guter Kunde in Flensburg

Hallo Community!
Ich bin wie ihr unschwer erkennen könnt neu bei Euch. Und ich möchte Euch sagen, der erste Eindruck gefällt. Was ich so bis lesen durfte macht durchweg einen guten Eindruck. Weiter so!!!
So nun genug der Schmalze ;-)
Nun ich habe da ein Problem und vielleicht kennt Ihr hier ja Rat oder vielleicht haben auch schon einige von Euch selbst Erfahrungen gemacht.
Im schönen Flensburg habe ich in den vergangenen Jährichen ein wenig zuviele Pünktchen gesammelt. Aktuell sind es 19 an der Zahl. Ja richtig 19!!! Und ja, ich fahre NOCH immer Auto/Motorrad. Es dürfen aber nur 17 gewertet werden. Nun leider bin ich im vergangenen Sommer einer Zivilstreife aufgefallen, weil ich angeblich in verbotener Weise mit dem Handy telefoniert haben soll. Ich benutze aber eine Freisprecheinrichtung. Nun das hat den Richter nicht sonderlich interessiert. Obwohl ein Beamter nichts mehr zu der Sache sagen konnte und der andere sich "nur" nach Akteneinsicht erinnern konnte. Nichts desto trotz hat mich der Richter zu 60,- Euro verurteilt. Was leider auch einen weiteren Punkt in Flensburg zur Folge hat. Was wiederrum den Entzug der Fahrerlaubnis nachsich ziehen würde.
Tja, was also tun... außer zu Fuß gehen??? Macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen beim OLG Rechtsbeschwerde einlegen zu lassen? Die Frist hierfür läuft in gut 2Wochen ab. Oder hat einer eine Ahnung ob es irgendwie einen Weg gibt, dem Entzug anders zu entgehen???
Ich muss jeden Tag von Essen bis kurz vor Leverkusen zur Arbeit. Mit ÖPNV wäre das kaum zu schaffen...
Bitte helft mir!

Schonmal vielen Dank
Grüße
Euer Punktekönig
;-)

116 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Punktekönig


...

gibt's was neues?

Sooo, mal ein kleiner Zwischenstand!

Nach ein paar Gesprächen mit einem Anwalt und der Fahrerlaubnisbehörde (so heißen die jetzt) sieht es also wie folgt aus.

Die besagten 19 Punkte sind irrelevant. Es zählen nur 17 Pkt. somit hätte seinerzeit eine Verkehrspsychologische Beratung zwei Pkt Abbau geracht. Diese Beratung kann ich allerdings jederzeit noch machen. Kostenpunkt je nachdem wo man die macht zwischen 280 und 350 Euro. Sie besteht aus 3 Sitzungen zu je einer Stunde. Danach erhält man eine Bescheinigung über die Teilnahme. Im Gegensatz zur MPU erfolgt kein Bericht an die Fahrerlaubnisbehörde!
Zur Erklärung warum nur 17 Pkt zählen ... ganz einfach ... die Fahrerlaubnisbehörde hatte mich nicht rechtzeitig aufgefordert einen ASP-Kurs zu besuchen. Hier besteht sogar evtl die Möglichkeit auf lediglich 8 Pkt. zu klagen da auch diese Mitteilung nicht erstellt wurde. Die Behörde rechtfertigte sich mit den Worten, ich habe seinerzeit zuviele Pkt in zu kurzer Zeit gesammelt und somit hätten sie mich nicht informieren können. Solch eine Aussage hätte bei einem Verfahren vermutlich keinen Bestand. Somit könnte man versuchen auf nur 8 Pkt. zu klagen.
Allerdings würde hierbei auch keine Rechtsschutzversicherung helfen. Jedenfalls würden die nicht für alles aufkommen.
Nun wie geht es also weiter... Der Tattag der letzten OWi datiert auf Ende Juni 06 ... da hatte ich nunmehr 17 Pkt. ALso 17 + 1 Pkt macht 18 = FS Entzug! Aber, da das Verfahren für diese OWi jetzt erst beendet wurde, also Rechtskraft der 10.04. ist erfolgt auch erst jetzt die Eintragung in Flensburg. Flensburg geht nach wie vor nach Rechtskraftdatum nicht nach Tattag wie es seit 2005 die Fahrerlaubnisbehöre machen muss. Im Dezember 06 ist allerdings der 1. Pkt weggefallen und jetzt im Mai kommt der nächste Pkt weg (OWi müssen nach max. 5 Jahren gelöscht werden). Somit ist mein aktueller Pkt STand: 17 - 1 = 16. Jetzt kommt einer wieder drauf und im Mai einer wieder weg. Bleibt also bei 16 Pkt. Jetzt hängt alles an der Fahrerlaubnisbehörde wie päpstlich die sich jetzt anstellen oder nicht. Aktuell sind es nicht genug Pkt für einen Entzug am Tattag allerdingsschon. Einziger Vorteil, da Flensburg nicht auf den Tattag schaut, ist es möglich das keine Mitteilung von dort raus geht.... Ich vermute mal in den kommenden Wochen nähres zu wissen und werde berichten!

Gruß aus Essen
T.

Dein Problem ist das die Führerscheinbehörde ab 18 Punkten den Schein einkassieren muß aber auch schon vorher eine MPU anordnen kann.Das Problem dabei ist das gegen die Anordnung der MPU keine Rechntsmittel eingelegt werden können,sie ist also ohne Wenn und Aber zu absolvieren.Bei Nichtbestehen ist der Schein dann weg und erst dann kann man klagen und bei Verwaltungsgerichten dauert es etwas länger bis man ein Urteil hat.
Du hüpfst also gerade auf der Schneide einer Rasierklinge herum.
In München haben sie übrigens erst kürzlich betätigt bekommen das man auch schon bei 8 Punkten eine MPU anordnen kann.

In Flensburg sitzt nur das Verkehrszentralregister. Entscheidungen trifft die FEB. Somit muß ich dir leider die Illusion mit "in Flensburg zählt Rechtskraft" nehmen. Ist ohnehin Bundesrecht und für alle Behörden somit bindend.

Wenn Dir tatsächlich das 17-Punkte-Schreiben mit der Schulung nicht zugestellt wurde, würde ich dagegen vorgehen, denn auch der neue Punkt wäre dann löschungspflichtig. Hat das Erfolg, fahr in Zukunft nur noch zHG+10 und nicht mehr bei Gelb über die Ampel ;D

Ansonsten ist der FS weg (Entzug), das bedeutet minimal 6 Monate ÖPNV, MPU bei 18 Punkten ist praktisch unausweichlich. Gegen die MPU Klagen kann man übrigens nicht - wird sie angeordnet, ist sie abzuleisten, um den FS wiederzubekommen.

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darüber bin ich grade gestolpert:
http://www.n-tv.de/788869.html

naja ... jetzt heißt es wohl abwarten und tee trinken (auf keinen Fall Bier *gg*) :-)
Nun ich werde Euch auf dem Laufenden halten. In den nächsten Tagen bzw. Wochen wird ja wohl etwas passieren müssen...

Gruß aus Essen
T.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Du hüpfst also gerade auf der Schneide einer Rasierklinge herum. In München haben sie übrigens erst kürzlich betätigt bekommen das man auch schon bei 8 Punkten eine MPU anordnen kann.

Ja, mit diesem Urteil wird die ganze Sache quasi unkalkulierbar, unabhängig davon, welche Punktezahl im vorliegenden Fall nun letztendlich "rechtsverbindlich" wird.

Was sind denn das für Richter, die hier quasi willkürliche MPUs für rechtens erklären?

Es kann wohl nicht sein, dass ich wegen beispielsweise drei Geschwindigkeitsüberschreitungen schon eine MPU am Hals habe.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ja, mit diesem Urteil wird die ganze Sache quasi unkalkulierbar, unabhängig davon, welche Punktezahl im vorliegenden Fall nun letztendlich "rechtsverbindlich" wird.

Naja,wenn einer ständig an der Grenze zum Führerscheinentzug steht weil er den Dusel hat das immer rechtzeitig einer gelöscht wird bevor die Grenze überschritten wird kann man als Sachbearbeiter schon mal auf den Gedanken kommen das derjenige ein grundsätzliches Problem mit der STVO hat.

Es ist aber schon befremdlich was die Münchner Richter da geurteilt haben.Wobei es aber auch auf die uns unbekannten Umstände ankommt.Die Medien haben ja nicht das ganze Urteil oder die Akte veröffentlicht.Vielleicht hat er ja vor Gericht oder vor der Führerscheinbehörde ein paar Sprüche losgelassen die etwas weniger klug waren.Das er gegen das Urteil nicht Wiederspruch eingelegt hat gibt mir jedenfalls zu denken.

Schätze mal das die MPU nicht nur wegen der 8 Punkte fällig ist.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Es kann wohl nicht sein, dass ich wegen beispielsweise drei Geschwindigkeitsüberschreitungen schon eine MPU am Hals habe.

Wenn es sich um grobe überschreitungen handelt warum denn nicht.

Mit grob meine ich überschreitungen von jeweils mehr als 60 km/h, denn da hört ja der bußgeldkatalog auf.

Einen fall kenne ich z.B.
Ein bürger überscheitet die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb von ortschaften um 60 km/h.
Nicht mal 14 tage später überschreitet er nochmal die geschwindigkeit, diesmal um mehr als 80 km/h, mit sicherheit wird da ne MPU kommen.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Es kann wohl nicht sein, dass ich wegen beispielsweise drei Geschwindigkeitsüberschreitungen schon eine MPU am Hals habe.

Eine MPU wird angeordnet, wenn der Verdacht besteht, dass du z.B. charakterlich ungeeignet erscheinst.

Bei 3 Geschwindigkeitsverstößen mit Punkten innerhalb eines Jahres kann das schon sehr gut sein.

Egal, wieviel Punkte du dann hast.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Wenn es sich um grobe überschreitungen handelt warum denn nicht.

Mit grob meine ich überschreitungen von jeweils mehr als 60 km/h, denn da hört ja der bußgeldkatalog auf.

Es reichen ja schon drei Geschwindigkeitsüberschreitungen von jeweils 31 km/h auf Autobahnen, und das in einem sehr langen Zeitraum.

Wenn das schon ein Indiz für eine fehlende charakterliche Eignung ist, müsste theoretisch jeder zweite auf deutschen Straßen längst den Führerschein abgeben.

Nicht umsonst gibt es einen eng gefassten Bußgeldkatalog, der dann bitte auch das Hauptbeurteilungskriterium ist. Strafttatbestände kommen ja sowieso gesondert hinzu, sodass sehr gefährliche Verkehrsverstösse auch mit Haftstrafen und längerem FS-Entzug geahndet werden. Dazu gehört aber mit Sicherheit nicht der Volkssport Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung.

Der Bereich am Ende des Bußgeldkataloges (50-70 km/h Überschreitung) ist da sicher etwas anderes, aber darum ging es mir auch nicht. Es geht mir um die alltägliche Verkehrsverstösse des Normalfahrers, die mit etwas Pech auch mal innerhalb weniger Monate zu 8 Punkten führen können

Die MPU ist doch im Grunde nur eine Abschreckungsmethode. Man erzählt sich so auf der Straße, dass man eine MPU praktisch nicht beim ersten Mal schaffen kann und so weiter - davor haben gerade Fahranfänger tierisch Angst.

Ich halte es für Blödsinn aus gelegentlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine allgemeine Fahruntauglichkeit abzuleiten. Denn "gelegentlich" könnten die durchaus, wie oben lang und breit erläutert wurde.

Alk am Steuer ist eine Sache - da braucht es aber keine MPU mehr, einfach Lappen weg. Man hat ja bereits bewiesen, dass man untauglich ist, indem man sich hat volllaufen lassen.

Naja. Aber in unsere Gesellschaft ist es eben nun mal so, dass die Schwächsten die Grenzen definieren und nicht das Mittelmaß *kopf einzieh*

Bitte denkt dran, das "Raser" im allgemeinen grundsätzlich charakterlich ungeeignet sind. Denn offenbar pfeiffen sie auf Verkehrsregeln.

Kein Einspruch zu der Aussage von Razor23, dass das ja sehrt viele beträfe. Das ändert aber nichts an der Grundsätzlichkeit dieser Annahme.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Bitte denkt dran, das "Raser" im allgemeinen grundsätzlich charakterlich ungeeignet sind. Denn offenbar pfeiffen sie auf Verkehrsregeln.

Kein Einspruch zu der Aussage von Razor23, dass das ja sehrt viele beträfe. Das ändert aber nichts an der Grundsätzlichkeit dieser Annahme.

Ich halte die Annahme für fraglich. Gelegentliche Geschwindigkeitsüberschreitungen hat nichts mit einer grundsätzlichen Anti-Haltung gegenüber irgendwelchen Verkehrsregeln zu tun.

Die wenigstens Schnellfahrer die ich kenne wurden je wegen irgendwas anderem außer zu schnell fahren bestraft. Keine Vorfahrtsdelikte, keine Drängelei, keine Behinderung und so weiter. Kein Alkohol. Nur geblitzt mit 20 oder so zu schnell.

Ich glaube keinem von denen würde ich die grundsätzlichen charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr absprechen. Im Gegenteil. Da sind außerordentlich gute, routinierte und sichere Fahrer dabei, die teilweise 20, 30 Jahre ohne jeden Unfall mit vielen hundertausend Kilometern gefahren sind.

Wie auch immer. Bissi mehr Augenmaß.

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