habe ich Fahrerflucht begangen ? was meint ihr
Heute ist mir folgendes passiert:
ich will rechts am Strassenrand einparken und halte deshalb neben einem geparkten Wagen an, um von dort aus zurückzusetzen und dahinter in der Lücke zu parken.
An diesem geparkten Wagen war die Fahrerin gerade beschäftigt, bemerkte mich zwar, aber kümmerte sich nicht um mich und trat offensichtlich (jedoch von mir unbemerkt) recht weit in die Fahrbahn (ihren Wagen hatte sie ungewöhnlich weit vom Randstein entfernt geparkt). Ich beachtete sie jedoch nicht weiter (ich war auf den von hinten folgenden Verkehr konzentriert), fuhr (mit Einparkgeschwindigkeit) rückwärts auf meine Parklücke zu.
Plötzlich "watsch" hatte ich sie gestriffen, mit dem Rückspiegel (und nur mit dem Rückspiegel). Dieser hatte sich zwar -seiner Konstruktion folgend- rückwärts eingeklappt, aber sie hat einen Schubs bekommen und griff sich an den Arm (zu Fall kam sie nicht).
Nun verliess ich das Fahrzeug, ging auf sie zu, entschuldigte mich und wir schauten, ob an ihrem Arm irgendwelche Verletzungen sichtbar waren. Vor Ort war nichts festzustellen.
Denke, sie wird morgen einen hübschen blauen Fleck haben, aber sie sagte zu mir: "Ist okay, ist nix - aber passen sie nächstes mal mehr auf...". Naja, und so ging ich meiner Wege, ohne meine Personalien zu hinterlassen (mein Auto mit Kennzeichen stand noch hinter ihr). Sie stieg auch kurz darauf in ihr Auto und fuhr weg.
Nun male ich mir folgendes aus: Kennzeichen hat sie sich gemerkt und abends kommt ihr Mann nach hause und redet schlau daher und nun wollen sie doch noch eine Forderung gegen mich erheben und gehen zur Polizei. Die ermitteln mich ... muss ich nun mit dem Vorwurf rechnen, Fahrerflucht begangen zu haben ?
fragt der leicht besorgte
Bruno
PS: ich erwarte hier keine verbindliche Rechtsberatung, aber was meint ihr dazu und was hättet ihr getan ?
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Es ist zwar blöd, aber ich hätte wohl auch vorn rechts gucken müssen, obwohl ich ja rückwärts geradeaus fuhr...
Ja, zumal du ja darüber informiert warst, dass sie an ihrem Auto rumwerkelt. Da hätte ja auch die Tür weit aufgehen können usw.usw.
Und sie ist, wenn auch seitlich, in den Fahrtweg (des Außenspiegels) Deines Autos gelaufen; so jedenfalls verstehe ich das von Dir Geschriebene.
Ansonsten lässt Du hier eine "gesunde" Einstellung erkennen.
In diesem Sinne
Allzeit gute Fahrt!
Holla.
Wenn es Dich sehr wurmt, besteht noch die Möglichkeit das Unfallgeschehen bei der Polizei zu Protokoll zu geben.
Da hier keine schwerwiegenden Verletzungen vorliegen, wird sich auch der Staatsanwalt nicht damit beschäftigen. Hätten schwere Verletzungen vorgelegen, wäre nicht nur ein RTW bzw. NA vor Ort gewesen sondern auch die Polizei.
Theoretisch könnte Dir der Protokollaufnehmende Beamte ein Bußgeld i. H. v. 35,- € aufdrücken wegen nichtbeachteter Sorgfaltspflicht beim Rückwärtseinparken.
Aber immer noch besser als in der Angst zu leben evtl. eine Anzeige zu kassieren.
Theoretisch wäre es aber auch möglich, daß der Protokollaufnehmende Beamte nur das Protokoll aufnimmt und kein Bußgeld ausspricht, weil er sich nicht unnötige Arbeit aufhalsen will. Das Bußgeld kann schließlich immer noch verhängt werden, wenn es zu einem Verfahren kommt.
Zitat:
Original geschrieben von F213
Holla.Wenn es Dich sehr wurmt, besteht noch die Möglichkeit das Unfallgeschehen bei der Polizei zu Protokoll zu geben.
Da hier keine schwerwiegenden Verletzungen vorliegen, wird sich auch der Staatsanwalt nicht damit beschäftigen. Hätten schwere Verletzungen vorgelegen, wäre nicht nur ein RTW bzw. NA vor Ort gewesen sondern auch die Polizei.
Also, wenn niemand die Polizei ruft, kommt sie auch nicht. Im Nachhinein würde sich der Beamte auf der Wache sicher absichern und einen Unfall mit Personenschaden schreiben, auch wenn die Geschädigte unbekannt ist.
Und natürlich beschäftigt sich der Staatsanwalt damit, zumindest kurz, um es dann einzustellen. Dies kann die Polizei selbst nicht tun, darf sie ja auch nicht.
Bruno hat schon alles richtig gemacht, kannst ruhig schlafen! ;-)
Gruß, Michel
Zitat:
Original geschrieben von usa2
Also, wenn niemand die Polizei ruft, kommt sie auch nicht. Im Nachhinein würde sich der Beamte auf der Wache sicher absichern und einen Unfall mit Personenschaden schreiben, auch wenn die Geschädigte unbekannt ist.Zitat:
Original geschrieben von F213
Holla.Wenn es Dich sehr wurmt, besteht noch die Möglichkeit das Unfallgeschehen bei der Polizei zu Protokoll zu geben.
Da hier keine schwerwiegenden Verletzungen vorliegen, wird sich auch der Staatsanwalt nicht damit beschäftigen. Hätten schwere Verletzungen vorgelegen, wäre nicht nur ein RTW bzw. NA vor Ort gewesen sondern auch die Polizei.
Und natürlich beschäftigt sich der Staatsanwalt damit, zumindest kurz, um es dann einzustellen. Dies kann die Polizei selbst nicht tun, darf sie ja auch nicht.Bruno hat schon alles richtig gemacht, kannst ruhig schlafen! ;-)
Gruß, Michel
Nichts anderes habe ich geschrieben oder ? 😉
Der Staatsanwalt beschäftigt sich nicht in dem Sinn, daß er in den Fall einsteigt.
Bei einem Unfall mit Personenschaden kommt die Polizei automatisch, auch wenn man sie nicht extra anfordert sondern nur den Rettungsdienst.
Die Chancen, daß der Beamte keine Anzeige aufnimmt stehen dennoch gut. Denn niemand muß sich selbst einer Straftat bezichtigen und gleichzeitig ist die Geschädigte unbekannt und eine Strafverfolgung ist somit nicht möglich.
Darauf muß der protokollaufnehmende Beamte sogar ausdrücklich hinweisen bzw. man muß es im Protokoll unterschreiben. Spätestens dann weiß man, daß der Beamte Ernst machen will. Dann kann man aber immer noch sagen: Ach nö. Ein ander Mal vielleicht 😉