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Gutachterstelle (Name möchte ich nicht nennen) PKW ausgebrannt

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 17:37

Hallo zusammen,

ich werde versuchen den Sachverhalt so kurz wie möglich zu erklären und hoffe auf gute Tipps und Ratschläge, denn wir sind ratlos.

1. Klage gegen Gebrauchtwagenhändler (Mängelbeseitigung nach Gebrauchtwagenkauf)

2. PKW nach gerichtlicher Verfügung zum Gutachter gebracht

3 PKW wird an andere Zweigstelle für weitere Tests/Werkstattprüfung und Gutachtenerstellung übergeben (darüber hat man uns nicht informiert)

4. PKW steht dort auf öffentlichem Parkplatz (Grund unbekannt)

4. PKW wird angezündet (Brandstiftung)

5. PKW war mit Kurzkennzeichen 5 Tage angemeldet (davor mehrere Monate abgemeldet)

6. keine Teil- oder Vollkaskoversicherung (weder davor noch mit Kurzkennzeichen)

7. Versicherung übernimmt den Schaden also nicht

8. Gutachterstelle übernimmt den Schaden ebenfalls nicht Versicherung lehnt ab.

9. Ratlosigkeit was sollen wir jetzt tun?

Der Wagen war zwar nicht mehr viel wert... doch letzten Endes empfinden wir das als ungerecht, denn wir haben den Wagen in die Obhut eines Gutachters übergeben, dort wird der Wagen angezündet durch einen dritten (Täter unbekannt) und niemand will den Schaden regulieren. Betriebshaftpflicht oder was auch immer muss es doch geben die solche Schäden im Sinne des Kunden reguliert?

Hilfe! Ratlos !

lg Markus

Beste Antwort im Thema
am 24. Oktober 2014 um 20:49

Offensichtlich lässt das Ego mancher User hier eine normale Unterhaltung nicht zu... :rolleyes:

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65 Antworten
am 26. Oktober 2014 um 10:31

Ok.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 25. Oktober 2014 um 18:57:39 Uhr:

Warum wäre es dann für eine Werkstatt ein Fehlverhalten?

Wenn der SV das Auto in der Werkstatt begutachtet, dann erteilt er dieser einen schriftlichen Auftrag.

Somit kommt dann zwischen der Werkstatt und dem SV ein Vertrag zu stande. Und aus diesem haftet eben die Werkstatt bei einem Fehlverhalten, da diese auch die Schadensursache gesetzt hat. Das falsche Aufbocken würde hier ja zu den Folgeschäden führen. (Auto fällt herunter).

Das sind hier zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

am 26. Oktober 2014 um 10:49

Ok. ;)

Passt. Ich habs verstanden.

@steini111 schrieb am 25. Oktober 2014 um 22:23:01 Uhr:

Komplexes Thema :)

Daher auch mal noch ein paar Einwände / Fragen von mir.

Also ich war auch zuerst etwas verwundert über das nicht Haften müssen des SV, hat ihm doch jemand sein Eigentum überlassen. Ich kann aber die Argumente verstehen dass er nicht haftet weil es eben jederzeit jedem passieren kann das sein Auto angesteckt wird, daher sollte man die Sache eben entsprechend versichern.

Hier in dem Fall wurde das aber angeordnet, ansonsten wäre das KFZ evtl schon verkauft oder hätte eben nicht im öffentlichen Verkehrsraum gestanden (stehen dürfen) da das KZK ja wohl nur für diesen Zweck beschafft wurde.

Hätte der TE gesagt: Ihr wollt ein Gutachten, dann holt euch das Auto, es ist abgemeldet. Dann wäre die Sache wohl ganz anders gelaufen.

Sehr Schade für den TE :(

Grüße

Steini

 

Zumal man das auch wohl kaum versichern könnte.

Aber ganz so einfach mit dem "Ihr wollt ein Gutachten?" ist das mal eben auch nicht Steini...:D

Ich sag auch warum:

Der Kläger will etwas vom Beklagten. Dafür das er darauf auch ein Recht hat, muss er den Beweis erbringen.

Da hierfür oft Fachfragen zu beantworten sind holt der Richter ein Gutachten ein. Somit ist der Kläger -im eigenen Interesse- verpflichtet alles zu tun um den Beweis zu erbringen.

Der Sachverständige muss hier gar nix (auch wenn sich das für den einen oder anderen wieder hochnäsig liest, sorry so ist das aber nun mal)

Der Kläger muss dem SV also zuarbeiten. Dieses "holen und bringen" ist weder Thema des Beweisbeschluss an welchen sich der Sachverständige strikt zu halten hat, noch ist es mit dem eingezahlten Kostenvorschuss gedeckelt.

Hier gibt es also zwei Möglichkeiten:

1.

Der Kläger bringt das zu untersuchende Objekt auf eigene Rechnung und Gefahr zum SV, damit dieser gucken kann.

2.

