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Gutachter wenn bei Beiden Parteien die selbe Versicherung tätig ist ?

Themenstarteram 12. Mai 2009 um 16:21

hi,

bei meiner frau ist gerade jemand ins auto reingefahren.

ich kenn mich mit unfällen in der hinsicht nicht wirklich aus. wie funktioniert das denn jetzt genau ?

der unfallgegner ist bei der gleichen versicherung wie wir.

der schaden ist jetzt nicht so imens, als dass ich ihn werde reparieren lassen. ich möchte lieber das geld bekommen.

hab aufm bild mal markiert, wo was is. an der tür stimmt m.E. das spaltmaß nicht mehr, kotflügel hat ne dicke delle und mit der stoßstange zusammen gute schrammen. am scheinwerfer ist lack dran, mehr wohl nicht, aber der ist schon länger undicht ;)

unterhalb vom scheinwerfer stimmt auch das spaltmaßen zwischen den lackierten teilen nicht. an der tür ist nochmal lack und am spiegel ganz wenig kratzer. ach ja, die felge hat auch ein paar kratzer abbekommen.

 

muss ich mal in die werkstatt fahren und die notieren das alles oder bringt da nur ein gutachter was ? und wenn ja, wo bekomm ich einen her, der nicht von der versicherung kommt, denn die wollen doch bestimmt sich um jeden euro streiten ?

 

ach ja und da meine frau im 9ten monat schwanger ist war sie auch gleich beim arzt und hat ein CTG machen lassen. das dürfte aber versicherungstechnisch egal sein, oder ?

Zafira-unfall-12052009-spuren
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16 Antworten

moin

 

ist schon schei**e was momentan los ist,hab gestern meinen vectra auch ins feld gesetzt,nach einen streifschuss mit einen reh,unten drunter hatts einige bauteile in mitleidenschaft gezogen,verdammtes viehzeug.....

auch der beifahrerblinker hat was abbekommen,aber hätte dümmer ausgehen können.....

also nun zu deinen anliegen,bisher hatte ich 3 mal den gutachter da,2 mal es ein freier von der versicherung beauftragter und 1 mal ein versicherungeigener,aber auch er hat nicht weniger notiert,als der schaden war,meine tipp,beauftrage einen eigenen gutachter,der steht dir zu,da deine frau nicht schuld war,auf jeden fall deinen anwalt einschalten,falls es probleme gibt im nachhinein

 

MFG

 

am 12. Mai 2009 um 21:19

Soweit ich weiss werden Schäden bis 750 € auf Kostenvoranschlag mit einer Kfz. Werkstat abgerechnet.

Ist der Schaden höher als 750 €, dann steht dir ein Gutachter zu, denn die gegnerische (auch wenn es deine eigene Versicherung ist) bezahlen muss.

Du musst auf jeden Fall darauf bestehen, dass dir die Versicherung schriftlich bescheinigt, dass sie die Kosten für den Gutachter übernehmen.

Nimm auf keinen Fall einen, von der Versicherung, denn Sie sind Parteisch und das Gutachten von den wird dir 100%ig nicht passen, dann müsstest du einen neuen Gutachter auf eigene Kosten beauftragen.

Hier noch ein Interessanter lInk: http://www.werkstattcheck.de/rechte_pkw_unfall.html

Geh einfach direkt zu einem Gutachter deiner Wahl und sag der Versicherung schonmal, dass du nach Gutachten abgerechnet haben möchtest. Das geht dann schneller, da die dann ansonsten noch ein Schreiben schicken, du es ausfüllst und wieder zurückschickst usw.

Du kriegst aber nur die Summe ohne die anfallende MwSt., wenn du es nicht reparieren lässt. Und noch ein Tipp von mir: Meist zahlt die Versicherung nicht die Summe, die im Gutachten angegeben ist, zumindest will sie das nicht direkt, da die dann irgendwelche Abzüge machen, die angeblich zu viel berechnet wurden usw.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich direkt alles über den Anwalt laufen lassen (hab 2x selber die Erfahrung ohne Anwalt gemacht und letztendlich hat zwar alles geklappt aber nicht reibungslos).

