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Händler Gewährleistung - 3 Tage nach Kauf

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 7:27

Hallo :)

Ich habe einen Audi a4 avant b8 am Donnerstag gekauft.

Während der Probefahrt ist mir die erhöhte Lautstärke beim fahren zwar aufgefallen, Aber so richtig bemerkbar wurde sie erst hinterher bei höheren Geschwindigkeiten.

Klar das sowohl die Gewährleistung beim Händler oder auch die Garantie die ich habe dafür zahlen muss Wenn es ein Lagerschaden ist.

Was ich mich jetzt aber frage ist, ob auch das feststellen des Schadens bezahlt wird.

Ich wollte heute in die Werkstatt fahren und die radlager überprüfen lassen. Wenn dort ein Schaden vorliegt, bekomme ich die Kosten für das überprüfen von Händler zurück?

Oder kann ich gar die Reparatur machen lassen, wenn alle Beweise, Fotos etc gesichert werden und dem Händler übergeben werden?

Oder geht nichts an den Weg vorbei, dass ich es nach Feststellung dem Händler melde, er den Wagen bekommt und dann selbst damit zur Reparatur fährt?

Beste Grüße

Christian

Beste Antwort im Thema
am 19. Mai 2017 um 7:31

Dein allererster Ansprechpartner ist nicht irgendeine Werkstatt, sondern der Händler! Alles, was du in einer anderen Werkstatt beauftragst, geht erst mal voll zu deinen Lasten, es sei denn, diese Kosten sind von der Garantie (nicht der Gewährleistung des Händlers!) abgedeckt.

Zitat:

@A4Chris90 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:27:38 Uhr:

… Oder kann ich gar die Reparatur machen lassen, wenn alle Beweise, Fotos etc gesichert werden und dem Händler übergeben werden? …

Das kannst du natürlich, aber auch hier gehen sämtliche Kosten zu deinen Lasten. Der Händler hat ein Nachbesserungsrecht, er darf daher selbst entscheiden, wie und von wem er einen vertragsgemäßen Zustand herstellt.

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am 19. Mai 2017 um 7:31

Dein allererster Ansprechpartner ist nicht irgendeine Werkstatt, sondern der Händler! Alles, was du in einer anderen Werkstatt beauftragst, geht erst mal voll zu deinen Lasten, es sei denn, diese Kosten sind von der Garantie (nicht der Gewährleistung des Händlers!) abgedeckt.

Zitat:

@A4Chris90 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:27:38 Uhr:

… Oder kann ich gar die Reparatur machen lassen, wenn alle Beweise, Fotos etc gesichert werden und dem Händler übergeben werden? …

Das kannst du natürlich, aber auch hier gehen sämtliche Kosten zu deinen Lasten. Der Händler hat ein Nachbesserungsrecht, er darf daher selbst entscheiden, wie und von wem er einen vertragsgemäßen Zustand herstellt.

Erst den Verkäufer kontaktieren, eigenmächtige Reparaturen muß er nicht zahlen.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 7:54

Danke für die Schnellen Antworten!

Also rufe ich dann beim Händler an, aber was wird dann gemacht?

Muss ich ihm den Wagen da hinstellen und hab dann erst mal kein Auto?

Oder kann ich darauf bestehen dass wir damit zusammen in eine Werkstatt fahren um es zu überprüfen?

Ich kenne mich nicht aus mit Radlagern... Es ist ein lautes Fahrgeräusch, das auch im Leerlauf bei > 60 Km/h deutlich zu hören ist, auch beim gerade aus fahren. Unter 2000 Umdrehungen ist es lauter als der Motor.

Alle Räder fest angeschraubt ?

Freilich erst mal den Händler kontaktieren, ihm das Geräusch vorführen und nicht eigenmächtig die Kosten erhöhen ;-)

Andererseits kann das auch schnell unter Verschleißteil fallen, dann gibt's keine Reparatur (zumal du's selber ja bei Probefahrt mitbekommen hast und trotzdem gekauft hast) :

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

aber vielleicht isser ja gar kein Halsabschneider, sondern will einen zufriedenen Kunden und zeigt sich kulant.

P.S.

Was war eigentlich der Sinn deiner Probefahrt, wenn dir das Geräusch zwar auffällt, du es aber nicht bemängelst oder zumindest ansprichst ?

am 19. Mai 2017 um 8:00

Zitat:

@A4Chris90 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:54:02 Uhr:

Also rufe ich dann beim Händler an, aber was wird dann gemacht?

Das kann dir der Händler sagen, was er zu tun gedenkt.

Zitat:

@A4Chris90 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:54:02 Uhr:

Muss ich ihm den Wagen da hinstellen und hab dann erst mal kein Auto?

