug entstanden ist, dass man mich erstens nochmals informiert und aus wirtschaftlichen Gesichtsgründen der Versicherung auch vielleicht nochmals anhört. Die haben dem wahrscheinlich einfach was gezahlt und mich hochgestuft. Zudem müsste es doch auch ein extra Schreiben über die Hochstufung geben und was ich auf jeden Falll erwarte, wenn ein Schaden vorliegt und die Hochstufung droht, dass die Versicherung mich fragt, ob ich nicht bereit wäre den Schaden selbst zu übernehmen.
Ich bin sowas von geladen und gereizt ....
Wer kennt sich vielleicht ein wenig näher aus und kann mir ein paar Tips geben, ich will die "arme" Sachbearbeiterin, oder auch den Abteilungsleiter, am Montag früh telefonsich nicht komplett in der Luft zerreissen.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
zu 1. Das wird sich noch herausstellenZitat:
Original geschrieben von STET
[B1.) Du hast ein anderes Auto beschädigt
2.) Du bist weggefahren, kann als Fahrerflucht ausgelegt werden.Wo liegt da Schuld bei anderen ?
buba
zu 2. Ich habe den Versicherungsnehmer angerufen und ihm meine Daten hinterlassen. Ob ich nun danach noch einfach mal so eine Stunde warte oder nicht ist ein anderes Thema. Es war übrigens Sonntags morgens 10.00 Uhr. Und Du schreibst es ja schon richtig "kann" als Fahrerflucht ausgelegt werden.Ich glaube cruiserbuba, auch Du verstehst nicht, warum micht das Ganze so ärgert. Hier versucht sich jemand, meine bescheidene Meinung, zu bereichern. Es geht um den Gerichtigkeitssinn, nicht darum, dass ich Detail Fehler begangen habe.
Ich hoffe morgen früh erhalte ich Infos zu Schadenssumme und Details des Gutachtens. Sofern ich hiervon überhaupt in Kenntnis gesetzt werden darf.
Es wurde Dir längst aufgezeigt welche legalen Möglichkeiten Du hast das für Dich unangenehme Ereignis Hochstufung abzuwenden.
Eine persönliche Diskussion bringt eher nichts.
Zitat:
Ich sehe nicht ein, wegen irgendwelcher notorischen Mittelspurabonnenten meine Geschwindigkeit auch noch zu verlangsamen.
Somit bin ich bekennender Rechtsüberholer.
Von wem stammt dieser Satz wohl?
interessant, dass Du Dir die Mühe machst einen Beitrag vom 12.10. rauszusuchen um Dein Bild von mir noch mehr ins rechte Licht zu rücken.
Von diesem Satz werde ich nicht abrücken und dazu stehe ich auch, aber das können wir gerne in dem besagten Thread diskutieren. Bitte nicht hier. Und bitte komplett zitieren, nicht nur einen Teil. Wir sind hier nicht bei Bild, oder ?
Du schreibst legale Möglichkeiten, gibts denn auch illegale ? War das wieder so ein Wort, um mich hier zu dissen ? Oder obliegt Dir als Berufener der Versichungsbranche mir diese nicht aufzuzeigen. Ich hoffe Du hast nicht alle 1.936 Beiträge durchforstet um, in Deinen Augen, noch mehr "anrüchiges" über micht zu finden.
Viel Spass beim suchen.
Re: Haftpflicht - Hochstufung ohne Mitteilung ?!
Zitat:
Original geschrieben von STET
Ich hätte da gerne mal ein Problem ...
Ich bin im März diesen Jahres aus einer Parklücke raus und habe dabei mit meiner Heckstosstange die Frontstosstange eines anderen Autos berührt bzw. leicht angestossen.
Was wird sich noch heraus stellen? Hier schreibst Du doch , daß Du ein fremdes Auto angefahren hast. ??
buba
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Re: Re: Haftpflicht - Hochstufung ohne Mitteilung ?!
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
Nach 8 Monaten wird sich nichts mehr heraus stellen, ausser das die Versicherung nach Gutachten reguliert hat.Zitat:
Original geschrieben von STET
Was wird sich noch heraus stellen? Hier schreibst Du doch , daß Du ein fremdes Auto angefahren hast. ??
buba
Re: Re: Haftpflicht - Hochstufung ohne Mitteilung ?!
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
Man kann ein Auto auch anfahren ohne das ein Schaden entsteht, oder ?Zitat:
Original geschrieben von STET
Ich hätte da gerne mal ein Problem ...
Ich bin im März diesen Jahres aus einer Parklücke raus und habe dabei mit meiner Heckstosstange die Frontstosstange eines anderen Autos berührt bzw. leicht angestossen.
Was wird sich noch heraus stellen? Hier schreibst Du doch , daß Du ein fremdes Auto angefahren hast. ??
bubaGenau das wird voraussichtlich morgen um ca. 09.00 Uhr mein Kenntnisstand sein.Zitat:
Nach 8 Monaten wird sich nichts mehr heraus stellen, ausser das die Versicherung nach Gutachten reguliert hat.
Zitat:
Original geschrieben von STET
interessant, dass Du Dir die Mühe machst einen Beitrag vom 12.10. rauszusuchen um Dein Bild von mir noch mehr ins rechte Licht zu rücken.
