Gutachten und Versicherung

VW T-Roc 1 (A1)

Hallo.

Mein Fahrzeug hatte ein Motorschaden und es ist ein Gutachten erstellt wurden mit Restwertangeboten. Diese sind von den Händlern 3 Wochen verbindlich.

Die Versicherung hat sich noch nicht gemeldet. Nun hab ich gelesen, daß man Trotz allem das Fahrzeug verkaufen kann, da ja ein Gutachten vorliegt. In zurückliegenden Fällen haben sogar Gerichte dem Besitzer in solchen Streitigkeiten Recht gegeben.

Die Angebote der Händler sind gut und ich befürchte, daß ich als Privatperson keine so gute Angebote erhalten werde. Der Gutachter setzt die Fahrzeuge in eine Restwert Börse.

Ich bin gespannt auf eure Meinungen, soll ich ein Gebot annehmen ohne auf die Versicherung zu warten?

12 Antworten

Welche Versicherung kümmert sich denn um Motorschäden?

Der Schaden wurde von der DEKRA verursacht, siehe unter meinen Beiträgen nach bei Interesse am Fall.

was sollen da jetzt für meinungen kommen? aber diese ganze story hier mit etlichen beiträgen bei mt breittragen, bringt Dir jetzt was genau?

Frag bei der Versicherung nach, was sie auszahlt (netto/brutto).

Erst nach Vorlegen einer Rechnung eines neuen Autos (mit Mwst) wird der Mwst-Anteil aus dem Versicherungsschaden nachgezahlt.

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Laut Deinen anderen Themen hat die Werkstatt den Fehler verursacht. Der DEKRA Mann kann ja nix dafür, wenn ihm ein Auto hingestellt wird, bei dem beim Ölwechsel ein Fehler gemacht wurde.

Da der ganze Vorgang eh schon reichlich schräg bzw. fragwürdig anmutet wird es mit Sicherheit nicht einfacher, wenn man jetzt noch versucht, einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen.

Das Ganze ist mit Sicherheit sehr ärgerlich, aber warum nicht einfach die beiden Instanzen den Schaden übernehmen lassen und sich am Ende darüber freuen einen neuwertigen Motor bekommen zu haben?!

Zitat:
@i need nos schrieb am 10. Juni 2025 um 16:26:19 Uhr:
Da der ganze Vorgang eh schon reichlich schräg bzw. fragwürdig anmutet wird es mit Sicherheit nicht einfacher, wenn man jetzt noch versucht, einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen.
Das Ganze ist mit Sicherheit sehr ärgerlich, aber warum nicht einfach die beiden Instanzen den Schaden übernehmen lassen und sich am Ende darüber freuen einen neuwertigen Motor bekommen zu haben?!

Wo ziehe ich denn einen Vorteil?

Egal wer den Fehler verursacht hat, habe ich ein Anrecht auf eine Entschädigung. Ob die in Form eines neuen Motor(was ich eben nicht möchte) oder finanziell stattfindet, ist meine Entscheidung.

wieso?! Du versuchst doch anhand der Umschreibungen das Fahrzeug einer Reparatur zu entziehen und auf eigene Faust zu verkaufen

Zitat:
@i need nos schrieb am 10. Juni 2025 um 17:50:28 Uhr:
wieso?! Du versuchst doch anhand der Umschreibungen das Fahrzeug einer Reparatur zu entziehen und auf eigene Faust zu verkaufen

Ich bin nicht verpflichtet es zu reparieren. Es nennt sich fiktive Reparatur, eine ganz normale legale Versicherungsabwicklung. Und somit bleibt das Auto in meinem Besitz und ich darf damit machen was ich möchte. Um auf den Wiederbeschaffungswert zu kommen, kann man bzw. darf man es verkaufen. Das hat nichts mit Vorteil zu tun. Denn alles was über dem Wiederbeschaffungswert liegt, kann die Versicherung zurückverlangen.

Zitat:
@garfield126 schrieb am 10. Juni 2025 um 11:05:51 Uhr:
aber diese ganze story hier mit etlichen beiträgen bei mt breittragen, bringt Dir jetzt was genau?

Ich fand seine Schilderung, wie bei einer AU ein Motorschaden entstehen kann, sehr interessant. Jedenfalls viel interessanter als deine belanglosen Einzeiler.

ok, und wo steht in diesem thread jetzt was zu Deinem ersten satz? ich weiß was Du meinst, aber genau das meinte ich mit meiner aussage... ich zitiere Dich dann mal aus dem anderen thread..."lesen ist nicht..."...schönen tag...

Der TE hatte zwei Threads gestartet: Diesen hier und den anderen mit dem Betreff "Motorschaden". Jetzt wirfst du ihm vor, er würde die Story hier "breittragen", was wohl breittreten heißen sollte. Was stört dich jetzt an seinen Beiträgen? Lies sie doch einfach nicht, wenn sie dich nicht interessieren.

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