Ersatzwagenkosten sind im Gewährleistungsfall zu ersetzen: http://www.frag-einen-anwalt.de/...-bzw-Gewaehrleistung---f180882.html

Obacht: Stellt sich heraus, dass das kein Gewährleistungsfall ist (z.B. wegen Verschleiß), bleibst du auf diesen Kosten sitzen.

Zitat:

@A4Chris90 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:54:02 Uhr:

Oder kann ich darauf bestehen dass wir damit zusammen in eine Werkstatt fahren um es zu überprüfen?

Nein.

Zitat:

@A4Chris90 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:54:02 Uhr:

Ich kenne mich nicht aus mit Radlagern... Es ist ein lautes Fahrgeräusch, das auch im Leerlauf bei > 60 Km/h deutlich zu hören ist, auch beim gerade aus fahren. Unter 2000 Umdrehungen ist es lauter als der Motor.

Können auch die Reifen sein. Oder ein anderes Lager. Oder ein Gelenk. Oder …

es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Radlager sein (kann bei größerem Verschleiß selbst bei Geradeausfahrt hörbar sein, nicht nur in Kurven).

Den Händler drauf ansprechen, den Wagen auf die Hebebühne und bei der Prüfung am besten dabeisein.

ADAC-Mitglied? Die können das sicher auch feststellen.

am 19. Mai 2017 um 8:59

Du kennst doch weder das Auto noch die Reifen noch das Geräusch, wie kommst du auf die "hohe Wahrscheinlichkeit" für das Radlager? In die Glaskugel geschaut?

am 19. Mai 2017 um 8:59

Doppelpost, kann weg.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Mai 2017 um 10:59:09 Uhr:

Du kennst doch weder das Auto noch die Reifen noch das Geräusch, wie kommst du auf die "hohe Wahrscheinlichkeit" für das Radlager? In die Glaskugel geschaut?

weil er nicht der erste wäre, das Geräusch ist hinreichend genau beschrieben worden.

Dazu braucht man keine Glaskugel..

Reifengeräusche zB verhalten sich anders beim Fahren

am 19. Mai 2017 um 9:03

Fahr zu Pit Stop , ATU oder einer ähnlichen Werkstatt.

Eine Ferndiagnose aus dem Forum hilft nicht wirklich weiter.

Die sagen Dir meist schnell, kostenlos jedoch unverbindlich was es ist und was es ungefähr kostet wenn Du selbst den Fehler nicht zuordnen kannst.

Für die Reparatur ist der Händler Dein erster Ansprechpartner, da dieser auch ein Nachbesserungsrecht hat.

Falls Du nicht nach dem Kauf mit Vollgas über eine Verkehrsinsel drübergebügelt bist, sollte der Händler auch nicht viel Ärger machen.

Falls doch, kannst Du mit den Aussagen von ATU oder Pit Stop hier auch detailliertere Informationen bekommen.

Eine Kostenlose Rechtsberatung gibt es beim ADAC ( vielleicht auch bei anderen Automobilclubs) wenn man Mitglied ist.

 

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 19. Mai 2017 um 11:03:41 Uhr:

Fahr zu Pit Stop , ATU oder einer ähnlichen Werkstatt.

Eine Ferndiagnose aus dem Forum hilft nicht wirklich weiter.

Die sagen Dir meist schnell und unverbindlich was es ist und was es ungefähr kostet wenn Du selbst den Fehler nicht zuordnen kannst.

super Tipp mit ATU... für ihre kostenlose Fehlersuche finden die auch garantiert was, vor allem tausend Sachen wo nichts ist.. :(

Ansprechpartner ist zunächst mal der Händler, weil er direkter Vertragspartner ist.

Es ist doch so einfach. Fahr zum Händler und reklamiere das Geräusch. Wenn er sich querstellen sollte sieht man weiter. Nix vorher in eine andere Werkstatt und das dann auch noch dem Händler erzählen. Darauf reagieren viele nicht sonderlich gut.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 19. Mai 2017 um 11:09:09 Uhr:

Es ist doch so einfach. Fahr zum Händler und reklamiere das Geräusch. Wenn er sich querstellen sollte sieht man weiter.

richtig, allerdings hätte ich den Wagen nie gekauft, wenn ich selber bei der Probefahrt schon ungewöhnliche Geräusche gehört habe. Aber das nur nebenbei..

der TE soll das um Himmels Willen nicht so dem Händler sagen, womöglich dreht der ihm noch einen Strick draus.

@audijazzer da bin ich ganz deiner Meinung. Es hätte vor dem Kauf geklärt werden müssen. Jetzt reklamieren und kein Palaver von der Probefahrt.

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