habe ich eine Chance?

Opel Omega B

Hi Leute,
so ein Mist, heute Morgen wollte ich zur Anmeldestelle und Überführungskennzeichen holen und es hat geregnet.
Naja was soll ich sagen, ein Ampel (wo ich wusste das da ein Blitzer dran ist) wurde rot und ich ging auf den Bremsen.

Doch dann ging mein ABS an und ich hätte es auch noch geschafft zu halten nur mein Hintermann kam mir näher und näher und ich konnte im Spiegel schon das P auf den Augen sehen, also gab ich Gas und es Blitzte natürlich.

Meine Tochter saß neben mir und hat das rattern vom ABS mit bekommen, nur das der Hintermann mir beinah drauf gefahren wäre leider nicht.

Da meine Tochter zu schule musste bin ich natürlich weiter gefahren und habe mir die Nummer vom Hintermann leider nicht gemerkt.

Kurze Zeit Später kam dann im Radio (RS2) "Warnung vor erhöhter Aquaplaning"

Ich weiß auch nicht wievielt Sec. ich bei Rot drüber war, aber der Abbiegende Verkehr hat es gesehen und ist noch nicht los gefahren.

Habe ich eine Chance dagegen an zu gehen oder eher nicht?

Denn eigentlich habe ich ja ein Unfall vermieden!

Beste Antwort im Thema

Also ich hätte noch einen letzten Tipp!

Wenn Punkte und eine hohe Geldbuße drohen, kann es evt. ja auch ohne Rechtschutzversicherung sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Ein vom Anwalt erhobener Einspruch kostet sicher nicht die Welt. Einfach mal fragen und sich ein "Angebot" und eine "Erfolgsprognose" einholen... Mann muss ja nicht bis vor Gericht gehen...

Gruß

40 weitere Antworten
40 Antworten

Also ich hätte noch einen letzten Tipp!

Wenn Punkte und eine hohe Geldbuße drohen, kann es evt. ja auch ohne Rechtschutzversicherung sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Ein vom Anwalt erhobener Einspruch kostet sicher nicht die Welt. Einfach mal fragen und sich ein "Angebot" und eine "Erfolgsprognose" einholen... Mann muss ja nicht bis vor Gericht gehen...

Gruß

Ja sixbanger das hatte ich mir auch schon überlegt, ich warte erstmal ab was kommt und dann haue ich zurück 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von steph0211


Habe ich das Richtige gemacht oder hätte ich es drauf ankommen lassen sollen, Fragen über Fragen.
Ich finde keine Antwort und ich glaube da findet keiner eine Antwort.

Hi

Steph ,

du hast absolut das richtige gemacht . 🙂

Optimal wäre es natürlich gewesen wenn es dir wie mir geglückt wäre , den Unfall zu vermeiden und dennoch im Kreuzungsbereich zum stehen zu kommen .

Für dein Gewissen sag ich dir eines ...
Ich vermeide jeden Unfall wenn ich ihn vermeiden kann , komme was wolle .
Sei es an einer Ampel , Kreuzung (rechts vor links ) oder entgegenkommende Fahrzeuge bei denen ich ausweichen muß .
Die Folgen eines Unfalles sind nicht abzuschätzen und oder vielleicht manchmal lebenslänglich erinnernd .
Dein Fahrverbot geht vorbei , wenns auch hart ist und manchmal auch äußerst schmerzhafte Folgen im Moment für einen hat .

Ich weiß nicht jeder denkt so , und pocht auf sein Vorfahrtsrecht , aber Rücksicht ist für mich außnahmlos wichtiger als sein Recht durchzusetzen .

Da du hier auch rücksichtsvoll einen Unfall vermieden hast , hast du meine volle Zustimmung in deinem Handeln .
Wenn gleich du auch das Leid tragen mußt .
Die Welt ist nicht immer gerecht und schon gar nicht fair .
Aber Leben müssen wir in und auf Ihr .

Hi zusammen,
ich weiss aus der Vergangenheit,das man mir sagte,ich müsste meinen Fahrstil,bzw.
die Geschwindigkeit so wählen,das ich ständig Bremsbereit bin und auch dementsprechend
zum stillstand komme.Behördendeutsch.Ausserdem wirst du nicht deine Tochter als Zeuge nehmen können.
Sagt Dir ein Anwalt auch. Hätte ,wenn, aber.Geh zum Anwalt,bemüh deine RS-Versicherung und hoffe das beste.Alles andere ist Kaffeesatzlesen.
Lg,Nobby

Ähnliche Themen

Hi,

Paragraph 1 dürfte oder besser sollte jedem Autofahrer bekannt sein .
Wem nicht , der sollte nochmal Unterricht nehmen .

