Händlerirrtum bei Angebotsvergabe - Geld ist schon überwiesen - nun willer mehr !???
Moin,
hab gestern Abend ein sehr gutes Angebot für einen HArtmann MSD bekommen, also gleich nach Angebotseingang per E-Mail ihm die Kohle rübergeschoben und ihm den Beleg geschickt. Heute morgen dann meldet er sich und meint, er habe sich vertippt. Statt 128,- soll ich nun 178,- blechen.
Da die 2 nun überhaupt nicht in der Nähe der 7 liegt, fällt vertippen schonmal raus.
Eigentlich ist es doch ein verbindliches Angebot gewesen, dass er auch erfüllen muss, oder liege ich da falsch?
Oh Mann, es wäre ja mal zu schön gewesen. *seufz. Nun wird man schon von Händlern beschissen,
Gruß Micki
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Moin,wenn nichts hilft und er darauf bestehen sollte dann würde ich das Geld zurückverlangen.
Vielleicht findest du ja irgendwo noch ein gutes Angebot.
Aber wenn er dir jetzt garnicht entgegen kommen sollte mit dem Preis da es ja sein Fehler war,würde ich die Kohle zurück verlangen.
Ich glaube auch das es beim Irrtum anders ausschaut und deine chancen nicht unbedingt gross sind.
Habe mal ein Bericht gesehen da hat ein Händler auch auf sein Fahrzeug 300€ anstatt 3000€ geschrieben und einer hat sich natürlich voll gefreut wollte den Wagen unbedingt haben für den Preis,aber der Händler meinte das war ein irrtum von mir und ich muss ihnen den nicht für den Preis verkaufen.
Der (Käufer)bestand natürlich dadrauf das er das Auto für den Preis bekommt und hat sein Anwalt eingeschaltet,das ende vom Lied der Verkäufer hat gewonnen und Recht gehabt mit seiner Aussage.
Aber wie gesagt vielleicht kommt er dir ja entgegen weil die Differenz nicht unbeding gross ist.
Wenn nicht Kohle zurück und Basta.
Bis dann Gruss
ok, ist in Deutschland halt doch mehr möglich als man denkt. Wie immer der kleine Mann ist der Dumme.
Da war doch letzten ein Fall, bei dem einer versehentlich ein Haus für 1 Euro verkauft hat!
Das ging dann auch vor Gericht. Die meinten, das sei rechtsgültig.
Die haben sich wohl darauf geeinigt, dass der Verkäufer dem Käufer eine Abfindung zahlt, 15000 Euro waren das glaub ich.
Micki, schreib ihn doch einfach nochmal an und sage dass du auf dem Kaufvertrag bestehst, da dieser rechtsgültig ist.
Schreib gleich rein, wenn er nicht liefert, geht die Sache zum Anwalt, was mit weiteren Kosten für ihn verbunden ist. Meistens klappts... Hehehe...! 😉
Wenn die Anwalt lesen, spuren die meistens! 😉
jho tue ich gerade, drückt mir mal die Däumchen, hatte mich schon so gefreut
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das Angebot ist auf jeden Fall rechtskräftig!
es sei denn, es war ein Angebot an die allgemeinheit, dann haste pech gehabt
Hi,
er hat es ja an meine Adresse geschickt, also wird das ja wohl für mich gewesen sein, oder wie kann er sich da wieder rauswinden?
Micki_23 schrieb:
> Hallo,
>
> ich benötige einen Hartmann Mittelschalldämpfer in 55mm Ausführung für einen Golf 3 mit ADZ Motor.
>
> Zu welchem Preis könnten sie diesen liefern?
>
>
> mfg Micki_23
>
Hallo, 128,--€ + 11,50 Euro Versand NN, bei VK 8,50€
ja da steht aber Kenntniss und er meinte ja er hätte sich "vertippt" 😁
da die 7 ja auch gleich neben der 2 liegt.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealGTIfreak
obwohl
Zitat:
wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Er kennt doch die Sachlage, also kein Problem.
Er wird auch wissen, was der ESD normalerweise kostet und hat ihn trotzdem für 128 Tucken angeboten.
Micki, hast dem schon wegen Anwalt geschrieben?
letzte Mail vor meinem "Einspruch"
Hallo Micki_23 hab heute morgen ihre Überweisung angeschaut und mich gewundert, das diese so niedrig ausfällt.
Habe dann meine Mails überprüft und <meinen Fehler> gefunden. Ich habe mich vertippt, der Topf kostet nicht 128,--€ sondern 178,--€.
Sie können mich <annageln> wäre aber nicht nett, Sie hatten doch sicher vorher schon bei Hartmann nachgeschaut und festgestellt das der Preis viel höher liegt.
Was tun???
Udo XXXX