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Gutachten nach Kaskoschaden nicht zufriedenstellend. Ähnliche Fälle bekannt?

Hallo,
ich hatte einen mehr oder weniger selbst verschuldeten Unfall.
Mir ist ein Vierbeiner ( schätze Fuchs ) vors Auto gelaufen und ich hab statt drauf zu halten versucht auszuweichen und dabei den Blues mit der Leitplanke getanzt. Der Fuchs hat Unfallflucht begangen, kann also nicht mehr belangt werden.
Nachdem die Polizei den Schaden aufgenoomen hat, hab ich mich an die Versicherung gewendet und den Schaden gemeldet.
Diese hat einen Gutachter beauftragt, den Schaden zu begutachten.

Ergebnis: Totalschaden ( das war mir fast klar )
Aber Restwert angegeben mit 3800 Euro ( dafür gibt es wohl auch einen Aufkäufer, den soll der gerne mitnehmen bei dem Preis ) und Wiederbeschaffungswert 9400 incl. Mehrwertsteuer bei Kauf bei einem seriösen Händler.

Problem: Für 9400 Euro kriege ich so einen nicht wieder.

Fakten: Audi TT Roadster TDI , Bj. 2011 , 200500 km , ich bin der zweite Besitzer , Der hat ein teures Sportfahrwerk ( magnetic ride umschaltbar ) , Bose- Soundsystem, großes Navi, Xenon, adaptives Kurvenlicht.
Also schon ein paar Extras, die nicht jeder hat ( Tempomat und Leder und diesen ganzen Kleinkram zähl ich mal nicht auf, weil es die meisten haben )

Wenn ich jetzt ein vergleichbares Auto suche über mobile.de find ich nichts unter 11500 Euro. Und das dann in sonstwo... Der hat dann zwar weniger KM aber auch weniger Ausstattung.
Einer ist dabei, aus 2010 mit 192000 km für 12800 Euro. Ist dann halt 1 Jahr älter. Viel weiter zurück mit Baujahr kann man nicht gehen, weil 2010 das Facelift kam.

Hier mal ein Link zur Suche. Nur angegeben TT Cabrio TDI ab 2010 / keine weiteren Einschränkungen bzw. extras

https://suchen.mobile.de/.../search.html?...

Also zwischen Gutachten und Realität liegen hier mal locker 2000 Euro.
Der Gutachter wurde von der Versicherung bestellt und es ist ein deutschlandweit arbeitendes Unternehmen. Es kam mir bei der Besichtigung schon komisch vor, dass er da schon alles klein geredet hat.

Hab die Versicherung schon angeschrieben und denen erklärt, dass ich mit diesem Gutachten nicht einverstanden bin.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit deutschlandweit agierenden Gutachtern gemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. November 2019 um 17:22:31 Uhr:

Die Versicherung wird nicht helfen können. Was soll sie sagen außer das es gutachterlich festgestellt ist. Da sitzen keine Sachverständige, die ein Gutachten anzweifeln.

Du musst den Gutachter ansprechen. Der rät ja den Wiederbeschaffungswert nicht sondern "ersucht" ihn. Er wird Dir also Fahrzeug zu dem Preis nennen bzw. zeigen können müssen. Frag ich doch einfach.
Eigentlich n recht simple Kiste.

Ob das nun ein bewiesener Wild bzw. Tierausweichschaden ist, der über die TK läuft oder ein Vollkaskoschaden ist für die Frage des TE ohne Belang.

Entschuldige bitte, aber schreibe hier nicht so einen Unfug.

Ansprechparter für den TE respektive den Versicherungsnehmer ist immer die Versicherung, das ist der Vertragspartner und nicht der von dort beauftragte Sachverständige.

Diue Beschwerde und Auseinandesetzung hat daher mit dem Versicherer zu erfolgen.

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du glaubst gar nicht, wie viele sich lieber selbst an den sv wenden wollen.. und wenn nicht, sie oben. ich werde mir niemals anmaßen zu behaupten, ob das Gutachten passt oder nicht. das soll mal schön der Gutachter machen. der muss sein Gutachten verteidigen. nicht der Sachbearbeiter!

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. November 2019 um 18:46:44 Uhr:


@popolli
Also um mal die wesentlichen Dinge zu beantworten: Der Wagen hatte keine Vorschäden und war scheckheftgepflegt.
Der nächste Ölwechsel hätte im März angestanden. Der Zahnriemen wurde bereits gewechselt obwohl der erst bei 210000 fällig gewesen wäre. Das ist im Grunde auch eine kleine Wertanhebung, weil ich es ja beim nächsten auch wieder machen müsste, wenn noch nicht gemacht. Von diesen Dingen wollte der Gutachter allerdings auch nichts wissen.
Aus erster Hand einen Ersatzwagen zu finden dürfte sich auch nochmal als schwierig gestalten.
Alles in allem, hab ich bei früheren Unfällen ( ohne eigenes Verschulden, reguliert durch die gegnerische Versicherung ) die Erfahrung gemacht, dass nach der Regulierung noch bischen was über geblieben ist. Das war allerdings in den 90er , 2 Unfälle, Schäden um 3000 - 5000 Mark.