Nach Absprache mit dem Gericht und den Parteien veranlasst der SV über eine externen Dienstleister den Transport, aber nur gegen zusätzliche Erstattung des zusätzlichen finaziellen Aufwandes (Hier wieder Stichwort: Erteilung eines Unterauftrages)

3.

Er holt das Objekt selber zur Untersuchung (soweit er die technischen Möglichkeiten besitzt), dann fällt es aber in seinen Tätigkeits- und somit auch in seinen Haftungsbereich (stimmt das so Hafi?)

Noch abschließend zur Info, wenn es euch den Interessiert.

Der Sachverständige schuldet mit seinem Gutachten auch kein positives oder negatives Ergebnis.

Wenn er in seinem Gutachten eine vom Gericht gestellte Frage nicht beantworten kann, dann ist das für das Gericht auch eine Antwort.

Damit ist juristisch geklärt, dass der Beweis für die vom Kläger gestellte Forderung nicht erbracht wurde, somit kann das Gericht die Klage dann abweisen.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 25. Oktober 2014 um 21:53:18 Uhr:

 

Daher sind die Überlegungen zu den vertraglichen Nebenpflichten nicht müßig. Sie bestimmen im Einzelfall, ob der SV haftet oder nicht.

Lieber Hafi 545,

auch ich schätze Deine sachlichen, zielführenden Ausführungen, insbesondere wenn es um Versicherungsfragen geht. Aber hier liegst Du mit Deinem Bezug auf vertragliche Nebenpflichten zur evtl. Begründung eines Schadenersatzes m.E. daneben.

Es ist unzweifelhaft, dass auch ein Gerichtlicher SV ggfs. haftet und daher auch eine entsprechende Versicherung besitzen sollte.

- Geht es um Haftung aufgrund des Ergebnisses eines Gutachtens, dann kommt § 839 a zur Anwendung.

- Im vorliegenden Fall geht es aber um die Haftung aufgrund eines im Rahmen der Erstellung des Gutachtens aufgetrenen Schadens. Hier greift das Deliktrecht, das zur Anwendung kommt, wenn vertragliche Vereinbarungen fehlen (§ 823).

Auch zwischen Gericht und SV besteht keine vertragliche Beziehung. SV wird tätig aufgrund seiner Ernennung durch das Gericht. Es ist eine öffentlich-rechtliche Beziehung, die durch die bestehenden Gesetze geregelt ist (z.B. Pflichten des SV, Kostenerstattung).

O.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:56:55 Uhr:

 

3.

Er holt das Objekt selber zur Untersuchung (soweit er die technischen Möglichkeiten besitzt), dann fällt es aber in seinen Tätigkeits- und somit auch in seinen Haftungsbereich (stimmt das so Hafi?)

Ja, das stimmt.

Ich habe mal mit einem Kollegen von Dir (auch öbuv) darüber gesprochen.

Der hat gemeint, er lässt insbesondere bei Rollern, bei denen es um Leistungssteigerung geht (Fahren ohne FE), die Jungs alles selbst machen und steht mit den Händen in der Tasche daneben "So, jetzt bitte den Vergaser abschrauben. Danke. Jetzt bitte..."

Und am Schluss dürfen die dann alles wieder zusammenbauen, wenn er gesehen hat, was er sehen musste.

Die sind regelmäßig stinksauer. Aber er ist aus der Haftung, wenn die was kaputt machen an ihren Tröten.

:D:D:D

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 21:10

Guten Abend zusammen,

es hat sich hinsichtlich des Ablaufs etwas neues ergeben.

Der PKW stand auf dem Gelände der Gutachterstelle und nicht auf einem öffentlichen Parkplatz. Das Gelände ist umzäunt und es sind ebenfalls Tore vorhanden. Warum wir eine falsche Information erhalten haben, kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht war es einfach nur ein Missverständnis. Ebenfalls unklar ist welche Versicherung der Prüfstelle abgelehnt hat, wobei ich denke das die Obhutspflicht letzten Endes nicht greifen wird.

Was allerdings meiner Meinung nach nun doch etwas seltsam ist und dahin gehend habe meine Vorredner ja bereits tendiert, ist der Umstand das ausgerechnet dieser eine PKW angezündet wurde. Direkt daneben stand ein anderer PKW der wesentlich mehr wert gewesen wäre und noch weitere Fahrzeuge auf dem Gelände.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass ganz gezielt nur dieses eine Auto angezündet wurde. Wir finden das sagen wir mal "auffällig". Weder in der regionalen Presse ist etwas darüber berichtet worden und die Polizei hat sich auch nicht mit uns in Verbindung gesetzt.

Die Idee und Anregung Strafanzeige zu erstatten halte ich auf jeden Fall für sinnvoll. Ich werde das Thema Morgen mit meiner Partnerin besprechen, doch ich denke das Sie ebenfalls zustimmen wird. Dann haben wir auch die Möglichkeit mit der Polizei Rücksprache zu halten und etwas mehr über den Ablauf zu erfahren.

