Händler Reparatur an einem anderem Ort

Guten Abend...
Und zwar habe ich ein kleines, naja geht eigentlich, Problem.
Habe im August ein Golf 5 von einem Händler gekauft (hat über 40 Fahrzeuge mit großem Hof) welcher 200 km von mir entfernt ist. Also hingefahren, Wagen genau angeschaut Probe gefahren und gekauft.

Auf der Heimfahrt sprang der 6te Gang bei niedrigen Drehzahlen raus (unter 1700 Umdrehungen).
Bei der Probefahrt ist es nicht aufgefallen, da ich nie in den unteren Bereich kam. Naja nichts desto trotz, Händler angerufen, er meinte: Kein Problem, ich lasse jemanden den Wagen abholen, kannst ihn dir in 1 Woche komplett heile abholen. Da ich in diesem Augenblick nicht diskutieren wollte, warum ich den Wagen holen soll sondern nur froh war das er heile ist, hab ich ihn abgeholt, Probefahrt (paar Tipps zum Prüfen welche ich vom 🙂 bekommen habe auch gemacht) war alles super.
Jetzt seit 1 Woche meldet sich das Problem wieder an, der Gang springt nur ab und zu raus, geht ab und zu schlecht rein.

Meine Frage ist jetzt die:
Ich bin täglich auf den Wagen angewiesen (Wochenende eher weniger) da ich damit zur Arbeit fahren muss.
Inwiefern habe ich Anpruch, sollte mir der Händler sagen ich soll den Wagen vorbeibringen und abholen (insgesamt immerhin 400 km), auf einen Ersatzwagen? Sollte das nicht möglich sein, muss doch der Leistungsausfall doch auch geregelt sein oder nicht? Immerhin kann ich das Fahrzeug im besten Fall 1 Woche lang nicht nutzen.

Ich sehe das Problem nicht in der Reparatur, da wird der Händler keine Probleme machen.
Und bitte sagt mir nicht, dass die Entfernung eben davor klar war. War sie auch, aber das Angebot war sehr gut und ich bin auch bisher sehr zufrieden.

20 Antworten

Gut habe jetzt mit dem Händler gesprochen, lässt den Wagen für 4100 Euro abholen.
Allerdings das ganze im neuen Jahr, da er dieses Jahr keine Mitarbeiter mehr zur Verfügung hat.
Ich denke, das eine schriftliche Zusage in diesem Fall das beste ist oder?
Lass mir dann einfach per Fax zuschicken und dann sollte ich auf der sicheren Seite sein.

..genau, lass es Dir kurz per Fax bestätigen auch die RÜckhnahme.

4.100 ist dann o.k., 300€ für die "Nutzung" ist o.k.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz



Ja, der Wohnort des Händlers, wohlgemerkt. Nicht der Wohnort des Käufers. Mach dich mal schlau.

Grüße
Udo

ja sry, unglücklich ausgedrückt. hab vom tablet aus geschrieben.

wenn der wagen nicht fahrbereit wäre, wäre der leistungsort beim käufer.

da ich nicht einzuschätzen vermag in wie weit öfters mal rausspringende gänge die fahrtüchtigkeit beeinträchtigen bin ich mal davon ausgegangen dass der wagen beim käufer stehen bleibt (um evtl schäden zu verhindern. kollege hatte einen ähnlichen fall. bei ihm ist der gang mitten auf der autobahn mehrmals rausgesprungen und er konnt ihn dann nicht mehr einlegen.

Zitat:

Original geschrieben von biersen



wenn der wagen nicht fahrbereit wäre, wäre der leistungsort beim käufer.

auch dann nicht...

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Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi



Zitat:

Original geschrieben von biersen



wenn der wagen nicht fahrbereit wäre, wäre der leistungsort beim käufer.
auch dann nicht...

die endgültige frage diesbezüglich ist nicht abschließend geklärt. es gibt urteile in beide richtungen - sowohl leistungsort=verkäufer als auch leistungsort=käufer. beide ansichten sind vertretbar,

hängt letztendlich von diversen faktoren ab welche entscheidung das gericht treffen würde.

(habe einen befreundeten anwalt gefragt)

wenn dies in den AGB nicht geregelt ist, mag ein Gericht u.U. so entscheiden, aber jeder halbwegs klardenkende Händler hat dies in seinen AGB so geregelt, dass der Erfüllungsort der Ort des Händlers ist. Und er Käufer akzeptiert mit seiner Unterschrift die AGB...

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