Ich bin jetzt auch gar nicht drauf aus, das hier was über bleibt. Und durch die 300 Euro Selbstbeteiligung werde ich sicher auch auf ein paar Taler sitzen bleiben.
Aber ein Gutachten was 2000 Euro weniger Wert ausgibt als das billigste im Internet vergleichbar gefundene Auto find ich schon heftig. Zumal ich da gar nicht weiß, was der für Schäden hat oder wie der allgemeine Zustand ist.


Schreib deinen Versicherer an und bemängele das Gutachten. Mit dem SV hast du nix am Hut. Verlange eine ausfühliche schriftliche Stellungnahme, wie der WBW emittelt wurde. Wenn das für dich dann nicht nachvollziebar ist, dann gibt es da weitere Wege, die du beschreiten kannst. Die zeige ich dir hier dann gern auf.

Danke schonmal dafür.

Den Versicherer ( und auch den Gutachter ) habe ich bereits telefonisch kontaktiert. Jeder sagt, ich soll mich erstmal an den jeweils anderen wenden 😁
Aber da es mir auch logisch erschien, ging die schriftliche Bemängelung des Gutachtens an die Versicherung.
Ich werde jetzt erstmal abwarten müssen, wie die sich verhalten. Vielleicht zeigen die sich ja auch irgendwie kulant oder erkennen sogar selbst, das da etwas nicht so ganz richtig ist.

Eine weitere Sache wäre noch: In dem Gutachten wurde mir ein Aufkäufer genannt ( www.cartv.eu )
Mir wird hier ein Angebot i.H.v. 3800 und paar zerdrückte gemacht ( was ich machen würde, glaube selber mehr raushandeln wird schwierig )
Aber wenn ich das mache... Erkenne ich dann schon an, dass das alles in Ordnung ist?
Gebotsbindefrist sind so ca 4 Wochen.

Sehe auch hier die Versicherung als Vertragspartner in der Pflicht.

Im Zweifel würde ich den Ombudsmann einschalten.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. November 2019 um 18:59:48 Uhr:


Sehe auch hier die Versicherung als Vertragspartner in der Pflicht.

Im Zweifel würde ich den Ombudsmann einschalten.

Dazu hat mir der ADAC auch schon geraten.
Ich werde mal abwarten was passiert und mich dann wieder hier melden.

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Zitat:

@beachi [url=https://www.motor-talk.de/.../...denstellend-aehnliche-faelle-bekannt-t6746115.html?page=2#post57743153]schrieb am 22. November 2019 um 18:50:30 Uhr[/url]:

du glaubst gar nicht, wie viele sich lieber selbst an den sv wenden wollen.. und wenn nicht, sie oben. ich werde mir niemals anmaßen zu behaupten, ob das Gutachten passt oder nicht. das soll mal schön der Gutachter machen. der muss sein Gutachten verteidigen. nicht der Sachbearbeiter!

du willst es nicht verstehen oder ?

Natürlich muss der SV sein Gutachten rechtfertigen, aber euch gegenüber !

Der Versicherer hat das Gutachten in Auftrag gegeben und ist in der Pflicht.

Denk doch einfach mal zu Ende.

Was machst du denn, wenn der SV sein eventuell falsches Gutachten aus irgendwelchen Gründen -beispielsweise gekränktem Stolz- weiterhin für gut befindet und der Versicherungsnehmer hier einen eigenen SV mit der Prüfung beauftragt und es zum SV Verfahren kommt?

Eine Klage wäre ja auch möglich. Wer ist dann die Gegenseite des Versicherungsnehmers, der von Versicherer beauftrage Sachverständige oder der Versicherer?

Es kann umd muss doch daher in einem solchen Fall dein ureigenes Interesse als Schadensachbearbeiter sein, dass hier im Vorfeld der vom Versicherer beauftragte Subunternehmer seine Arbeit vernüftig macht. Im Streitfall seid Ihr im Boot und nicht der SV.

Nun verstanden, wie ich das meine?

Denk nochmal drüber nach.

@popolli
Eine weitere Sache wäre noch: In dem Gutachten wurde mir ein Aufkäufer genannt ( www.cartv.eu )
Mir wird hier ein Angebot i.H.v. 3800 und paar zerdrückte gemacht ( was ich machen würde, glaube selber mehr raushandeln wird schwierig )
Aber wenn ich das mache... Erkenne ich dann schon an, dass das alles in Ordnung ist?
Gebotsbindefrist sind so ca 4 Wochen.

Der Restwert hat mit dem WBW nix zu tun, Du kannst das Auto natürlich verkaufen, im Streit steht der WBW

Für die Tatsachenfrage des WBW wäre das Gutachterverfahren in der Kasko einen Gedanken wert.

