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Hab gehört die gelben Tacho Scheiben gelden Nicht mehr?
Hi Jungs,
Mir hat gestern jemand gesagt das die Gelben Scheiben (Schaublätter) weil mann nicht gefahren ist.
bis ende des Jahres nicht mehr gelden soll?
Weis da jemand was davon?
Es solln nur noch die Computer ausdrucke geldung haben.
Mfg
André
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Gölfellchen
Ja und die Bescheinigung nicht vergessen, auf der vermerkt ist wann man das letzte mal beim Kacken war.
Wenn man nichts zu sagen hat, dann sollte man das auch tun (also das nichts sagen).
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28 Antworten
naja etwas herb geschrieben vom kollegen gölfellchen, aber recht hat er ja ihrgendwie. :D
kontroll und überwachungsstaat hoch neun...:mad:
gruss
kann bitte jemand mal ein bild von diesen gelben scheiben einstellen?
ich kenne die nicht und wir hatten die bei uns in der firma auch noch nie.
Zitat:
Original geschrieben von Roadfly
kann bitte jemand mal ein bild von diesen gelben scheiben einstellen?
ich kenne die nicht und wir hatten die bei uns in der firma auch noch nie.
Biddeschööön: :)
braucht ihr nicht sieht aus wie normale Tachoscheib halt nur gelb wo drauf steht von wan bis wann ihr niocht gefahren seit.
Die Gelden halt nicht mehr genau wie Vordrucke z.b. wo mann nur noch den Namen eintragen muß gelten auch nicht mehr ende des Jahres.
Jetzt muß alles auch der Name, Datum und der Text am pc geschrieben sein.
Das nur die Unterschrieft nur noch Handschrieftlich erfolgt.
17 Tacho scheiben ist auch nicht mehr güldig jetzt muß mann 28 Scheiben dabei haben.
Zur kontrole
danke für die bilder.
gesehen habe ich die das erste mal.
aber aus den bildern entnehme ich das die für österreich anscheinend nicht notwendig waren.
aber jetzt ist sowieso bald alles aus wenn das so weiter geht. ;)
Hallo Trucker,
es gelten nur noch die Bescheinigungen für die lenkfreien Tage lt EG 561/2006. Zu finden und auszudrucken in allen europäischen Sprachen unter:
http://www.aisoe.at/index.php?id=324&no_cache=1
Mfg, TW
Zitat:
Original geschrieben von F8889
...dann muß bestätigt sein, das du "ein vom Anwendungsbereich der Verordnung
(EG) Nr. 561/2006 oder des AETR ausgenommenes Fahrzeug" gelenkt hast.
So, jetzt wundern und Kopfschütteln, weil ich dir sage, das dieser Satz aus einem EU-Vordruck ist und wir leider wieder einmal feststellen, wie beknackt so manche EU-Regelung ist. Und diese Bescheinigung muß jeder mitführen, selbst wenn man nicht als Kraftfahrer beschäftigt ist.
Fazit: Eine kontrollierende Behörde unterstellt jedem Nutzfahrzeuglenker, das er werktags Fahrzeuge bewegt und du als Fahrer mußt dann mit diesem Schein das Gegenteil beweißen. So nebenbei, wer nach Polen fährt, muß jedes Wochenende, was man ja im allgem. zu Hause verbringt, mit so einem Schein ausrücken, um zu "beweisen", das man auch wirklich NICHT gearbeitet hat.
ARMES EUROPA!
Jezt ist es soweit mein Kolegen haben sie gestern anghalten
hate zwar urlaubsbescheinigung dabei aber ungüldich weil mann selber ausfüllen konte
kosta 30 €
obwohl es geheisen hat übergangsfrist ende des Jahres.
Hallo Leute
ich war heute auf einer Tacho Schulung wo auch die neuen Bescheinigungen wenn ich nicht Fahre Angesprochen wurden und bin jetzt TOTAL verunsichert.
Man muss an ALLEN Tagen die man nicht fährt eine Bescheinigung vom Arbeitgeber Mitführen (die was es beim BAG gibt und nur Maschinell und bla bla bla)
aber jetzt soll ich die auch für's Wochenende brauchen, OK soll Sie haben aber wo mach ich dann mein Kreuz? Bei 13, 14 oder 15 es passt eigentlich nix.
Auf dem Formblatt gibt es nix mit Wochenende auch wenn ich Innendienst mache brauch ich eine Bescheinigung über ein extra Beiblatt ist ja kein Problem.
Aber ich brauche ja zusätzlich die Europaweite Bescheinigung wo mach ich dann mein Kreuz?
Ich Blicks grad gar ned mehr, eventuell hab ich ja einen Denkfehler :rolleyes:
Es währe schön wenn Ihr mir helfen könntet.
In Deutschland sind die neuen Tätigkeitsbescheinigungen noch keine Pflicht. Wer allerdings international fährt, kommt darum nicht rum.
Schon in der Vergangenheit hatte man auch für's Wochenende eine Tätigkeitsbescheinigung gebraucht. Dies wurde nur nicht geahndet und man hat dem Fahrer einfach geglaubt, dass er nicht gefahren ist.
Entscheide Dich doch einfach für "Erholungsurlaub", da das WE ja der Erholung dient.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
In Deutschland sind die neuen Tätigkeitsbescheinigungen noch keine Pflicht. Wer allerdings international fährt, kommt darum nicht rum.
Schon in der Vergangenheit hatte man auch für's Wochenende eine Tätigkeitsbescheinigung gebraucht. Dies wurde nur nicht geahndet und man hat dem Fahrer einfach geglaubt, dass er nicht gefahren ist.
Entscheide Dich doch einfach für "Erholungsurlaub", da das WE ja der Erholung dient.
OK Chris für's Wochenende ist das ja OK aber was wenn ich Innendienst mach?
Ich brauch ja da einmal das für Deutschland und dann das für Europa wo mach ich da mein Kreuz? Auch bei Erholungsurlaub? :D
Du brauchst keine zwei verschiedenen Tätigkeitsnachweise. Du nimmst einfach den internationalen. Der ist zwar nicht gesetzlich gefordert, wird aber vollkommen anerkannt.
Tätigkeiten ohne Fahren ist Punkt 15 "ein vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 oder des AETR ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat".
Der EU-Vordruck ist leider etwas mit der "Beißzange" entworfen. :O
Ah!
Jetzt hab isch es auch gerafft, ich brauch manchmal etwas länger :)
Letzte Frage darf man unter Punkt 2 Deutschland abkürzen mit D?
Wenn ich Deutschland oder auch Germany Schreibe nimmt er eine zweite Zeile und somit sind es zwei Seiten zum Drucken wegen der Fußzeile.
Schon mal DANKE für deine HILFE ich wünsche Dir noch ein schönes rest Wochenende
Warum hebst Du nicht einfach den Dokumentenschutz mit Word(R) auf und hinterlegst Deine Angaben fest? Dann kannst Du das Formular auch so justieren, dass alles auf eine Seite passt.
Wichtig ist nur: Nichts löschen! Das, was auf dem Formular draufsteht ist das absolute Minimum. Mehr darf drauf sein. Weniger ist nicht erlaubt.