Händler verkauft Auto nach kundenauftrag
Moin,
Ich bin momentan dabei mit ein Auto zu kaufen, der Händler Verkauf ein Auto als kundenauftrag, sagt aber das ich eine Anzahlung machen muss und der Besitzer dann den Fahrzeug Brief bei der Bank ablöst…
Der Händler hat wenig Ahnung von der Historie (Scheckheft und Rechnungen sind zwar vorhanden)
dazu möchte er eine Anzahlung habe und würde sich dann um den weiter Ablauf mit dem Fahrzeug Besitzer kümmern.
-Eine extra Garantie würde über die GGG laufen was mich ebenso stutzig macht.
Habt ihr schon Erfahrungen gesammelt oder ein paar tipps ?
LG
35 Antworten
Wenn man versteht, dass man nach dem Deal nix mehr zu erwarten hat, dann kann man auch problemlos im Kundenauftrag kaufen. Das ist überhaupt kein Thema, hab ich schon mehrmals gerne gemacht. Es kommt einzig und allein drauf an, dass ich das Auto, das ich will, zu einem guten Preis bekomme. Und oft sind die Fähnchenhändler da sogar realistischer als die Privatleute mit ihrem Garagengold.
Ich bin schon groß, vom Verkäufer/Händler brauch und will ich nur eine Unterschrift. Kaffee gibts trotzdem hier wie dort meistens obendrauf...
Zitat:
@Luke-R56 schrieb am 11. April 2023 um 14:54:23 Uhr:
Wenn man versteht, dass man nach dem Deal nix mehr zu erwarten hat, dann kann man auch problemlos im Kundenauftrag kaufen. Das ist überhaupt kein Thema, hab ich schon mehrmals gerne gemacht. Es kommt einzig und allein drauf an, dass ich das Auto, das ich will, zu einem guten Preis bekomme. Und oft sind die Fähnchenhändler da sogar realistischer als die Privatleute mit ihrem Garagengold.Ich bin schon groß, vom Verkäufer/Händler brauch und will ich nur eine Unterschrift. Kaffee gibts trotzdem hier wie dort meistens obendrauf...
Sehr pragmatisch- Thread kann dann geschlossen werden🙂
Ich wäre beim "im Kundenauftrag" auch skeptisch ... andererseits muss das gar nicht so übel sein, wenn man sich ggfs. die andere Seite betrachtet.
In dem vorliegenden Fall könnte wohl Wartungsstau dabei sein.
Andererseits:
- Ich will mein Auto nicht bei WKDA verschleudern und habe auch keine Lust auf Probefahrt-Touristen. Also stelle ich den beim Händler hin.
- Ein Auto aus Nachlass wird einem Händler zur Vermarktung übergeben.
- Händler sagt: ich will/kann selbst keine Garantie auf ein uraltes Auto geben, aber ich biete den auf meinem Hof (wo gerade Platz ist) gegen eine kleine Gebühr an - als Dienstleister.
Mir wurde bei einem MB-Autohaus schon ein Angebot für einen Gebrauchten gemacht - der Wagen war auch im Kundenauftrag (aber stets bei MB zur Wartung mit kompletter Historie). So unüblich ist das wohl nicht. Aber es hat immer ein "Geschmäckle", wie der Schwabe sagt.
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Kann jeder halten wie er will.
Wer guten Glaubens ist kauft so ein FZG so über den Händler. Ich bleibe da eher immer misstrauisch.
Hab mir viele Antworten angesehen. Hier mal ein Vorschlag zur Diskussion: Da hat jemand den "Brief" bei der Bank, weil da noch Schulden sind. Ich hätte also vorgeschlagen, das ich direkt mit dieser Bank die Ablösung der Schulden regle und ich dafür den Brief bekomme. Dafür wäre der Abtretungsvertrag unterschrieben vom Schuldner zur Bank gelaufen, dass der Käufer in die Verbindlichkeit eintritt. Dazu hätte er von der Bank eine Einwilligung bekommen und die Abtretung an den Käufer unterschrieben. Mit Erfüllen der Bankforderung hätte diese den Brief an den Käufer geschickt. Also: So in der Art und ohne Zahlung eines einzigen Cent. Ansonsten: Geld weg. Wie bei den Mietwohnungen, der Vermieter in England und die Abstandszahlung....LoL - Heul.