Wenn nicht, kannst du trotzdem zum Anwalt gehen, da die sämtliche Kosten tragen müssen, vom Gutachter bis zum Anwalt. Die Arztkosten kommen dazu. Wie es mit einer Kontrolle ist, weiss ich nicht aber das weiß dein Anwalt besser, ob du da noch Kosten geltend machen kannst. Dir würde es aber eh nichts bringen, da du dadurch wenn überhaupt deine Krankenkasse entlasten würdest. ;)

Zitat:

Original geschrieben von haris_sin

Soweit ich weiss werden Schäden bis 750 € auf Kostenvoranschlag mit einer Kfz. Werkstat abgerechnet.

Nur, wenn der Schädiger damit einverstanden ist. Wenn er aber der Meinung ist, dass der Schaden gar nicht so hoch ist, wie die Werkstatt behauptet, wird auch in so einem Fall ein Gutachter beauftragt.

am 13. Mai 2009 um 6:32

HI,

ein Gutachter steht dir als Geschädigtem IMMER zu. Und zwar einer deiner Wahl. Die gegnerische Versicherung wird vermutlich auch einen eigenen schicken, aber das hat damit nix zu tun. Ausserdem isses ja dieselbe ;)

Allerdings ist es bis 900 € ein Kostenvoranschlag, ab 900 € ein Gutachten.

Wo da jetzt genau der Unterschied liegt weiss ich auch nicht ;)

gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl

hi,

bei meiner frau ist gerade jemand ins auto reingefahren.

ich kenn mich mit unfällen in der hinsicht nicht wirklich aus. wie funktioniert das denn jetzt genau ?

der unfallgegner ist bei der gleichen versicherung wie wir.

der schaden ist jetzt nicht so imens, als dass ich ihn werde reparieren lassen. ich möchte lieber das geld bekommen.

hab aufm bild mal markiert, wo was is. an der tür stimmt m.E. das spaltmaß nicht mehr, kotflügel hat ne dicke delle und mit der stoßstange zusammen gute schrammen. am scheinwerfer ist lack dran, mehr wohl nicht, aber der ist schon länger undicht ;)

unterhalb vom scheinwerfer stimmt auch das spaltmaßen zwischen den lackierten teilen nicht. an der tür ist nochmal lack und am spiegel ganz wenig kratzer. ach ja, die felge hat auch ein paar kratzer abbekommen.

muss ich mal in die werkstatt fahren und die notieren das alles oder bringt da nur ein gutachter was ? und wenn ja, wo bekomm ich einen her, der nicht von der versicherung kommt, denn die wollen doch bestimmt sich um jeden euro streiten ?

ach ja und da meine frau im 9ten monat schwanger ist war sie auch gleich beim arzt und hat ein CTG machen lassen. das dürfte aber versicherungstechnisch egal sein, oder ?

Hallo,

das wichtigste bei der Abwicklung lass dich auf keine Vorschläge der gegnerischen Versicherung ein, denn du als Geschädigten entscheidest allein das Vorgehen auszusehen hat. Es handelt sich hier - vorausgesetzt dich trifft keine Teilschuld - um einen Schadenersatz der dir gesetzlich zusteht.

Hier einige Tipps zur Vorgehensweise bei der Schadenregulierung:

1.) Polizeiliche Aufnahme des Unfallherganges

2.) Gutachter/Werkstatt:

2.1) Wie soll das Auto instandgesetzt werden (Eigenregie oder Fachwerkstatt)? Für den Fall der Eigenregie musst du einen Gutachter beauftragen und eine fiktive Abrechnung durchführen lassen. Eine Abtretungserklärung für den Gutachter spart dir die Vorkasse und der Gutachter schickt die Rechnung an die gegnerische Versicherung.

