Händler Garantie mit SB ????
Ich habe gesternnachmittag einen gebr. Skoda gekauft.
Allerdings musste ich gestern abend feststellen das der Händler mich etwas gefoppt hat.
Als ich Ihn bezüglich der Garantie Bedingungen fragte, zählten er mir
den Umfang der Garantie auf, allerdings hatte er mir verschwiegen, dass
unter Punkt VI der Garantiebedingungen steht, das ich
einen Eigenanteil von 10%, mind. 50,- Euro, höchsten 250,- Euro pro
Garantiefall zu leisten habe.
Echt klasse! Ist das neuerdings so gang und gebe?
Wozu kauf ich denn ein Auto beim Händler? Doch wegen der kostenlosen Garantie. Schließlich bezahle ich doch auch bestimmt 1500-2000 euro mehr als beim Privatmann.
Im Kaufvertrag steht allerdings dass er mich "ausführlich" darüber
aufgeklärt hat. War aber nicht so. Er hat mir was von Wasserpumpe und
Lichtmaschine erzählt, dann hab ich den Kaufvertrag unterschrieben und dann
hat er eine Mappe ausm Schreibtisch gezogen, und da hat er die Garantiebed.
und die Kopie vom Kaufvertrag gelegt und mir gegeben.
Hab ich gestern abend noch angemailt und angefaxt, aber bisher hat er sich
nicht gemeldet bei mir.
;-(
22 Antworten
Sei doch froh, das du überhaupt eine Garantie angeboten bekommen hast. Dazu anscheind auch noch kostenlos.
weil:
1.) die meisten Händler geben nur noch 6 Monate Gewährleistung, ggf. versuchen sie bei einem Schaden noch % zu kürzen wegen der Kilometerleistung...
2.) wenn Garantie gewünscht wird, muss diese oftmals zusätzlich zum "normalen" Händlerpreis gekauft werde. Bsp. Audi, VW, etc...
3.) diese Garatie ist immer mit einer SB gekoppelt, um die Anzahl der unnötigen Reparaturen so gering wie möglich zu halten...
In meinem Fall hätte ich eine Garantie für 485,- Euro von Audi dazukaufen können (mit SB). Ob es sich lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Ich habs nicht getan.
[cool Vento] --> hofft aufgklärt zu haben
Re: garantie und gewährleistung
Zitat:
Original geschrieben von cool Vento
Sei doch froh, das du überhaupt eine Garantie angeboten bekommen hast. Dazu anscheind auch noch kostenlos.
Zitat:
Original geschrieben von lissy13
sauerrei.. wozu kauf ich denn beim händler und zahlt schon für den wagen 2000 mehr als aufm freien markt????
Kostenlos ist in meinen Augen was anderes! 😉
Re: Re: garantie und gewährleistung
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Kostenlos ist in meinen Augen was anderes! 😉
Dafür hast du ja eine Gewährleistung von einem Jahr. Die gibt es von Privat nicht.
Dann sprich doch auch von Gewährleistung und nicht von Garantie...
Grüße
Schreddi
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von cool Vento
....
1.) die meisten Händler geben nur noch 6 Monate Gewährleistung, ggf. versuchen sie bei einem Schaden noch % zu kürzen wegen der Kilometerleistung...
...
[cool Vento] --> hofft aufgklärt zu haben
Moin,
ist so nicht richtig! Die gesetzliche Gewährleistung für gewerbliche Verkaüfer beträgt 1 Jahr und kann nicht verkürzt werden. Sie auch hier.
Gruss
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
ömmmm - ne Garantie hebt die Gewährleistung keineswegs auf.
Du hast also nach wie vor diese Möglichkeit - nur dass es nach 6 Monaten schwerer wird, diese durchzusetzen, da du in dem Fall dnan die Beweislast trägst.
Wenn er jetzt einen Defekt hat und dieser ganz klar unter die Gewährleistung fällt und er es auch beweisen kann, kann er doch diesen Defekt auf Gewährleistung durchsetzen und zahlt dann keine SB. Oder?
Da ich auch Vermute das die Garantie von einer (externen) Versicherung ist, möcht ich nochmal (siehe mein erstes Posting) Fragen, was ist wenn diese Versicherung einen Defekt ausschließt (AGB), den man aber aufgrund der Gewährleistung eigentlich bekommen müsste.
Da kann man sich doch auch auf die Gewährleistung beziehen oder?
Natürlich - ist ne Anspruchs- und Bequemlichkeitsfrage.
Die Gewährleistung deckt das wesentliche Risiko des übergeben Zustands ab, die Garantie setzt was oben drauf und macht es vermeintlich komfortabler, da dort die Beweislast nur insofern gegeben ist: Teil kaputt oder nicht kaputt 😉
Bei der Gewährleistung muss man u.U. nachweisen, dass dies als Sachmangel bereits zum Kauf da war. Spätere zusammenhangslose Schäden also nicht.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Moin,
ist so nicht richtig! Die gesetzliche Gewährleistung für gewerbliche Verkaüfer beträgt 1 Jahr und kann nicht verkürzt werden. Sie auch hier.
Gruss
Marcus
Stimmt schon. Aber nacheinem halben Jahr ist die Beweislastumkehr zu beachten. Dann muß der Käufer nachweisen, das der Mangel/ Fehler schon am Anfang bestand.
Und das sieht in der Realität schon schlechter aus...