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Händler nimmt Fahrzeug ggf. zurück - Bester Ablauf & wer trägt welche Kosten?

Themenstarteram 14. September 2022 um 16:58

Ich habe diesen Sommer einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft (Golf, keine 5 Jahre alt, unter 100.000 km gelaufen). Das Fahrzeug war als Nichtraucherfahrzeug inseriert. Da es bei Sonneneinstrahlung nach Rauch riecht, hat der Händler einen Nachbesserungsversuch unternommen. Dieser hat den Mangel nicht behoben. Danach habe ich dem Händler geschrieben, dass ich ihm - nach anwaltlicher Beratung - einen zweiten Nachbesserungsversuch (innerhalb einer 14 Tage Frist) zugestehe. Nun hat der Händler mir folgendes geschrieben:

"Nach Überprüfung sind wir zu dem folgenden Ergebnis gekommen, teilen Sie mir mit an welchen Tagen Sie nach [Ort Sitz Händler] zur Bewertung Ihres Fahrzeuges vorbeikommen können und den Wagen abstellen.

Die gefahrenen Kilometer und die ggfls. Hinzugekommenen Schäden werden Ihnen in Rechnung gestellt."

Welche Berechnung der Kosten für die gefahrenen Kilometer ist angemessen? Habe ich irgendwelche Rechte?Was ist mit den Kosten für die An- und Abmeldung?

Wie sollte der Prozess am besten ablaufen? Ich werde ja nicht mein Auto zum Händler bringen und abmelden und dann schauen, wie viel Geld der Händler mit zurückzahlt :(

Welche weiteren Tipps habt ihr?

Falls ich Infos vergessen habe, sagt einfach Bescheid.

Danke im Voraus!

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26 Antworten

Kann man nicht erstmal miteinander reden, statt gleich die anwaltliche Keule raus zu holen?

Das ist doch ein vollkommen normaler Vorgang. Der Händler bietet es Dir ja schon von selbst an, also scheint er ja nicht stur zu sein.

Das die Nutzung bezahlt werden muss ist dabei auch normal. Hör Dir doch an was er zu sagen hat, bei 2 Monaten wird die Summe sicher überschaubar sein und wenn nicht, kannst ja verhandeln und ev. das mit der Täuschung einfließen lassen...

Gruß jaro

P.S. Der Geruch verzieht sich übrigens mit der Zeit. Wichtig, alle abwischbaren Flächen reinigen (glaub mit Essigwasser), das bringt auch noch was.

Wie viele Kilometer wurden seit Kauf gefahren?

Themenstarteram 15. September 2022 um 5:44

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. September 2022 um 07:38:19 Uhr:

Wie viele Kilometer wurden seit Kauf gefahren?

Ca. 1.500 km

Themenstarteram 15. September 2022 um 5:47

Zitat:

@jaro66 schrieb am 15. September 2022 um 07:19:37 Uhr:

Kann man nicht erstmal miteinander reden, statt gleich die anwaltliche Keule raus zu holen?

Das ist doch ein vollkommen normaler Vorgang. Der Händler bietet es Dir ja schon von selbst an, also scheint er ja nicht stur zu sein.

Das die Nutzung bezahlt werden muss ist dabei auch normal. Hör Dir doch an was er zu sagen hat, bei 2 Monaten wird die Summe sicher überschaubar sein und wenn nicht, kannst ja verhandeln und ev. das mit der Täuschung einfließen lassen...

Gruß jaro

P.S. Der Geruch verzieht sich übrigens mit der Zeit. Wichtig, alle abwischbaren Flächen reinigen (glaub mit Essigwasser), das bringt auch noch was.

Vor dem Hinweis auf den Anwalt war der Händler sehr uneinsichtig. Er sagte, in dem Fahrzeug sei nie Geraucht worden und es würde zu 99% an einem Filter liegen.

 

Nach dem 1. Nachbesserungsversuch hat der Händler außerdem versucht, mir die Kosten in Rechnung zu stellen.