2.2) Wenn der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt, ist der Schaden bei einem Weiterverkauf Offenbarungspflichtig. Oft minderd der reparierte Schaden den Gebrauchtwagenpreis, daher ist eine Wertminderung das entsprechende Werkzeug, um dem Rechnung zu tragen. Der Gutachter wird in seiner Expertise je nachdem wie hoch der Schaden ist eine Wertminderung zusprechen. Diese kann nur von dem Gutachter beziffert werden. Es gibt verschiede Berechnungsformen und Abhängigkeiten - pauschale Aussagen sind daher nicht möglich.

2.3) Für den Fall der Fachwerkstatt brauchst du dich meistens nicht um einen Gutachter kümmern, meistens arbeitet diese mit einem bestimmten Gutachter, um das Prognoserisiko auf die gegnerische Verischerung abwälzen zu können. Eine Abtretungserklärung für die Werkstatt spart dir die Vorkasse und die Werkstatt schickt die Rechnung an die gegnerische Versicherung.

3.) Ein Anwalt spezalisiert für Verkehrsrecht hilft dir bei der Abwicklung und spart Zeit, Nerven und bewahrt dich vor eventuellen finanziellen Schäden. Die Kosten für den Anwalt gehören - wie auch die Gutachter und Reparaturkosten - zum Wiederherstellungsaufwand und sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

4.) Thema Mietwagen/Nutzungsausfall:

4.1) Mietwagen: Wenn du unbedingt einen Mietwagen benötigst, kannst du dir für die Dauer der Reparatur einen Leihwagen anmieten - Sixt, Europcar etc. sind spezialisiert darauf. Achte darauf, dass du eine Klasse niedriger eingestuft wirst, um 10-15% Vorteilsausgleich nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

4.2) Nutzungsausfall: Wenn du dir für die Dauer der Reparatur keinen Mietwagen leihst, dann bekommst du entsprechend der Fahrzeugklasse einen Nutzungsausfall - je nach Auto zwischen 27 und 80+ Euro pro Tag!

5.) Nebenkosten: Telefonpauschale etc. sollten ebenfalls geltend gemacht werden, Details wird dir dein Anwalt erörtern.

Für Rückfragen stehe gerne zur Verfügung!

Grüße aus Duisburg,

Metehan

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 8:58

kann ich den nutzungsausfall und die nebenkosten selber irgendwie geltend machen ? ich weiß ja nicht, was da von der versicherung "automatisch" gemacht wird.

die wertminderung muss der gutachter natürlich gleich in dem gutachten mit angeben, richtig ?

 

so wie es aussieht, lassen wir den wagen morgen begutachten in einer werkstatt, wird von einem DEKRA prüfer vorgenommen.

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl

kann ich den nutzungsausfall und die nebenkosten selber irgendwie geltend machen ? ich weiß ja nicht, was da von der versicherung "automatisch" gemacht wird.

die wertminderung muss der gutachter natürlich gleich in dem gutachten mit angeben, richtig ?

so wie es aussieht, lassen wir den wagen morgen begutachten in einer werkstatt, wird von einem DEKRA prüfer vorgenommen.

Es wird nichts automatisch gemacht, wenn der Geschädigte das nicht anspricht und einfordert spart die Versicherung sich die Kosten! Nebenkosten kannst du selber machen, den Nutzungsausfall berechnest du dir nach der Einstufung - die der Gutachter vornimmt!

Wertminderung soweit sie zutrifft, macht der Gutachter!

Grüße!

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

 

Wertminderung soweit sie zutrifft, macht der Gutachter!

 

Grüße!

warum soweit zutrifft ? die ist doch immer gegeben :confused:

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

 

Wertminderung soweit sie zutrifft, macht der Gutachter!

Grüße!

warum soweit zutrifft ? die ist doch immer gegeben :confused:

Wertminderung trifft nicht immer zu, denn früher war die Auffassung des BGH, dass die Wertminderung nur unter bestimmten Vorraussetzungen geltend gemacht werden kann! Das Fahrzeug musste jünger als 5 Jahre sein und weniger als 100.000 km aufweisen - außerhalb dieser Grenzen gab es keine Wertminderung.

