Gutachter um Schuld zu beweisen?

Guten Morgen,
vor einigen Wochen bemerkte ich mehrere kleine Macken an der Beifahrertür vom grünen Seat Leon meiner Frau. Diese Macken sind alle auf der Beifahrerseite und man konnte bei Ihrer Parkplatznachbarin grüne Farbe an der Türkante der Fahrertür erkennen (siehe Bild 1).

Da die Parkplatznachbarin eine ältere Dame ist, haben wir uns leider entschlossen Sie persönlich darauf anzusprechen bevor wir die Polizei einschalten. Die Dame war zu keinem Gespräch bereit und bestritt alles ohne zuzuhören oder den Schaden anzuschauen, so dass wir ein paar Tage später Anzeige erstatten mussten und hofften das die Polizei die Sache schnell klärt.

Nun komme ich allerdings zum eigentlichen Problem. Die Polizei hielt es nicht für nötig sich direkt vor Ort die Schäden anzusehen, sondern empfand Fotos die ich geschossen habe als ausreichend. Ich ging leider davon aus, dass der bearbeitende Polizist schon wissen würde ob die Bilder ausreichen oder nicht.

Auf der Wache sagte man mir die Situation wäre eindeutig und man würde die Frau zu einem Gespräch auf die Wache einladen um alles schnell zu klären.

Zwei Wochen nach der Anzeige war jedoch der PKW der älteren Dame für ca. 2 Tage verschwunden (steht sonst immer auf dem Einstellplatz) und wurde anscheinend aufbereitet oder ähnliches. Die Farbe an der Türkante war jedenfalls entfernt worden. Mich rief einen Tag später der Polizist an und meinte seine Kollegen müssten sich beide Fahrzeuge nebeneinander anschauen und das die Dame sich direkt von einem Anwalt vertreten lies und nicht selbst zum Gespräch erschien und man die Situation wohl so nicht klären könnte.

Die Polizisten konnten natürlich keine Farbe mehr am PKW der Dame finden und so wurde letzte Woche von der Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Fahrerflucht und Sachbeschädigung eingestellt aus Mangel an beweisen. Ich würde nun gerne Widerspruch einlegen und für das Zivilverfahren möglichst irgendwie alles beweisen, da es der einzige weiße PKW ist der öfter neben dem Fahrzeug meiner Frau steht und die Reaktion als wir die Dame angesprochen haben für mich keinen Zweifel lässt, dass sie es sogar bemerkt/bewusst getan hat. Zusätzlich wurde inzwischen sogar an den Macken am PKW meiner Frau herumgefummelt und mit irgendwelchem Reiniger und Gewalt an der Stelle auf dem Foto gewischt. Da nur diese Macke als Foto in der Polizeiakte zu sehen ist und die anderen Schäden nicht versucht worden zu bearbeiten braucht man wohl nicht drüber nachdenken wer da wohl dran war.

Gibt es eine Chance das ein Gutachter an den Schäden an unserem Fahrzeug genug Farbpartikel findet um diese eindeutig dem anderen PKW zuzuweisen?

Bild 1
Eine Beschädigung am Seat
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Und nun der Oberhammer dein alter Audi ist  Erstzulassung: 06/1999 🙄🙄🙄

Und darum geht es:

... vor einigen Wochen bemerkte ich mehrere kleine Macken an der Beifahrertür vom grünen Seat Leon meiner Frau ....

Erst lesen, dann draufhauen. 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Allein schon aus Prinzip!
Den Gutachter muss man selbst bezahlen, der kostet 250 - 350 € und die Beseitigung des kleinen Schadens kostet mit Smartrepair vielleicht 50 €, bei einem über 14 Jahre alten Fahrzeug würde ich nichts mehr machen,bzw mit einem Lackstift die Stelle wieder in Ordnung bringen und dann  von Oma mal sich zum Kaffee und einladen lassen.

Prinzipienreiter können ziemlich dumm sein.

Aus Prinzip sollte man auch mal die Kirche im Dorf lassen !!!!!

Ich bin dabei absolut deiner Meinung. Würde es um mein Auto gehen hätte ich sie darauf hingewiesen und damit wäre das für mich gewesen und ich hätte in Zukunft auf mehr Aufmerksamkeit beim Türen öffnen gehofft.

Allerdings habe ich zu beginn des Threads erwähnt das es um den Wagen meiner Frau geht. Der wesentlich teurer und neuer ist. Der Wagen ist absolut gepflegt und hatte bis zu diesem Vorfall nicht mal wirklich einen Steinschlag oder ähnliches.

Da ist es wesentlich ärgerlicher vor allem bei den Aktionen die die gute Dame gestartet hat. Neben dem abstreiten und nicht zu hören wurde da schnell der Lack am PKW entfernt und sogar an dem Auto von meiner Frau versucht die weißen Lackspuren zu entfernen.

Zitat:

Original geschrieben von Brasko



Da ist es wesentlich ärgerlicher vor allem bei den Aktionen die die gute Dame gestartet hat. Neben dem abstreiten und nicht zu hören wurde da schnell der Lack am PKW entfernt und sogar an dem Auto von meiner Frau versucht die weißen Lackspuren zu entfernen.

