Gutachter nimmt weitere Schäden nicht auf

Hallo Leute, habe vor kurzem ein Wildunfall hinter mir. Mir persönlich ist nichts passiert! 🙂

Ein Gutachter war Vorort und schaute sich die Mängel an. Heute habe ich das Gutachten erhalten und dort fehlt die defekte Hupe und meine leicht verzogene Haube sowie ganz vorne ein langer Kratzer (wohl vom Aufstoß des Wildes). Die Haube war Kratzerfrei!...

Ich habe dem Gutachter die Haube gezeigt und Ihm gesagt das die Haube etwas verzogen ist. Ich war zuvor in der Werkstatt und dort wurde die verzogene Haube bemerkt da die Spaltmaße zwischendrin Beiden Kotflügel, Scheinwerfern und der A Säule nicht mehr stimmen. Zudem ist ein länglicher Kratzer an der Aufprallstelle im Lack.

Kann ich ein neues Gutachten beauftragen? Sehe nicht ein das ich die Haube nun selber zahlen muss.#Welche Möglichkeiten habe ich jetzt und was wäre sinnvoll?

Beste Antwort im Thema

Manchmal verstehe ich die Leute nicht ,hier würde ich doch erstmal das Gespräch mit dem Gutachter suchen anstatt sich hier auszuheulen.

B 19

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Zitat:

@Traubenzucker schrieb am 04. Sep. 2018 um 23:16:36 Uhr:


Kann ich ein neues Gutachten beauftragen? Sehe nicht ein das ich die Haube nun selber zahlen muss.#Welche Möglichkeiten habe ich jetzt und was wäre sinnvoll?

Dem Gutachter kontaktieren und um Korrektur verlangen. Sollte er nicht drauf eingehen, emtsprechendes ebenfalls der Versicherung mitteilen. Ein neues Gutachten müsstest du selbst zahlen.

Danke für die schnelle Antwort. Und wenn er bei seiner Meinung bleibt? Was kann die Versicherung machen? Sollte ich nochmal zu Werkstatt und mir eine Art Bescheinigung wegen der Haube und Hupe holen?

ändert der Gutachter seine Meinung nicht (kann ich mir schwer vorstellen, wenn der Schaden so offensichtlich ist) wird die Versicherung nach Gutachten regulieren, zumal es für die günstiger ist. Korrigiert mich bitte, wenn ich auf den falschen Weg bin.

Hilfreich wäre eine RS-Vers. mit entsprechender Deckung. Häufig bieten die RS-Versicherer eine telefonische Erstberatung durch eigene Anwälte ohne Anrechnung auf eine etwaige SB an. Hier könnte dann das weitere Vorgehen besprochen werden

Also, ich war mit dem Wagen in einer Werkstatt wegen dem Schaden. Die Leute in der Werkstatt meinten das die Spaltmaße nicht mehr stimmen da beide Kotflügel unterschiedliche Spaltmaße aufweisen. Dann hat er weiter geguckt und sah auch das die Haube an der A Säule ca. 5mm zu hoch ist und nicht mehr bündig.

Und er hat Recht, die Spaltmaße passen wirklich nicht mehr. Zb. ist vorne an der Haube der Spaltmaß geringer als hinten nähe der A Säule. Auch an den beiden Kotflügen sind sie unterschiedlich...

So schnell wie der Gutachter kam, war er auch schonwilder weg.... Hat nicht richtig geguckt.. nur einfach von außen 12 Fotos gemacht und gut.... Die Haube scheint leicht verzogen zu sein. Mir ist es nur eben an den Spaltmaßen aufgefallen wie auch den Leuten in der Werkstatt.

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Dann wird er nochmals antanzen und hoffentlich den Rest erfassen. Ich bin da Laie und würde den Werkstattmeister hinzu ziehen, damit es dann besser läuft.

Ansonsten würde ich den beschriebenen Weg beschreiten, wenn möglich.

Welcher Art war der Wildunfall?
Wo fand die Besichtigung durch den Sachverständigen statt; in der Werkstatt oder wo?

Mir ist ein Reh in die Front gesprungen. Die Besichtigung fand bei mir vor der Haustür statt.

Wenn der Gutachter nicht korrigieren möchte und die Versicherung als Vertragspartner keinen Anlass sieht, müsstest du halt klagen. Dazu wäre dann ohnehin ein Anwalt nötig (ich gehe einfach mal davon aus, dass du den Prozess nicht selber führen könntest). Entsprechend kannst du mit ihm dann das Vorgehen abstimmen. Bei offensichtlich durch den Unfall hervorgerufenen Schäden dürfte das Risiko tragbar sein.

Das ist großer Quatsch.

In dem Fall dass das Gutachten der Versicherung tatsächlich oder vermeintlich daneben ist muss das Sachverständigenverfahren ausgerufen werden.

Und für letzteres hilft manchmal ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Da steht dieses Verfahren genau beschrieben.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 5. September 2018 um 09:06:23 Uhr:


Das ist großer Quatsch.

In dem Fall dass das Gutachten der Versicherung tatsächlich oder vermeintlich daneben ist muss das Sachverständigenverfahren ausgerufen werden.

Soweit ich wusste, ist das SV-Verfahren nur auf Streitigkeiten bei der Schadenhöhe, jedoch nicht beim Schadenumfang anzuwenden. Sinn ist es dabei ja, zwischen Zwei "gleichen Schäden" unterschiedlicher Schadensummen eine Einigung zu finden. Nunja, wieder was gelernt. Dass ein offensichtlicher Schaden als solcher nicht gewertet wird, ist ja eher ein seltener Fall, schließlich lässt sich über objektive Fakten kaum streiten.

@guruhu
Soweit ich wusste, ist das SV-Verfahren nur auf Streitigkeiten bei der Schadenhöhe, jedoch nicht beim Schadenumfang anzuwenden. Sinn ist es dabei ja, zwischen Zwei "gleichen Schäden" unterschiedlicher Schadensummen eine Einigung zu finden. Nunja, wieder was gelernt. Dass ein offensichtlicher Schaden als solcher nicht gewertet wird, ist ja eher ein seltener Fall, schließlich lässt sich über objektive Fakten kaum streiten.

das hast du richtig gewusst.

Ist auch immer noch so. Im SV Verfahren geht es nur um die Schadenhöhe, um nichts anderes.

Und wie bitte soll eine korrekte Schadenshöhe ermittelt werden, ohne den vollen Schadensumfang zu berücksichtigen?

in dem man erst einmal sicherstellt, welche Schäden in einem kausalen Zusammenhang mit dem Ereignis stehen.
Es soll ja auch schon Fälle gegeben haben in welchen Altschäden im Schadenbreich vorgelegen haben.

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