Händlerirrtum bei Angebotsvergabe - Geld ist schon überwiesen - nun willer mehr !???

VW Vento 1H

Moin,

hab gestern Abend ein sehr gutes Angebot für einen HArtmann MSD bekommen, also gleich nach Angebotseingang per E-Mail ihm die Kohle rübergeschoben und ihm den Beleg geschickt. Heute morgen dann meldet er sich und meint, er habe sich vertippt. Statt 128,- soll ich nun 178,- blechen.

Da die 2 nun überhaupt nicht in der Nähe der 7 liegt, fällt vertippen schonmal raus.

Eigentlich ist es doch ein verbindliches Angebot gewesen, dass er auch erfüllen muss, oder liege ich da falsch?

Oh Mann, es wäre ja mal zu schön gewesen. *seufz. Nun wird man schon von Händlern beschissen,

Gruß Micki

100 Antworten

§ 121

Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

er hat ja nicht unverzüglich angefechtet, wenn ich das richtig verstanden hab.

und "ER muss den Irrtum erklären, wenn er dass gemacht hat, ist es ein Irrtum. Und Tippfehler können wirklich passieren bei Katalogen."

wenn es ein tippfehler im angebot war, ist es seine pflicht, die auftragsbestätigung zu überprüfen, auf abweichungen im angebot. hier hätte dem händler der preisunterschied bereits auffallen müssen. dann hätte er immernoch sagen können dass es mehr kosten wird.

und "(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind."

soll das jetzt heißen, dass wenn ich mir heut nen fernseher kaufe, der freundliche mann vom mediamarkt nach 9 jahren kommen kann dass ihm ein fehler unterlaufen ist und ich nachzahlen soll???? nee oder 😁

Zitat:

Original geschrieben von gecko2k3


§ 121

Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

er hat ja nicht unverzüglich angefechtet, wenn ich das richtig verstanden hab.

Ist ja auch wieder so eine Sache, was ist denn unverzüglich? Er hat mir am nächsten Werktag die nächste Mail geschrieben. Da war die Überweisung schon nicht mehr aufzuhalten.

unverzüglich = gleiche post

unverzüglich NACHDEM NACHDEM NACHDEM er Kenntnis erlangt hat. Und das hat er gemacht.

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da ich glaube, dass wir diese diskussion jetzt noch ewig forsetzen würden wäre es wohl das beste abzuwarten was sich ergibt, micki soll dann einfach posten wie sie verblieben sind.

aber ich muss sagen, es hat spaß gemacht mit euch zu argumentieren

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


Aber Greg nunmal ehrlich, man könnte dem Herren doch pure Absicht unterstellen! Sowas zeugt doch schon von krimineller Energie !

...und solche aussagen zeugen von dummheit.

du bist natürlich perfekt und dir passiert nie ein fehler.

ausserdem liest du dir auch immer nochmal kompletten email verkehr durch bevor du eine antwort schreibst....ist klar.

so ganz klar kannst du in deiner birne auch nicht sein. redes im ersten satz davon, dass du ihm volle absicht unterstellen willst und im nächsten regst du dich über die bodenlose "kriminelle energie" (rofl) auf.

leute gibts...

Zitat:

Original geschrieben von GreG_M


...Davon abgesehen dass ein Richter dich auslachen würde ...

word! 😁

mich würde mal interessieren, wieso noch kein mod diesen thread dicht gemacht hat?
sonst heisst es doch immer hier gibt es kein rechtsberatung. -> *closed*
dieses trauerspiel hier geht jetzt über 7 seiten und ist immernoch offen.
muss man nicht verstehen oder?

mfg

ja finde ich auch, ich melde mich dann 100pro wieder. Es bringt ja auch allen was, aebr bitte sagt mir doch mal, wie man sowas 100% verhindern kann, außer über ebay nen Sofortkauf zu machen, der Händler würde mich auslachen !

Zitat:

Original geschrieben von ersguterjunge


...und solche aussagen zeugen von dummheit.
du bist natürlich perfekt und dir passiert nie ein fehler.
ausserdem liest du dir auch immer nochmal kompletten email verkehr durch bevor du eine antwort schreibst....ist klar.
so ganz klar kannst du in deiner birne auch nicht sein. redes im ersten satz davon, dass du ihm volle absicht unterstellen willst und im nächsten regst du dich über die bodenlose "kriminelle energie" (rofl) auf.
leute gibts...
word! 😁
mich würde mal interessieren, wieso noch kein mod diesen thread dicht gemacht hat?
sonst heisst es doch immer hier gibt es kein rechtsberatung. -> *closed*
dieses trauerspiel hier geht jetzt über 7 seiten und ist immernoch offen.
muss man nicht verstehen oder?
mfg

wenn in Deutschland sogar über Maschendrahzäune gestritten wird, dann hab ich ein Recht dadrauf auch meine Unwissenheit zu beseitigen. Klaro bin ich nicht perfekt. aber wenn ich in einer Ebayautkion Versandkosten angebe, kann ich die hinterher auch nicht mehr ändern und muss sie zahlen, ob das nun zu meinem Nachteil ist oder nicht, da gilt nunmal der Vertrag.

Bist du schließwütig oder was soll dein Spampost hier? Ich sehe nicht eine konstruktive Antwort in deinen Zeilen!

Internet ist so herrlich anonym, da kann jeder Pups mal nen Pfurz sein !

Hallo !

So langsam sollte diese Diskussion auch ein Ende finden.
Motor Talk ist kein Rechtsberatungsforum aber hier wurde doch in alle Richtungen beraten.

Micki_23 sollte noch berichten, wie die Angelegenheit ausgegangen ist und das sollte dann reichen.
Das kann er mir per PN mitteilen und ich ergänze den Thread dann.

*Closed*

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


so wie es aussieht, bekomme ich den MSD für den Preis, er hat mir geschrieben, dass er zu seinem Wort steht ! Also wird das ja wohl heißen, ich hatte recht. *freu.

Gruß Micki

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


der MSD kam heute an, mit offizieller Rechung und sämtlichem Zubehör. Der Preis blieb bei dem vereinbarten.

Gruß Micki

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