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Gutachterkosten - wer muss zahlen?

Themenstarteram 3. September 2012 um 21:07

Hallo

Folgender Sachverhalt:

Vor 2 Wochen wurde an meinem parkenden Auto (BMW 1er) ein Schaden verursacht.

Der Verursacher hat sich gestellt und mir seine Versicherungsdaten übermittelt.

Der Schaden war meiner Einschätzung nach eher gering (rechte hintere Seite gestreift)

Ich bin dann zum BMW-Vertragshändler, um die Kosten schätzen zu lassen und der gegenerischen Versicherung den Kostenvoranschlag mitzuteilen.

Der BMW-Berater in der Niederlassung meinte dann sinngemäß: "Wir lassen am Besten ein Gutachten anfertigen."

Obwohl ich selbst nicht sicher war, was ein Gutachten bringen soll, da der Fall glasklar war und die gegnerische Haftpflicht für den Fall aufkommen muss, habe ich im Vertrauen auf den BMW-Serviceberater dem zugestimmt.

Ich habe dem Berater vertraut und in dem Glauben, dass es alles seine Ordnung haben wird, den Werkstattauftrag sowie eine Abtretung unterschrieben.

Der Wagen ist mittlerweile repariert und der Schaden reguliert. Eine Kopie des Gutachtens habe ich auch erhalten.

Heute habe ich nochmals mit der gegnerischen Versicherung telefoniert bezüglich der Nutzungsausfallentschädigung. Als das Gutachten zur Rede kam, wurde mir gesagt, dass es absolut überflüssig war, einen Gutachter zu beauftragen, da in der Regel erst ab einer Schadenssumme von ca. 5000 Euro ein Gutachter nötig sei. Niemand, außer der Werkstatt und dem Gutachter selber, habe einen Nutzen von diesem Gutachten.

In der Rechnungskopie des Gutachters, die sich über 500 Euro beläuft und der auch die Abtretung beigefügt ist, steht nun:

"Aus Anlass des [...] Schadenfalls habe ich die [...] (Gutachter) beauftragt, ein Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe zu erstellen.

[...]

Hiermit weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Sachverständigenkosten unmittelbar an die [...] (Gutachter) zu zahlen.

Durch diese Abtretung werden die Ansprüche der [...] (Gutachter) aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Die [...] (Gutachter) kann die Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet."

Ich habe diesen Auftrag damals beim Händler unterschrieben, neben all den anderen notwendigen Formularen, wie Werkstattauftrag, etc.

Ehrlich gesagt wollte ich einfach nur, dass der Schaden schnell und unkompliziert reguliert wird, ich habe mich bei dem Händler gut aufgehoben gefühlt.

Das Gutachten wurde damals nach meinem Empfinden vom Autohaus in Auftrag gegeben, auch wenn ich natürlich rechtmäßig gesehen der Auftraggeber des Gutachtens bin, da meine Unterschrift unter dem Auftrag ist - klarer Fall.

Wenn die Versicherung sich jetzt quer stellt und für den Gutachter nicht aufkommt (was ja an sich nachvollziehbar wäre) müsste ich laut dieser Erklärung die fast 550 Euro für den Gutachter selber bezahlen.

Beim Händler wurde ich zu keiner Zeit darauf hingewießen, dass dieser Fall möglich wäre - im Leben hätte ich keinem Gutachten zugestimmt, wenn ich gewusst hätte, dass es eigentlich absolut überflüssig ist und dass ich noch dazu die Kosten dafür tragen könnte.

Wie seht ihr das Ganze? Habe ich einen Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung das Gutachten bezahlt, oder kann die Versicherung die Zahlung verweigern, da ein Kostenvoranschlag laut deren Aussage genügt hätte?

Danke und Gruß

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Soll ein Geschädigter sich mit weniger zufrieden geben als ihm zusteht?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wer muss Gutachter bezahlen?' überführt.]

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Und genau diese Aussage ist richtig. Davon unbenommen ist, wie die Kosten für den Gutachter geltend gemacht werden können.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wer muss Gutachter bezahlen?' überführt.]

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