Händlergarantie??

Hallo, weis nicht ob der Thread hier 100% richtig ist, habe aber kein besser passende Rubrik gefunden.

Also hier meine Frage:

Wie sieht das das eigentlich mit Händlergarantie aus? Es gibt doch eine gesetztliche Verpflichtung,oder? Aber wie sieht die aus.

War bei einem Gebrauchtwagen händler, und habeda nach Garantie gefragt, er hat dann gesagt, das er dafür noch keine Versicherung anbieten, weil er sich erst selber dagegen versichern muss.

Soweit ich weis, kann die gesetzliche Garantie ja nicht umgangen werden, duch Klausel im Kaufvertrag, (weil das dann jeder reinschreiben würde). Lieg ich da richtig????

Thx Jowasa

17 Antworten

Moin,

Das ist im Grunde richtig. Die gesetzliche Gewährleistung sieht vor, das ein Händler in diesem Fall auf einen PKW eine Gewährleistung von 2 Jahren übernehmen muss. Diese kann der Händler bei einem gebrauchten Gegenstand auf 1 Jahr kürzen. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die sogenannte Beweislastumkehr, d.h. ein auftretender Mangel wird als beim Kauf bereits vorhanden angesehen. Es sei denn, der Händler beweist, das dem NICHT so war. Diese Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die dem Käufer beim Kauf bekannt gemacht werden. d.h. schreibt der Verkäufer in den Kaufvertrag rein, das Fahrzeug hat einen Getriebeschaden, dann gilt die Gewährleistung für das Getriebe NICHT. Ausserdem sind Verschleißteile ebenfalls ausgenommen (Es sei denn es ist anderes vereinbahrt). Nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf bestand. Dies ist jedoch beinahe unmöglich.

Gebrauchtwagenhändler bezahlen in diesem Fall in der Regel eine sogenannte Garantieversicherung für den Käufer. d.h. der Händler kauft eine Versicherung für das Fahrzeug. Es gelten dann die Gewährleistungsrichtlinien der Versicherung. Die Bedingungen müßte man da genau lesen. Einige Händler sind aber bei den Versicherungen schon negativ aufgefallen, und bekommen so ohne weiteres keine Versicherungen.

Ein Händler KANN die Gewährleistung jedoch auch heute noch ausschließen, wenn er gewisse Regeln einhält. Es ist einem Händler gestattet ein Unfallfahrzeug ohne Gewährleistung zu verkaufen ausserdem darf er Bastlerfahrzeuge ohne Gewährleistung verkaufen. Der Begriff des Bastlerfahrzeuges ist bislang aber nicht verbindlich definiert. Im allgemeinen wird davon ausgegangen, das ein Fahrzeug DANN ein Bastlerfahrzeug ist, wenn es nur REST-TÜV (weniger als 1 Jahr) hat und unterhalb des üblichen Marktpreises verkauft wird. Auch bei Fahrzeugen unter 1000 Euro wird ein Händler wahrscheinlich mit dieser Formulierung DURCHKOMMEN. Hier gibt es aber derzeit noch viel Raum für Rechtsauseinandersetzungen.

Wenn der Händler dir sagt, er hätte keine Versicherung die er dir anbieten könnte ... dann weiß Ich nicht, wie lange der schon am Markt ist bzw. stelle Ich mir die Frage nach der Seriösität. Denn das geänderte Recht ist seit mehr als 4 Wochen existent und sollte jedem Händler ein Begriff sein. Mein Rat, erkundige dich bei der örtlichen Innung und Verbraucherzentrale, ob der Händler bereits negativ aufgefallen ist. Oder such dir besser einen anderen Händler.

Die Gewährleistung darf jedoch von Privatpersonen ausgeschlossen werden (und sollte auch passieren!). Achte beim Kauf unbedingt darauf, das du das Auto vom Händler kaufst, und nicht eventuell von einem Bekannten/Angestellten etc.pp.

MFG Kester

Hallo,

jep richtig - nur hat hier der Threadöffner wohl wieder Garantie und Gewährleistung verwechselt.

Der Händler wohl nicht, daher hat er Garantie abgewehrt, da er dafür womöglich wirklich keine Versicherung oder einen Hersteller im Hintergrund hat.
Aber er hätte auf die Verwechslung der Begriffe hinweisen können, das stimmt 🙂

Wenn er wirklich keine Versicherung für die Gewährleistung abschließen kann, dann kann wirklich was faul sein, da stimm ich zu.

Grüße
Schreddi

edit: *gelöscht* das hatten wir ja schon 😉

Ok vielen dank für die Antworten!!