Ja aber da muss man doch nicht gleich mit der Polizei kommen, es handelt sich hierbei lediglich um ein Sachschaden welcher von den Versicherungen beglichen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Brasko



Da ist es wesentlich ärgerlicher vor allem bei den Aktionen die die gute Dame gestartet hat. Neben dem abstreiten und nicht zu hören wurde da schnell der Lack am PKW entfernt und sogar an dem Auto von meiner Frau versucht die weißen Lackspuren zu entfernen.
Ja aber da muss man doch nicht gleich mit der Polizei kommen, es handelt sich hierbei lediglich um ein Sachschaden welcher von den Versicherungen beglichen wird.

Natürlich muss man nicht direkt mit der Polizei kommen. Wie ich ebenfalls bereits geschrieben habe wurde als erstes das Gespräch mit der Dame gesucht. Ganz genau hat meine Frau sie angesprochen und gefragt ob Sie bemerkt habe, dass Sie Ihre Tür gegen das Auto geschlagen hat. Daraufhin sagte die gute Frau nur das könne gar nicht sein und es wäre nicht Ihr Problem. Bevor meine Frau antworten konnte fuhr sie einfach los und lies meine Frau auf dem Parkplatz stehen.

Da wir bis vor kurzem nicht mal den Namen der Frau wussten, sondern nur das Kennzeichen haben wir uns deshalb an die Polizei gewendet.

Mir ist klar das die Versicherung ohne weiteres den Schaden bezahlt hätte, wenn jedoch die Dame sich weigert mit einem zu sprechen kann man schlecht Daten austauschen oder ähnliches. Ich weiß nicht wieso man nicht einfach zu einem Fehler stehen kann, vor allem wenn die Versicherung ohne Probleme für einen solchen Schaden aufkommen würde.

Das ist leider der Zeitgeist. Kleine Kratzer beim Einparken, Türrempler oder mal mit dem Einkaufswagen am Lack kratzen ist heute eher standard. Es kümmert kaum noch jemanden. Egal ob der Wagen nun neu ist oder 15 Jahre, es ist jedesmal ärgerlich. Das hat auch nichts mit Prizipienreiterei oder Kleinbürgertum zu tun.

Inzwischen parke ich beim Supermarkt nur auf den letzten Plätzen und meide enge Parklücken. Lieber 200m gehen, als sich über Kratzer und Beulen zu ärgern. Seit dem leidet mein Wagen (17 Jahre alt) kaum noch.

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Parkrempler sind schwer zu beweisen ohne zeugen. Die dame kann auch sagen das ihr bzw deine frau gegen ihr auto doe tuer gedonnert hat..

Du hättest die versicherung der dame auch direkt anrufen können. Zentralruf wählen und kennzeichen durchgeben . Anrufen . Lage erläutern und warten

Die Macke auf dem Foto ist zum Beispiel am Kotflügel. Den wird meine Frau wohl kaum gegen die Tür vom Nachbarauto gerempelt haben 😁

Mit der gegnerischen Versicherung stehe ich über meinen Anwalt in Kontakt. Dort wurde der Kostenvoranschlag eingereicht, aber anscheinend wird dort alles in die Länge gezogen und natürlich versucht möglichst nicht zu zahlen.

@Holger-TDI
genau deshalb haben wir damals den Einstellplatz gemietet. Damit nicht so viele verschiedene Leute neben dem Auto parken oder Fußgänger vorbei laufen. Nun ärgert man sich natürlich nicht direkt eine Garage damals bekommen zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Brasko



Mit der gegnerischen Versicherung stehe ich über meinen Anwalt in Kontakt. Dort wurde der Kostenvoranschlag eingereicht, aber anscheinend wird dort alles in die Länge gezogen und natürlich versucht möglichst nicht zu zahlen.

Du / dein Anwalt gehen aber nicht wirklich davon aus, dass ihr Geld von der VS seht???

Du hast ein Urteil eines AG in der Tasche welches die VS gern zitieren wird und genau einen Betrag anbietet, nämlich 0,00 EUR.

Zitat:

Original geschrieben von Brasko


Kann mir eigentlich jemand sagen ob die Polizei dazu verpflichtet gewesen wäre den Schaden anzuschauen?

Hat die Polizei doch versucht.

Die ältere Frau wurde wahrscheinlich mit ihrem Pkw zur Dienststelle bestellt. Da sie sich jedoch im Strafverfahren nicht selbst belasten muss (was ihr RA scheinbar weiß) muss sie dort nicht aufschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von Brasko [7i]
Naja zumindest wird mir so etwas nicht erneut passieren. Das nächste Mal rufe ich sofort die Polizei und bestehe drauf das der Schaden vor Ort aufgenommen wird.

Du kannst auf allem gestehen, nur die Polizei kann deinen Wünschen nachkommen, nur muss sie nicht zwangsläufig deine Wünsche erfüllen. Oder anders gesagt SIE MUSS NIHCT ZWINGEND ZU DIR KOMMEN!
Je nach Landesvorschriften ist sie max. dazu verpflichtet den Unfall aufzunehmen.
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