H-Kennzeichen Versicherungswechsel schon im Oktober möglich?
Hallo, ich hoffe hier bin ich richtig mit dem Thema.
Mein Wohnmobil wird Ende Oktober 30 Jahre alt, ist im Original Zustand und ich möchte natürlich so schnell wie möglich das H-Kennzeichen.
Meine Versicherung (DEVK) meinte, das ein Wechsel auf H Kennzeichen erst nach Vertragsende zum 31.12. möglich wäre.
Da die DEVK laut der Mitarbeiterin keine Oldtimerversicherung anbietet, muss ich mir eine dementsprechende Versicherung suchen.
Wie komme ich am besten zum 01.11. an das H Kennzeichen?
Mir ist das wichtig, weil ab 2016 evtl. Oldtimer 40 anstatt 30 Jahre sein müssen!
"H-Kennzeichen ab 2016 nur noch für vollrestaurierte Orginale Fahrzeuge ab 40 Jahren nach Erstzulassung
aus dem Bundesanzeiger ( BA 15-00360104 ) entnommen das Verkehrsministerium in Berlin plant folgende Änderungen für historische Fahrzeuge und wird diese dem Europaparlament zur Abstimmung vorlegen.
Hier die Kurzform :1. Als historische Fahrzeuge gelten künftig nur noch Orginal restaurierte und erhaltene Fahrzeuge ab einem Zulassunugnsalter von 40 Jahren als anerkannt. Der Zustand des Fahrzeuges soll künftig mit den HU ( Hauptuntersuchungen TÜV etc. ) festgestellt und bescheinigt werden.
2. Veränderungen und oder Anbauten an Fahrzeugen, welche nicht im Orginal ab Werk oder als Sonderzubehör/Ausstattung erhältlich waren, werden nicht mehr als historisch eingestuft, bzw. die Einstufung widerrufen.
3. Aufwendungen für Fahrzeuge welche künftig unter diese Einstufung fallen, sollen über die KFZ- Steuer und durch Mauterlass gefördert werden
( Herabsetztung auf pauschal 10 € / Jahr) und nach den Vorgaben des Änderungsgesetzes als historisch eingestufte Fahrzeuge sollen künftig Europaweit von der Mautabgabe befreit werden.
4. Diese Regelung soll Europaweit eingeführt werden. Ziefvorgabe ist der 01.07.2016
Diese Vorschlag zur Gesetzesänderung soll den Wildwuchs bei der Zulassung und Einstufung von sogenannten historischen Fahrzeugen eindämmen bzw. regulieren."
20 Antworten
Nein nein, es ist einfacher: du lässt beim TÜV oder einer anderen dafür zugelassenen Organisation ein entsprechendes Gutachten nach § sowieso anfertigen, in dem dir der Ingenieur oder die Ingenieurin bescheinigt, dass das Fahrzeug die Kriterien zur Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllt. Damit gehst du zur Zulassungsstelle und meldest das Fahrzeug als Oldtimer an (oder um) und lässt dir ein H-Kennzeichen zuteilen. Die Meldung an den Zoll erfolgt wie sonst auch über die Zulassungsstelle, da hast du keine Laufereien.
Beste Grüße
SpyderRyder
Das Oldtimergutachten (§23 StVZO) enthält immer auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (§29 StVZO)
OK, dann weiß ich in etwa wo ich mich preislich einstellen kann.
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Naja, wenn es um Preise geht kannst du auch eine konkrete Antwort bekommen:
Für ein Fahrzeug bis 3,5t kostet das §23-Gutachten inkl. UMA bei der GTÜ in NRW 136 Euro.
Theoretisch könnten für ggf. notwendige Recherche-Arbeiten noch Zuschläge berechnet werden, aber das wirst du im Einzelfall mit dem betreffenden Prüfer besprechen müssen...