Gutachten oder KVA?
Hi zusammen,
vor zwei Tagen ist jemand in mein geparktes Auto gefahren und die hintere Schürze (Kunststoff) ist total verkratzt. Ebenso wird die Dame sicherlich meinen Auspuff berührt haben wenn ich mir den Schaden so ansehe.
Der Wagen selbst ist erst 2 1/2 Jahre alt.
Da die gegnerische Versicherung sich in Rekordzeit gemeldet hat und auch auf ein KVA verzichten will, da es ja ungesehen nur Kratzer sind welche man lackieren kann, wurde ich misstrauisch.
Am liebsten wäre mir ein Gutachten was ich dann über einen Anwalt laufen lassen würde, da ich nicht weiß, wie es hinter der Verkleidung und der Befestigung aussieht sowie der Auspuff, welcher meiner Meinung nach auch zu weit vor steht im Gegensatz, zur anderen Seite.
Jedoch kann ich überhaupt nicht einschätzen ob der Schaden sich über der Bagatellgrenze befindet und ich nicht doch auf Kosten hängen bleibe.
Vlt. kann ja jemand aus Erfahrung eine Einschätzung abgeben.
LG NiBi85
Beste Antwort im Thema
Die Einschätzung kannst du dir sparen und gleich zum Gutachter gehen. Das ist auf jeden Fall ein 4-stelliger Schaden. Am besten auch gleich Anwalt nehmen, dann fallen Posten wie Nutzungsausfall, ggf. Wertminderung etc. nicht unter den Tisch.
50 Antworten
Zitat:
@KSV schrieb am 8. Februar 2019 um 09:35:36 Uhr:
Wenn ich es auf den Bildern richtig erkenne, ist das ein Suzuki Swift Sport.
Bei der hinteren Stoßstange ist zum einen die untere nicht lackierte Spoilerblende beschädigt und zum zweiten scheinen mir nach den Bildern die "Kratzer" so tief zu sein, das hier ein Materialabtrag statt gefunden hat. Wenn sich dieses bei der Besichtigung am Fahrzeug bestätigt, dann ist die Stoßstange zu erneuern.
Der Swift gehört ferner zu den Fahrzeugen, bei denen bei einem Heckschaden die Rückwand konstruktionsbedingt sehr genau zu prüfen ist, da es hier oft zu Verformungen kommt.
Der Schaden ist somit deutlich über der Bagatellschadengrenze und bei dem Alter des Fahrzeugs wird, wenn der Zustand und die Vorgeschichte entsprechend sind auch eine merkantile Wertminderung anfallen. Daher ab zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens.
sehe ich genau so...
Kompliment an @KSV . So etwas nenne ich eine wirklich hilfreiche Antwort. Wäre schön, wenn es so etwas häufiger gäbe 🙂
Moin zusammen,
also ich habe Post von der gegnerischen Versicherung erhalten. Sie würden gerne mein Auto abholen und reparieren, sowie Mietwagen stellen etc. Ich könne aber auch gerne mit einer gemeinsam ausgewählten Versicherung einen KVA erstellen lassen.
Es handelt sich in der Tat um einen Swift Sport. Das Material ist an einigen Ecken abgetragen,gut gesehen.
Dann werde ich bei meinem Anwalt nachfragen was die schlausten Schritte jetzt sind.
Vielen Dank für die Hilfreichen Antworten - top!
Der Anwalt rät Dir hoffentlich, nicht auf das Angebot der gegnerischen Versicherung einzugehen. 🙂
Gutachter und Reparatur in einer Fachwerkstatt sind da angeraten.
Ähnliche Themen
Zitat:
@NDLimit schrieb am 8. Februar 2019 um 10:17:19 Uhr:
Der Anwalt rät Dir hoffentlich, nicht auf das Angebot der gegnerischen Versicherung einzugehen. 🙂Gutachter und Reparatur in einer Fachwerkstatt sind da angeraten.
aber logen.....😁
Und mach dir keine Sorgen wegen der Kosten. Der Anwalt ist in solchen Fällen kostenfrei. Und wenn der Schaden nur 50 Euro beträgt. Wie mehrfach erwähnt: Anwalt - Gutachter - Werkstatt, das ist die richtige Reihenfolge.
Und das Serviceangebot der Versicherung klingt erstmal nett. Man weiß nur nie, in welcher Preisdruck-Werkstatt die Arbeiten gemacht werden. Die wollen sich eben verständlicherweise die Kosten für Gutachter, Wertminderung, Vertragswerkstattkosten und Anwalt ersparen.
Habe gerade mit meinem KFZ Anwalt gesprochen. Bei Nennung der Versicherung fing er an zu lachen. Unser Plan ist jetzt das ich zur Werkstatt fahre und es grob einschätzen lasse, gerade bzgl nicht sichtbaren Schäden. Dann haben wir direkt danach ein Date und er wird sich weiter kümmern. Also erstmal alles gut.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 8. Februar 2019 um 11:22:56 Uhr:
... dass er dich zuerst zur Werkstatt schickt, spricht nicht gerade für deinenGutachter.Rechtsanwalt 😁
Ohne Demontage der Stoßstange kann man auch keine weiteren Schäden erkennen. Insofern nützt der Kostenvoranschlag relativ wenig. Aber es ist mal ein erster Anhaltspunkt, denn die Fachwerkstätten haben auch ihre Erfahrungswerte.
Mal noch eine andere Frage. Auf der Seite wo sie zuerst getroffen hat steht der Auspuff weiter hervor als auf der anderen Seite. Kann das tatsächlich davon stammen? Es ist zwar ersichtlich das sie auch am Auspuff entlang ist da die untere Blende beschädigt ist, aber das dann was raussteht anstatt verbogen oder weiter rein ist, finde ich grad seltsam.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 8. Februar 2019 um 11:26:33 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 8. Februar 2019 um 11:22:56 Uhr:
... dass er dich zuerst zur Werkstatt schickt, spricht nicht gerade für deinenGutachter.Rechtsanwalt 😁
🙂
Hatte es selbst gemerkt und zwischenzeitlich editiert.
Ob der Auspuff was abbekommen hat, sieht man, wenn die Schürze runter ist.
Möglicherweise ist nur ein Halter defekt / Gummi gerissen.
Die Werkstatt wird die Schürze demontieren und dann schaut der GA den Schaden vor Ort an.
Das Angebot der Versicherung ist eine Frechheit!!!!!
Naja finde es jetzt nicht verkehrt. Der Anwalt muss ja auch grob wissen um was er sich zu kümmern hat, sprich Gutachten oder KVA. Ist schon in Ordnung.
Dann hoffe ich die Werkstatt schaut auch ordentlich drüber, werde aber auch direkt drauf hinweisen.