Danke für die schnelle Antwort. So viel Verlust kann dabei nicht rauskommen..............

Zitat: "Bei Gebrauchtwagen wird zuerst die erwartete Restlaufzeit errechnet. Die Berechnung lautet wie folgt: Bruttokaufpreis x vom Käufer gefahrene Kilometer : durch die erwartete Restlaufleistung

Beispiel: Der Käufer hat 10.000 Euro für das Fahrzeug bezahlt und ist 2000 km damit gefahren. Der km-Stand bei Übergabe lautete 20.000 km. Das Fahrzeug hat eine zu erwartende Gesamtlaufleistung von 250.000 km.

10.000 Euro x 2000 km: 230.000 km (250.000 – 20.000) ergibt 86,96 Euro Nutzungsvergütung." Zitat Ende

Wenn der Händler 100 Euro haben will, gib sie ihm und das Thema ist erledigt. Alles andere ist den Ärger nicht wert.

Zitat:

@GolfVIIWSM schrieb am 15. September 2022 um 07:44:31 Uhr:

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. September 2022 um 07:38:19 Uhr:

Wie viele Kilometer wurden seit Kauf gefahren?

Ca. 1.500 km

Allein vom gesunden Menschenverstand her, kann diese minimale Fahrleistung nahezu keine Rolle spielen.

Oder glaubst du, der Händler kann beim Wiederverkauf erheblich mehr erzielen, wenn das Auto nur 92000 km statt 93500 km (Zahlenbeispiel)?

Aber der zusätzliche Halter für diese kurze Zeitdauer dürfte eine erhebliche Rolle spielen

am 15. September 2022 um 11:35

Die Antwort wird der Händler wohl noch geben, welchen Kilometersatz er zu verrechnen gedenkt

Mehr Potential für Streit bieten die "hinzugekommenen Schäden". Denn es wurde wohl nicht vor der Übergabe noch ein Gutachten erstellt, um den Zustand zu dokumentieren?

Das Problem ist, wenn der Händler nicht zahlt. Dann hast Du im Insolvenzfall nur einen Anspruch gegen die Masse. Daher unbedingt einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren und eine sehr kurze Zahlungsfrist.

Die Nutzungsentschädigung kann der Händler nicht so nach Schnauze festlegen-

Die Berechnung ist bei einem Neuwagen völlig anders als bei einem Gebrauchten.

Bei einem Gebrauchten gibt es eine Formel die den Gerichten folgen.

AEG

Zitat:

@stna1981 schrieb am 15. September 2022 um 00:03:52 Uhr:

Meiner Meinung nach ist hier aufgrund arglistiger Täuschung überhaupt kein rechtsgültiger Vertrag entstanden. In dem Fall wird das ganze rückabgewickelt und der Händler soll froh sein, wenn er so einfach aus der Nummer rauskommt. Man könnte ja auch über eine Anzeige nachdenken. Bin aber kein Jurist. Ich würde versuchen, das über den Anwalt zu regeln und alle Details vorher schriftlich fixieren (lassen).

Die Täuschungsabsicht wird sehr schwer durchzusetzen sein. Wenn der Händler nicht der Vorbesitzer war kann er nicht wissen, ob im Wagen geraucht wurde. Er ist auf den Angaben des Vorbesitzers angewiesen. Es ist auch kein "Ein Händler muss sowas wissen" Mangel, da er wohl nur bei Sonneneinstrahlung auftritt und sonst wohl nicht zu sehen/richen ist. Die Probefahrt (falls es kein Blidkauf war) muss wohl auch ohne Probleme stattgefunden haben. Somit muss der Händler im schlimmsten Fall (für ihn) in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Schaden noch nicht vorgelegen hat.

Der TE hat schon richtig erkannt, dass die angebotene Rücknahme auch ein Rückkauf zu lasen des Käufers sein könnte. Im Schreiben steht drin, dass der Händler das Fahrzeug bewerten wird. Was auch immer das im Detail bedeuten mag.

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