Mittlerweile ist das anders, denn diese Auffassung traf für die alte Generation der Fahrzeuge zu. Heute ist das eine mehr oder weniger individuelle Einschätzung des Sachverständigen, ob er für "ältere" Fahrzeuge (> 5 Jahre) Wertminderung zuspricht! Pauschale Aussagen sind schwierig, denn das richtet sich hauptsächlich nach dem ursprünglichen Zustand des verunfallten Fahrzeug.

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 13:31

is aber ne blöde regel. wenn ich teile am auto austauschen muss wird es ein unfallauto und damit erreicht man am markt weniger geld, als ohne unfall. das seh ich als wertminderung, egal, wie der zustand des autos ist und auch baujahr / km :(

der wagen ist jetzt 10 jahre alt geworden und hat 127tkm runter oder so, hört sich voll alt an, aber so schlimm steht er gar nicht da.

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 17:50

wieso glaub ich auch immer, dass es ehrliche leute gibt, die zu ihrem scheiss stehen ???

 

meine frau hat heute bei der versicherung angerufen, da ist das auto schonmal nicht versichert. über die zentrale versichungershotline hat sie dann die versicherung rausgefunden.

sie hat auch mit dem "gegner" telefoniert und plötzlich behauptet er, er sei nicht schuld und er hatte nur nichts sagen wollen, weil sie ja schwanger sei und sie nicht aufregen wollte.

 

jetzt wollte meine frau bei seiner versicherung anrufen, aber das war mir schon zuviel, ich wollte es friedlich wie immer, aber da ist glaube ich jedes wort zuviel. zeugen können wir vielleicht doch noch auftreiben und leider kann sie morgen erst beim anwalt nen termin vereinbaren.

 

ach geht´s mir gut ;(

 

irgendwann treibt es einer zu weit mit mir und der muss es dann komplett ausbaden. unnormal, was sich die leute heutzutage erlauben und vor allem meistens auch erlauben können. wie ich mich kenne, kein richtiger versicherungsschutz und hartz IV empfänger wo nix zu holen ist, dabei hab ich erst diese woche ein wisch bekommen von einem, der ne eidesstaatliche erklärung abgegeben hat und schön raus ist ( hat mir ein laptop verkauft, aber nie geliefert, nun heißt es pech gehabt für mich, weil nix zu pfänden ist ). hut ab vater staat. ( musste mal raus )

Hallo zusammen!

Nach längerer Zeit bin ich auch mal wieder da und will auch mal wieder meinen Senf dazugeben! ;)

Hatte neulich auch so ne Begenung. Straße einseitig mit einer Verengung versehen, mir kommt einer entgegen und hat das Hindernis auf seiner Seite. Muss also anhalten. Tut er aber nicht, sondern fährt langsam weiter und auch nicht ganz rechts. Unsere Spiegel berühren sich und er haut einfach ab. Ich natürlich umgedreht und hinterher. Ca. 2km später hielt er dann an. Ich hab dann schnell geschaut ob an meinem Spiegel was is, aber nichts gesehen (das war sein glück) und ihn erstmal zur rede gestellt, wieso er einfach abgehaun ist. Darauf sagte er, dass er das gar nicht gemerkt hat und dass doch überhaupt nicht stimmt und ich nicht so einen stuss erzählen soll. Hab mich dann noch ein bisschen mit ihm verbal auseinandergesetzt und bedauert, dass keine blauen Lackrückstände an meinem Spiegel waren. Dann hätt ich nämlich die Polizei geholt und denen gleich empfohlen ihn bezüglich MPU zu überprüfen, denn wenn er nicht merkt, dass wir mit den Spiegeln aneinanderklatschen (das war wirklich nich zu überhören), merkt er auch nicht, wenn er mal ein Kind anfahren sollte. Demnach ist er nicht mehr fähig ein Kraftfahrzeug zu führen, oder!? Hab mir dann mal noch mal seinen Spiegel angesehen, der schon überall verkratzt war. Von daher wunderten mich seine Äußerungen auch nicht mehr! :rolleyes:

 

Und gestern meinte eine Dame mal die Tür Ihres roten Ford Ka in die Fahrerseite (knapp über der hinteren Stoßstange) meiner silbernen C-Klasse rammen zu müssen. Ich stand ein paar Meter weiter und beobachtete die Sache erstmal.