Das kuriose an so einer Geschichte ist , das er quasi so gehandelt hat wie es Paragraph 1 verlangt und hat damit trotzdem oder gerade deswegen einen anderen Paragraphen übertreten .
Hier würde ich als Rechtsverdeher ansetzen , um vielleicht Schadensbegrenzung oder Eindämmung zu erwirken .

Aber Ascona hat einen gutes Stichwort gegeben : Kaffesatzleserei .

Im Grunde hast Du ja Recht Ascona, jetzt kommt das große Aber ich wäre noch vor der Linie stehen geblieben nur der Hintermann kam näher und näher und näher und im inneren Rückspiegel sah ich schon sein großes P in den Augen.

Um halt einen Aufprall zu vermeiden bin ich auf Gas gestiegen und habe somit eine Straftat gemacht.

Eigentlich alles kein Problem wenn der Hintermann das bestätigen könnte, ist aber leider nicht der Fall somit kann ich nur auf der Gnade des Beamten hoffen das man mir Glaubt.

Aber ich denke als erstes Abwarten was kommt und dann mit Anwaltliche Hilfe Einspruch machen.

Alles andere wäre glaube ich auch Murks.

Also Abwarten und Tee trinken.

Danke an alle 😉

Zitat:

Original geschrieben von steph0211



(...)
Um halt einen Aufprall zu vermeiden bin ich auf Gas gestiegen und habe somit eine Straftat gemacht.

(...)
Also Abwarten und Tee trinken.

Danke an alle 😉

Ok, nun übertreib´ mal nicht. Von einer Starftat bist du meilenweit entfernt 🙂 Es geht im schlimmsten Fall um eine Ordnungswiedrigkeit 🙂

Dies hier wäre eine Straftat.

Und ja... warte in Ruhe ab...

Gruß

Tztztztz sixbanger du bist ein Spielverderber, wollte mich mal wieder gut darstellen aber nein 😉 😁 😁

nee hast natürlich Recht 😉

Zitat:

Original geschrieben von sixbanger


Dies hier wäre eine Straftat.

Hi,

wer entscheidet, was ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist?

@TE

Ich kann und will nicht beurteilen, wie die Nummer ausgeht, aber ich persönlich würde auch einen Einspruch einlegen. Diesen würde ich damit begründen, dass Du befürchtet hast, dass dir der nachverfolgen "Verkehr" zu nahe kommt und Du eine Kollision vermeiden wolltest. Sicher eine heikle Nummer, da Du offensichtlich eine rote Ampel überfahren hast und ich hoffe für dich, dass Du einen Richter triffst, der deine Argumente hört und in deinem Sinne urteilt🙂

Grüße

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker



Zitat:

Original geschrieben von sixbanger


Dies hier wäre eine Straftat.

Hi,

wer entscheidet, was ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist?

(...)

Dafür gibt es die Strafverfolgungsbehörden und in letzter Instanz die Gerichte...

Also wenn du Post bekommst und die äußern sollst kann ich dir nur aller dringenst empfehlen nix im Sinne von "...ich wollte...hatte...beinahe Unfall...darum wollte ich....Unfall vermeiden...Gas gegeben obwohl Rot...leider.." etc.

Du musst denen klar machen das es nicht deine Schuld war, und schreib bloß nicht das du gesehen hast das es schon Rot war oder das du extra Gas gegeben hast. Wenn du sowas schreibst gibst du zu das du bewußt gehandelt hast und kriegst einen dran.

Am besten wirklich zum Rechtsverdreher, wenn man wenig verdient (nur als Tipp) kriegt man beim Amtsgericht son Zettel für eine Erstberatung beim Anwalt (hatte ich während meiner Azubizeit).

Ich würde ebenfalls empfehlen, mit dem Schreiben, das Du bekommen wirst, zum Rechtsanwalt zu gehen, nicht selbst zur verfolgenden Behörde gehen. Denn mit dem Rotlichtblitzer wird die Position des Fzg´s kontrolliert, soll heissen, Bild 1 Fzg ist über die Linie, Bild 2 Fzg ist weg oder noch ein Stück weiter. Ich bin auch mal ausversehen über die Linie gefahren und geblitzt worden, aber stehen geblieben. Da ich damals in der Ausbildung zum Polizist war, hatte ich etwas Panik und bin zur nächsten Dienststelle, die sagten mir dann, das es eben so gemessen wird wie oben beschrieben. Dass das nachfolgende Fahrzeug dann an der Haltelinie steht, ist ja normal, Du warst nicht mehr da. Auch ist wenig Abstand beim zum Halten kommenden Verkehr völlig normal. Da Du ja nun drüber gefahren bist, um den Unfall zu vermeiden (was schwer zu beweisen sein wird) nimmst Du eine Gefährdung des kreuzenden Verkehrs in Kauf (das ist das, was auf den Bildern leider erkennbar ist, da Du ja nicht wissen kannst, wann die losfahren dürfen). Jetzt kommts halt noch auf den Zeitraum an, wie lange schon rot war (unter einer Sec ists glaub ich eh nur Bußgeld) Perfekt wäre es natürlich, wenn es eine videoüberwachte Kreuzung wäre!