Wenn mir jemand zwei Mal nahelegt mir ein genaueres Bild von ihm zu machen, dann gebe ich mir kurz die Mühe und mache zwei, drei Versuche.
Man ist ja nicht so.
Wenn man dann gleich so ein Zitat findet, so ist das Zufall, passt aber ins Bild:
Die Welt hat sich nach meinen Regeln zu drehen,
und wenn nicht mache ich die Regeln passend.
Sorry, die etwas Reiferen von uns wissen dass sich nur ganz wenige Menschen diesen Luxus der Sicht der Dinge leisten können.
Die Jammern dann allerdings nicht über verlorene Jahre herum, sondern telefonieren mit dem Vorstand und lassen das richten.
Falls es so etwas überhaupt (noch) gibt. 😉
Zitat:
Heute kommt die Beitragsrechnung für 2007 und mich trifft der Schlag, ich wurde mal glatt um 9 Versicherungsfreie Jahre hochgestuft wegen diesem "Unfall/Schaden" der ja keiner war.
Man sollte doch zunächst das Gespräche mit dem Versicherer abwarten - allein die Höherstufung sagt doch noch nichts darüber aus, ob überhaupt und ggf. was der Versicherer für das Schadenereignis gezahlt hat.
So ist es.
Vielleicht wurde bislang Ansprüche nur dem Grunde nach angemeldet und noch nichts entschädigt, z. B. weil keine Rep.Rechnung zur Erstattung eingereicht wurde.
Anruf in der Schadenabteilung und fragen ob der Schaden geschlossen ist und was gezahlt wurde. Sollte der Schaden noch offen sein und keine Erstattungsrechnungen vorliegen, um die Schließung des Schadens bitten. D. h. dann für den SFR - als wäre nichts gewesen.
Solche Dinge kann man locker telefonisch klären.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Man sollte doch zunächst das Gespräche mit dem Versicherer abwarten - allein die Höherstufung sagt doch noch nichts darüber aus, ob überhaupt und ggf. was der Versicherer für das Schadenereignis gezahlt hat.
Da stimme ich Dir voll und ganz zu.
Bevor eine Schadenakte geschlossen wird, wird häufig lange abgewartet, ob überhaupt Ansprüche beziffert werden. Dabei
kann auch mal ein Vorgang offen, aber ohne Zahlung übersehen werden. Die Belastung des Vertrages erfolgt aber trotzdem mit der ersten Rechnung des Folgejahres, da Rückstellungen gebildet werden. Sollte die Schadenakte dann ohne Ersatzleistung geschlossen werden, wird der Vertrag rückwirkend so gestellt wie ohne Schaden.
Morgen ist der TE schlauer.
@DaTho, sorry - weil ich schneller war 🙂
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Man sollte doch zunächst das Gespräche mit dem Versicherer abwarten - allein die Höherstufung sagt doch noch nichts darüber aus, ob überhaupt und ggf. was der Versicherer für das Schadenereignis gezahlt hat.
Ein richtige Bemerkung die Hoffnung gibt.
Re: Re: Re: Haftpflicht - Hochstufung ohne Mitteilung ?!
Zitat:
Original geschrieben von STET
Man kann ein Auto auch anfahren ohne das ein Schaden entsteht, oder ?
Genau das wird voraussichtlich morgen um ca. 09.00 Uhr mein Kenntnisstand sein.
Na und , wie ist Dein Erkenntnisstand ??
buba
Würde mich nach all dem Wirbel auch interessieren.
So oder so. 😉
ich will Euch nicht unswissend sterben lassen und befriedige mal Eure Neugierde:
Wert des gegnerischen Autos : 725 Euro
Reparaturkosten lt. Gutachten : 369 Euro
Nebenkosten für Gutachter + Rechtsanwalt der gegnerischen Partei : 242 Euro
Zusammen: 611,- Euro
Meine Versicherung hat bereits versucht beim Gutachten zu kürzen. Stosstange demontieren, lackieren, montieren. Verstärkte Kennzeichenhalter montieren. Wenn ihr die Stosstange in real sehen würdet, ihr würdet loslachen. Kürzung der Reparaturkosten gestaltete sich schwierig und war somit erfolglos lt. meiner Versicherung.
Die Kosten des Rechtsanwalts wurden bereits gekürzt. Daraufhin erwägte der Gegner im Juni 2006 eine Klage, die er bis heute nicht eingereicht hat.
Das heißt der Fall ist immer noch offen und nicht geklärt. Eine private Klage meinerseits wäre so gut wie aussichtslos. Sobald ich die Stosstange eines anderen Autos berühre, egal mit welcher Geschwindigkeit, egal wie alt das Auto ist, kann ein Gutachter, auch bereits vorhandene Schäden, die unmittelbar mit dem Zusammenstoss herrühren könnten, als Schaden geltend machen. (das war jetzt zwar kein perfektes versicherungsdeutsch, aber so habe ich es verstanden).
Der Fall wird noch bis März 2007 offen bleiben, danach wird man mir ermöglichen, den Schaden rückzukaufen, was ich auch machen werde.
Und was lernen wir daraus bzw. das End von der Geschicht, berühr ein anderes Auto nicht.