Sobald es etwas Neues gibt melde ich mich zurück.

lg und einen schönen Abend wünsche ich.

(kurze Ergänzung) wie ich gerade erfahren habe, hat die Gutachterstelle bereits Strafanzeige gestellt gegen Unbekannt und mit etwas Glück erhalten wir bald eine entsprechende Rückinfo der Polizei)

Das ist gut. So kommt Bewegung in die Sache. In der Tat sind das sehr merkwürdige Umstände die du hier schilderst. Eventuell hast du ja Glück und der Täter wird gefunden.

Wir warten auf neue Infos von dir. :)

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 26. Oktober 2014 um 22:08:30 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:56:55 Uhr:

 

3.

Er holt das Objekt selber zur Untersuchung (soweit er die technischen Möglichkeiten besitzt), dann fällt es aber in seinen Tätigkeits- und somit auch in seinen Haftungsbereich (stimmt das so Hafi?)

Ja, das stimmt.

Ich habe mal mit einem Kollegen von Dir (auch öbuv) darüber gesprochen.

Der hat gemeint, er lässt insbesondere bei Rollern, bei denen es um Leistungssteigerung geht (Fahren ohne FE), die Jungs alles selbst machen und steht mit den Händen in der Tasche daneben "So, jetzt bitte den Vergaser abschrauben. Danke. Jetzt bitte..."

Und am Schluss dürfen die dann alles wieder zusammenbauen, wenn er gesehen hat, was er sehen musste.

Die sind regelmäßig stinksauer. Aber er ist aus der Haftung, wenn die was kaputt machen an ihren Tröten.

:D:D:D

:D Ich habe das bisher imer selber gemacht, aber das ist eine sehr gute idee für die Zukunft.....:)

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 26. Oktober 2014 um 08:36:00 Uhr:

....

Ohne Verschulden keine Haftung, mit Verschulden Haftung.

Das heißt ja dann im Umkehrschluss, wenn das von a) einem Freund geliehene Fahrzeug oder b) von einer Autovermietung geliehene oder c) von einem Autohaus geliehene Fahrzeug angezündet wird und das Fahrzeug nicht TK versichert ist, muss ich auch nicht für den Schaden aufkommen?!

Ebenso wenig wenn das Fahrzeug nun einen nicht von mir verursachten Parkschaden auf der öffentlichen Straße erleidet?!

am 27. Oktober 2014 um 12:06

Gute Frage!

Jetzt wirds interessant :D

@Fiestaknechter

Geht zwar etwas am Thema vorbei, trotzdem:

Wenn ich mir beispielsweise ein Fahrzeug Miete und die SB in der Kasko € 1.000,-- beträgt, hafte ich auch im Falle einer gesprungenen Frontscheibe bis zur Höhe der SB.

Klaus

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Oktober 2014 um 14:20:58 Uhr:

@Fiestaknechter

Geht zwar etwas am Thema vorbei, trotzdem:

Wenn ich mir beispielsweise ein Fahrzeug Miete und die SB in der Kasko € 1.000,-- beträgt, hafte ich auch im Falle einer gesprungenen Frontscheibe bis zur Höhe der SB.

Klaus

Dann ist es wohl sinniger ein Kfz ohne Kaskoversicherung anzumieten, da ich ja dann noch nicht mal die SB zahlen muss...

Seltsame Rechtssprechung...

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 27. Oktober 2014 um 16:37:17 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Oktober 2014 um 14:20:58 Uhr:

@Fiestaknechter

Geht zwar etwas am Thema vorbei, trotzdem:

Wenn ich mir beispielsweise ein Fahrzeug Miete und die SB in der Kasko € 1.000,-- beträgt, hafte ich auch im Falle einer gesprungenen Frontscheibe bis zur Höhe der SB.

Klaus

Dann ist es wohl sinniger ein Kfz ohne Kaskoversicherung anzumieten, da ich ja dann noch nicht mal die SB zahlen muss...

Seltsame Rechtssprechung...

Sorry, meist Du das im Ernst?

Wenn du keine Kasko hast musst Du logischerweise alles zahlen.

Klaus

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Oktober 2014 um 16:39:31 Uhr:

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 27. Oktober 2014 um 16:37:17 Uhr:

 

Dann ist es wohl sinniger ein Kfz ohne Kaskoversicherung anzumieten, da ich ja dann noch nicht mal die SB zahlen muss...

Seltsame Rechtssprechung...

Sorry, meist Du das im Ernst?

Wenn du keine Kasko hast musst Du logischerweise alles zahlen.

Klaus

Verstehe ich jetzt nicht ganz... wenn der Gutachter nicht dafür aufkommen muss, wenn er das Fahrzeug auf die Straße stellt und es von einem Dritten beschädigt wird, warum sollte ich als Mieter/Leiher eines Kfzs dann dass übernehmen müssen, wenn jemand Drittes das Fahrzeug beschädigt?!

 

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