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Gutachten wird von Gegnerischen Versicherung nicht bezahlt !

Themenstarteram 17. Mai 2012 um 9:36

Hallo,

mir wurde an meinem Ford Focus Bj.2007 der linke vordere Kotflügel,die Fahrertüre und der linke Aussenspiegel während des Parkens beschädigt.Nach Klärung der Schuldfrage wurde in einer Fachwerkstatt ein Kostenvoranschlag erstellt und der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Die Übernahmeerklärung wurde in der Werkstatt unterzeichnet.Eine Woche später stellte ein hinzugezogener Gutachter(Wertminderung) auf Anraten ein Gutachten ,das bei der gegnerischen Versicherung eingereicht wurde.Der Schaden plus Leihwagen wurde bezahlt,aber das Gutachten nicht wegen des Kostenvoranschlages der Werkstatt der früher eingereicht wurde.Wer kann eventuell Tipps geben????

Beste Antwort im Thema

natürlich muss die Versicherung das Gutachten bezahlen.

 

Und auch die Wertminderung.

 

Setze denen schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Regulierung der Rechnung und des Minderwert.

 

Wenn der Ausgleich bis dahin nicht erfolgt ist, beauftrage einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Beitreibung.

 

Das Honorar des Anwalts ist dann ebenfalls von der Versicherung zu erstatten. Aber ruf da bitte nicht an, du bekommst nur dumme oder falsche Auskünfte.

 

Wer schreibt, der bleibt..... :)

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am 20. Mai 2012 um 10:08

die polizei entscheidet nicht wer schuld ist.

Darauf hätte ich ein Vermögen gewettet...

:D:D

 

Die Polizei sammelt aber die sachverhaltsrelevanten Fakten, auch im Hinblick auf einen möglichen Verkehrsverstoß.

Und der indiziert in aller Regel auch die zivilrechtliche Haftungsfrage.

 

Formal entscheidet die Polizei nicht wer "schuld ist".

 

Tatsächlich wird die Haftung aber von Versicherern, Richtern und Anwälten maßgeblich nach dem Ermittlungsergebnis der Polizei beurteilt, weil die Unfallbeteiligten selbst in der Regel keine neutralen Schilderungen abgeben.

 

 

 

am 20. Mai 2012 um 12:07

sofern ich das richtig verstanden habe, war das auto ja geparkt.

wenn dieses ordnungsgemaess abgestellt war, wird die schuldfrage wohl recht eindeutig sein, ja.

am 22. Mai 2012 um 12:04

Ich behaupte mal dreist, dass die Versicherung das nachgereichte Gutachten zu recht ablehnte, weil der TE die falsche vorgehensweise gewählt hat. Erst mal die Versicherung informieren und das Einschalten eines EIGENEN Gutachters ankündigen. DANACH das Fahrzeug zur Rep. in die Werkstatt.

Alles andere ist kokolores und führt nur zur Ablehnung, wie geschehen. Ich glaube kaum, das ein RA (RECHTSANWALT) da irgendetwas erreichen kann. Die Versicherung zur Zahlung zwingen? VIEL GLÜCK!

Für mich wieder so ein völlig überflüssiger Rechtsstreit!!!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ich behaupte mal dreist, dass die Versicherung das nachgereichte Gutachten zu recht ablehnte, weil der TE die falsche vorgehensweise gewählt hat. Erst mal die Versicherung informieren und das Einschalten eines EIGENEN Gutachters ankündigen. DANACH das Fahrzeug zur Rep. in die Werkstatt.

Alles andere ist kokolores und führt nur zur Ablehnung, wie geschehen. Ich glaube kaum, das ein RA (RECHTSANWALT) da irgendetwas erreichen kann. Die Versicherung zur Zahlung zwingen? VIEL GLÜCK!

Für mich wieder so ein völlig überflüssiger Rechtsstreit!!!

tolles vollzitat deines vorposters, und was willst du uns jetzt damit sagen??

Zitat:

Original geschrieben von Boulae

hallo niewieder,

zu deinen Fragen nun die Antworten,

Frage Nr.1: die Polizei,

Frage Nr.2:Ich,

Frage Nr.3:Ich(Reperaturübernahme keine Feststellung der Wertminderung)

Frage Nr.5:Durch die Werkstatt

Frage Nr.6:Wie Nr.3

Gruß,boulae

....OH Danke für deine ausführliche Antwort... Ich hab dich deshalb gefragt , weil bei meinem

letzten Parkplatzrempler die Gegnerische Versicherung bei mir angerufen hat u. mir Angeboten,

Sie wollen die Reparatur übernehmen für mich, u. ich breucht mich um nichts kümmern,

ich bekäme ein Fahrzeug vor die Tür gestellt bis mein Wagen vertig ist, dann nehmen die den

Leihwagen wieder mit..... Hab ich Natührlich abgelehnt....

Bei deiner Nr. 3 Reparaturübernahme, versteh ich net, (wurde dein Wagen abgeschleppt)

KEINE Autowerkstatt braucht (WIRD) eine Reparatur an meinem Fahrzeug übernehmen..

Ich BEAUFTRGE eine Werkstatt nach meiner Wahl..!!! . Das eine Versicherung eine Wertminderung freiwillig

bezahlt kann ich mir auch net vorstellen...Wenn dein Wagen 4j. od. mehr hat beikommst auch nix...

Ich kann dir nur empfehlen ein Rechsanwalt zu nehmen...

 

............wenn er eine RS hat

 

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