Sie machte also die Tür auf, um ihren Rucksack auf den Beifahrersitz zu legen. Es war genug Platz da, es hätte sogar jemand einsteigen können, ohne Probleme. Aber sie riss die Tür voll auf, es knallte entsetzlich und mein armer Benz fing an zu wackeln. In dem Moment durchzuckte meinen gasamten Körper ein kurzer, aber heftiger Schmerz :(

Naja, sie guckte kurz auf den Benz, machte die Tür zu und wollte gerade einsteigen. Ich bin dann auf sie zu gegangen mit den Worten "Was war das denn da eben?" Sie erschreckte sich, guckte mich an und sagte "Is doch nichts passiert". Ich sah mir den hinteren Kotflügel an und entdeckte sofort anhaftungen roten Lackes (etwa so groß wie der Fingernagel meines kleinen Fingers) oberhalb der Stoßstange (genau am Ende des Radlaufs) gepaart mit einer kleinen Delle und Kratzer in der schwarzen Kunststoffleiste der Stoßstange (da is ihre Tür langgeschrabt). Zum Glück hatte der silberne Lack der Stoßstange nichts abbekommen. Zuerst wollte sie mir nicht glauben, dass die Beschädigung vor ihr ist, was man natürlich durch öffnen der Tür beweisen konnte. (roter Lack zu sehen und auch noch absteiten wollen :rolleyes:)

 

Da ich da ja nur stand, weil ich meine Mutter abholen wollte und das nun ausgerechnet eine Kollegin meiner Mutter war (ergab sich dann aus dem kurzen "Gespräch"), wollte ich davon nun keinen Aufstand machen. Allerdings ist mir ganz kurz der Kragen geplatzt, als sie meinte "Naja, das ist ja nun auch schon ein altes Auto", so nach der Art 'dann macht das ja sowieso nichts'. Da bin ich dann ganz kurz aus der Haut gefahren ala "ach sie meinen, bloss weil der Wagen nich mehr der neueste ist, kann man da ruhig die Türen reinhauen, da macht das ja sowieso nichts mehr, oder was?" Ich konnte mir gerade noch das "sind sie eigentlich noch ganz gesund" verkneifen. (Ihr Ka war mit Sicherheit Älter als mein Benz, zumindest sah er so aus. Pflegezustand max. 4)

Schlussendlich hab ich mir dann ihren Namen und ihr Kennzeichen notiert und ihr gesagt, dass ich versuchen werde es rauszupolieren und wenn es nicht klappt den Wagen halt in meine Werkstatt geben.

Der Kratzer und der rote Lack sind weggegangen, allerdings ist noch was von den leichten Kratzern im Kunststoff übrig geblieben sowie leichte rote anhaftungen auch im schwarzen Kunstoff. Wenn einer einen Tipp hat, wie ich das noch wegbekomme, wäre ich sehr dankbar. Mit der kleinen Beule werde ich wohl leben müssen :mad:

So hab ich mir das auch mal von der Seele geschrieben. Ich wundere mich immer wieder wie dreist machen Menschen doch sind!

Jedenfalls vielen Dank für eure Geduld, gerade weils ja ein bisschen OT is!

Grüßle

P.S.: Hoffentlich bekomme ich als Dank für meine Bemühungen von der Dame wenigstens einen schönen Single Malt Whisky und einen Kasten Pralinen oder wahlweise auch Zigarren! Ich befürchte aber leider nich :(

am 13. Mai 2009 um 20:22

als geschädigter bei einem kfz unfall hast du das recht auf einen ANWALT (deiner wahl!) den der schädiger (bzw. dessen versicherung) zahlen MUSS.....

ebenso solltest du wenn die generische evrsicherung ihren eigenen gutachter shcickt dies verwiegern, da du das recht auf einen gutachter deiner wahl hast......

da du anscheined keinen erfahrung in der abwicklung von unfällen hast, würde ich auch den anwalt aufsuchen....

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