Ähnliche Themen

Hallo,
also ich hätte auch mal eine frage dazu.
Also ich habe mir einen Stern beim freundlichen gekauft (Gebraucht).
Das ganze war am 05.08.2011, mittlerweile bin ich ca. 3000 km gefahren.
ich habe die vermutung, dass der Wagen nicht ganz in Ordnung ist.
Meiner Ansicht nach hat der Bremskraftverstärker etwas und die Automatik will auch nit immer so richtig (ist mein 1. Automatik) dann kommt mir der Motor recht laut vor mit wenig auf den Rippen.
So ist zumindest mein Gefühl.
Jetzt meine frage: Wie ist das mit der Händlergarantie?
Müssen die nicht die volle reparaturkosten übernehmen?? Brauchen die echt nur anteilmäßig die Kosten übernehmen?

Danke

Gruß alex

@aelx-nk

das ist nicht Garantie, sonder Gewährleistung und die muss alles übernehmen, sofern bei dir was kaputt ist.
Dein Händler wird dich dazu bestimmt gern beraten, immerhin ist es ja eine Mercedes-Filiale.
Also, auf zum Händler.

MFG
Jochen

Zitat:

Original geschrieben von sailor701


Dein Händler wird dich dazu bestimmt gern beraten, immerhin ist es ja eine Mercedes-Filiale.

😁

You made my day...

Hallo,

erst mal Danke für die Antworten.
In meinen Unterlagen gibt es eine Gebrauchtwagengarantie der MB.
Nun ich lese da etwas von Anteilen je nach Laufleistung. (Könnte ev. für Reparaturen nicht beim freundlichen sein?)
Meines wissens, ist das doch nicht ganz richtig. In einem Schadenfall innerhalb eines Jahres muss doch der freundliche alle Reparaturkosten übernehmen????
Oder sind meine Ansichten verkehrt???
Ist doch normal, das jeder zuerst mal versucht alle kosten von sich zu weißen.

Danke

Ja, aber dir wurde doch schon erklärt und in diesem Thread mehrfach darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt. Glaubst du uns das nicht, oder was ist nun dein Problem?

Die Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben und deckt sowohl die Material- als auch die Arbeitskosten ab. Ausgenommen sind Verschleißteile und bekannte Mängel beim Kauf.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und kann entsprechend flexibel formuliert werden.

Sorry mit dem Paragrphendeutsch hab ichs net so :-(
Ich habs jetzt so verstanden.
Ich fahr zum freundlichen und schildere mein Problem und der wird alle Kosten übernehmen müssen, einen teil der Kosten verlangt er sich von der Garantieversicherung und den Rest legt der freundlich drauf.
In meine Augen sollte dies ja auch der Grund sein, weshalb man sich einen PKW etwas teurer beim Händler kauft. So ist man das 1 Jahr vor den anfallenden Kosten befreit, außer Verschleißteile natürlich.

Danke

Ja, so ungefähr.
Fahre hin und wisse von deinem Recht auf Behebung im Rahmen der Gewährleistung. Wie der FMH das für sich abrechnet, kann dir völlig wurscht sein.

Eine Garantie geben, dass deine Mängel nicht vielleicht doch Verschleißteile sind, kann hier natürlich niemand. Hört sich aber nach deinen Schilderungen nicht so an.

Zitat:

Original geschrieben von alex-nk


So ist man das 1 Jahr vor den anfallenden Kosten befreit, außer Verschleißteile natürlich.

Naja, genau genommen ist man 6 Monate vor Kosten sicher - da du nach 6 Monaten nach Kauf beweisen musst, dass der Mangel schon da war, als du das Fahrzeug erstanden hast (siehe auch Kesters Beitrag oben, der 2.) Trifft bei dir ja aber nicht zu, weil vor 5 Wochen gekauft.

All't kloar?

Zitat:

Original geschrieben von alex-nk


Ich fahr zum freundlichen und schildere mein Problem und der wird alle Kosten übernehmen müssen, einen teil der Kosten verlangt er sich von der Garantieversicherung und den Rest legt der freundlich drauf.

Einen Unterschied musst du beachten:

Kann der Händler nachweisen, dass der

Mangel bei Übergabe noch nicht bestand

, muss er auch nicht für die Behebung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einstehen.

Für das Garantieversprechen ist es unerheblich, ob der Mangel schon vor Übernahme bestand oder erst später auftrat.

Danke,

ich kümmer mich nächste Woche drumm.

Wichtig:

Gewährleistung gibts von deinem verkaufenden Händler - und sonst von keinem. (bzw. in Absprache mit dem - aber 1. Ansprechpartner ist der)

Garantie
Werksgarantie - jeder Mercedes Händler.

Garantieversicherung - Bedingungen lesen.

Innerhalb der ersten 6 Monate würde ich mich auch nicht mit Beteiligungen abspeisen lassen. Die Gewährleistung gilt auch wenns ne Garantieversicherung gibt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen