Gutachterstelle (Name möchte ich nicht nennen) PKW ausgebrannt
Hallo zusammen,
ich werde versuchen den Sachverhalt so kurz wie möglich zu erklären und hoffe auf gute Tipps und Ratschläge, denn wir sind ratlos.
1. Klage gegen Gebrauchtwagenhändler (Mängelbeseitigung nach Gebrauchtwagenkauf)
2. PKW nach gerichtlicher Verfügung zum Gutachter gebracht
3 PKW wird an andere Zweigstelle für weitere Tests/Werkstattprüfung und Gutachtenerstellung übergeben (darüber hat man uns nicht informiert)
4. PKW steht dort auf öffentlichem Parkplatz (Grund unbekannt)
4. PKW wird angezündet (Brandstiftung)
5. PKW war mit Kurzkennzeichen 5 Tage angemeldet (davor mehrere Monate abgemeldet)
6. keine Teil- oder Vollkaskoversicherung (weder davor noch mit Kurzkennzeichen)
7. Versicherung übernimmt den Schaden also nicht
8. Gutachterstelle übernimmt den Schaden ebenfalls nicht Versicherung lehnt ab.
9. Ratlosigkeit was sollen wir jetzt tun?
Der Wagen war zwar nicht mehr viel wert... doch letzten Endes empfinden wir das als ungerecht, denn wir haben den Wagen in die Obhut eines Gutachters übergeben, dort wird der Wagen angezündet durch einen dritten (Täter unbekannt) und niemand will den Schaden regulieren. Betriebshaftpflicht oder was auch immer muss es doch geben die solche Schäden im Sinne des Kunden reguliert?
Hilfe! Ratlos !
lg Markus
Beste Antwort im Thema
Offensichtlich lässt das Ego mancher User hier eine normale Unterhaltung nicht zu... 🙄
65 Antworten
Zitat:
vom Fiestaknechter:
Verstehe ich jetzt nicht ganz... wenn der Gutachter nicht dafür aufkommen muss, wenn er das Fahrzeug auf die Straße stellt und es von einem Dritten beschädigt wird, warum sollte ich als Mieter/Leiher eines Kfzs dann dass übernehmen müssen, wenn jemand Drittes das Fahrzeug beschädigt?!Weil du es dir gegen Entgeld geliehen hast und mit dem Vermieter einen Vertrag geschlossen hast.
und bei Punkt a) ?
Zitat:
@SFG1970 schrieb am 26. Oktober 2014 um 22:10:21 Uhr:
Was allerdings meiner Meinung nach nun doch etwas seltsam ist und dahin gehend habe meine Vorredner ja bereits tendiert, ist der Umstand das ausgerechnet dieser eine PKW angezündet wurde. Direkt daneben stand ein anderer PKW der wesentlich mehr wert gewesen wäre und noch weitere Fahrzeuge auf dem Gelände.
Die Motivation und das Handeln eines Brandstifters ist nicht unbedingt mit dieser Art der Logik zu ergründen...
Zitat:
Die Idee und Anregung Strafanzeige zu erstatten halte ich auf jeden Fall für sinnvoll.
Da Brandstiftung ein Offizialdelikt ist und die Polizei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Brandort war, ist eine Strafanzeige (und auch ein Strafantrag) relativ sinnfrei.
Mit der Polizei Kontakt aufzunehmen dagegen könnte durchaus hilfreich sein.
Vielleicht wird der Täter ja doch mal zufällig ermittelt...
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 27. Oktober 2014 um 17:44:33 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 27. Oktober 2014 um 17:44:33 Uhr:
Ja schon, aber ich miete ja i.d.R. mit dem Zweck das Fahrzeug zu nutzen und nicht damit es auf der Straße steht?!Außerdem würde hier dannZitat:
vom Fiestaknechter:
Verstehe ich jetzt nicht ganz... wenn der Gutachter nicht dafür aufkommen muss, wenn er das Fahrzeug auf die Straße stellt und es von einem Dritten beschädigt wird, warum sollte ich als Mieter/Leiher eines Kfzs dann dass übernehmen müssen, wenn jemand Drittes das Fahrzeug beschädigt?!Weil du es dir gegen Entgeld geliehen hast und mit dem Vermieter einen Vertrag geschlossen hast.
nicht zählen, also wird mit zweierlei Maß gemessen zum Nachteil zum Endkunden/Privatperson?!Zitat:
Ohne Verschulden keine Haftung, mit Verschulden Haftung.
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Zitat:
@Hafi545 schrieb am 25. Oktober 2014 um 20:54:58 Uhr:
Wenn mein Auto bei 180 komische Geräusche macht, sollte auch meine Werkstatt den Wagen ansehen und nicht das Forum. Trotzdem lese ich hier, was andere dazu sagen. Dafür ist das Forum nämlich da...
Das tue ich auch, und ich sage dazu, dass er den Fall letztendlich in die Hände eines fachkundigen Anwalts übergeben sollte und nicht hier im Forum nach der goldenen Erkenntnis sucht. Und diese Meinung habe ich geäußert, denn dafür ist dieses Forum in der Tat da..........seine Meinung zu äußern, ohne dass die selbsternannten grauen Emminenzen einem über den Mund fahren. Mit welcher Selbstgefälligkeit und Arroganz hier manche Leute ihre Ansichten propagieren ist erscheckend, selbst wenn sie inhaltlich richtig sind. Und in welchem Bereich man arbeitet sollte hier eigentlich verpflichtend mit beistehen, damit der ein oder andere unerfahrene user begreift, woher hier gerade der Wind weht - ich sage nur Anwalt nehmen= Versicherungsprämien hochtreiben. Das ist O-Ton Versicherungsgesellschaft und dumpfer Populismus, denn es lässt komplett außer Acht, dass das Regulierungsgebaren der Versicherer viele dazu zwingt.
Ich habe mal gelernt, dass man erst eine Anspruchsnorm suchen muss. Wenn diese existiert, muss der SV oder seine zu diesem Zweck abgeschlossene Versicherung zahlen. Gibt es keine Norm kein Anspruch.
Ob man 823 BGB nehmen kann, glaube ich eher nicht. Zu prüfen wäre eher eine Verletzung der Pflichten aus dem Vertrag.