Ich drück Dir die Daumen, das Du gut dabei weg kommst!🙂

Stephan,
mach dich mal nich nass. Du praktizierst das ja nicht alltäglich. Mit einem guten Anwalt, kommst du aus der Nummer schon glimpflich wieder herraus. Fahrverbot muß nicht immer sein, es kann auch eine höhere Geldstrafe verhängt werden - wie gesagt du machst es ja nicht alltäglich. Dein Punktekonto, wird sich aber in jedem Fall freuen. Die sind dir sicher. Ist aber auch relativ zu betrachten, zwei Jährchen und dann sind se wieder wech. So schlimm wirds wohl nicht werden. Auch wenn du bei der Wahrheit bleibst, bei deiner Schilderung vor Gericht oder Anwalt, hättest du den eventuellen Auffahrunfall in Kauf nehmen müssen - Leider! Da hilt auch der § 1 der STVO nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Omnipfurz


(...)
Auch wenn du bei der Wahrheit bleibst, bei deiner Schilderung vor Gericht oder Anwalt, hättest du den eventuellen Auffahrunfall in Kauf nehmen müssen - Leider! Da hilt auch der § 1 der STVO nicht weiter.

Glaube ich nicht! Oder kann man das irgendwo nachlesen??

Hi Sixbanger
Nachlesen kannst du es sicherlich nicht! Aber wie schon von einigen anderen geschrieben, ist das überfahren einer roten Ampelanlage - mit oder ohne Blitzer - eine grobe Gefährdung, wenn nicht sogar ein gefährlicher Eingriff in den fliessenden Verkehr (unabhängig davon wie lange die Rotphase schon war). Einzige Ausnahme wäre hier, die Räumung der Kreuzung für Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten, z.b. Polizei, Feuerwehr usw. Daher wird ihm in jedem Fall eine Strafe nach dem aktuellem Bußgeldkatalog auferlegt werden, darin sind für diesen Verstoß, Punkte mit Geldstrafe und Fahrverbot vorgesehen. Der Verhandelnde Richter am Verkehrsgericht, kann jedoch von einem Fahrverbot absehen und die Geldstrafe dafür erhöhen. Jedoch werden die Punkte nie erlassen, mir ist jedenfalls kein Fall bekannt wo es so war. Was die Vermeidung des Unfalls betrifft, so müßte Stephan den anderen Fahrer nachweisen können. Was ihm (wie er selber schrieb) nicht gelingt, da er sich das Kennzeichen des fast Unfallgegners nicht notiert hatte, weil er seine Tochter irgendwo hingebracht hatte. Letztendlich wird der verhandelnde Richter darüber befinden müssen, in wie weit Stephan sein Handeln gerechtfertigt war. Alles andere wäre und ist reine Spekulation. Bei mir wurde damals das Verfahren wegen Rotlichtverstoßes (mit Blitzerphoto) eingestellt, nur die Kosten des Verfahrens sollte ich dann tragen.  Es war fast eine selbige Situation wie bei Stephan, nur das sich bei mir ein Rettungswagen mit Sonderrechten näherte. Nur zog der Fahrer des RTW´s es vor, über den Grünstreifen vor der Blitzerampel zu wenden und somit war ich erst einmal der Dumme. Da aber letztendlich nicht nachgewiesen werden konnte, das dem nicht so war (Einsatz eines RTW´s) und ich die Räumpflicht der Kreuzung somit gerechtfertigt begangen habe, hegte der Richter wohl doch noch Zweifel und wollte somit wenigstens die Prozesskosten von mir eintreiben. Dieser Zweifel wurde in der zweiten Instanz ausgeräumt und ich wurde von jedem Verstoß freigesprochen, den die Länder müssen jeden Einsatz von Sonderfahrten auflisten. Wenn jedoch ein privates Unternehmen ein Krankentransport durchführt und der zu Transportierende dabei kollabiert, welches ein fahren mit Sonderrechten erfordert, muß dieser Einsatz mit Sonderrechten, der Leitstelle der Feuerwehren nachgemeldet werden. War jedenfalls zu der damaligen Zeit so, da die diversen privaten Unternehmen ihre eigenen Leitstellen hatten. Heute wird so etwas, nur noch über die zentrale Leistelle der Feuerwehr koordiniert. Jedenfalls meines Wissens nach.           

Deine Antwort
Ähnliche Themen