@popolli
Den Versicherer ( und auch den Gutachter ) habe ich bereits telefonisch kontaktiert. Jeder sagt, ich soll mich erstmal an den jeweils anderen wenden 😁

Warum ist das wohl so?...........🙄

gugst du hier........

ich weiß schon, was du meinst. jedoch kann man vieles auch auf dem kurzen wege telefonisch zwischen kunde und sv erledigen. führt das nicht zu einem ergebnis, sollte man sich selbstverständlich an den versicherer wenden.
und ich habe nie behauptet, dass mir nicht daran gelegen wäre, dass das gutachten korrekt erstellt wurde. im zweifelsfall gibt es intern genügend möglichkeiten, das zu prüfen, sollte der sv weiterhin auf seinem standpunkt verharren. ich habe in den vielen jahren bspw. erst ein sv-verfahren wegen dem wbw erleben dürfen, aber noch keine klage. die mehrzahl der mir bekannten sv's macht die arbeit gut. aber niemand ist unfehlbar.

Ist halt nicht mehr zwingend. Kann man aber erwägen, Delle. 😉

Zitat:

@beachi schrieb am 22. November 2019 um 19:14:00 Uhr:


ich weiß schon, was du meinst. jedoch kann man vieles auch auf dem kurzen wege telefonisch zwischen kunde und sv erledigen. führt das nicht zu einem ergebnis, sollte man sich selbstverständlich an den versicherer wenden.
und ich habe nie behauptet, dass mir nicht daran gelegen wäre, dass das gutachten korrekt erstellt wurde. im zweifelsfall gibt es intern genügend möglichkeiten, das zu prüfen, sollte der sv weiterhin auf seinem standpunkt verharren. ich habe in den vielen jahren bspw. erst ein sv-verfahren wegen dem wbw erleben dürfen, aber noch keine klage. die mehrzahl der mir bekannten sv's macht die arbeit gut. aber niemand ist unfehlbar.

beachi, ich habe schon so einige SV- Verfahren im meiner beruflichen Laufbahn durchgeführt.

Und dabei habe ich auch so einige Erfahrungen sammeln können. Aber das ist hier ja nicht das Thema.

Es ging ja hier im Kern um die Frage, wer für was die Verantwortung trägt und wie die rechtliche Beziehung der Beteiligten zu einander ist.

Und das habe ich wohl -im Gegensatz zu dem einen oder anderen hier- mit Fachwissen nachvollziebar beantwortet.

Ich bin auch gern bereit hier weiterhin den Dialog fortzusetzen, aber flaches Geschwafel, verbunden mit ganz klar falschen Ausführungen, die braucht es hier nicht, weil Sie dem Fragestellter einfach nicht weiterhelfen.

So... es ging inzwischen weiter.
Nachdem ich das Gutachten , bzw. den WBW bei der Versicherung bemängelt habe und leise angedeutet hab, das ich es nicht klaglos hinnehmen werde, sollte ich das Gefühl haben verschaukelt zu werden, habe ich erstmal gar nichts von der Versicherung gehört. Lediglich eine automatische Antwort, dass meine Email eingegangen ist. Das war noch am Wochenende, als das Gutachten kam.
Ich habe dann erstmal eine Woche abgewartet, es passierte aber nichts. Letzte Woche viel um die Ohren gehabt und konnte mich erst ab Mittwoch kümmern. Also nach 10-11 Tagen ohne Antwort da angerufen. Da hieß es am Telefon: Da ist noch irgendwas mit dem Gutachter am Gange, aber die Dame am Telefon hatte keine Einsicht, was da wäre, ginge erst am nächsten Tag und ich würde am Donnerstag Nachricht erhalten. Und es passierete am Donnerstag genau NICHTS.
Also am Nikolaus-freitag wieder angerufen. Antwort: Gutachten wurde geändert. WBW jetzt 11000 Euro brutto... Ach guck an... Die Dame wollte die Regulierung gleich fertig machen und ihrem Chef vorlegen zum abzeichnen. Ich sollte Nachricht bekommen. Bekam ich auch ca eine halbe Stunde später:
Kurzfassung: Wir können den den Schaden leider nicht über ihre Teilkasko abrechnen, da sie nicht hätten ausweichen dürfen um den Schaden gering zu halten. Sie können es aber über Vollkasko abrechnen. Da haben sie allerdings 300 Eruo SB ( hätte ich bei TK auch gehabt ) und sie haben Nix-passiert- Tarif. Ich solle mich doch nochmal melden wenn ich das so möchte.
Da ist mir echt bald ein Ei aus der Hose gefallen....
Ich wieder da angerufen und gefragt ob das deren Ernst sei, mir nach drei Wochen mitzuteilen, dass es nicht über Teilkasko geht. War mir doch sowieso klar.
Nun wurde endlich bestätigt, dass der Schaden reguliert wird.
Was ich allerdings schon wieder sehr toll finde: Sie zahlen den WBW netto minus das Restwertangebot brutto minus 300 Euro SB.
Und wenn ich nachweise, dass ich ein anderes Auto gekauft habe, zahlen sie noch die Mehrwertsteuer nach.
Also der WBW ist immernoch nicht so ganz auf dem Level, wie ich dachte. Differenz aber zu gering um ohne Rechtsschutzversicherung zu klagen ( auch mit RSV wäre es mir da schon zu blöd ).
Aber es kann doch nicht sein, dass sie den WBW netto zahlen, und den Restwert brutto gegen rechnen.
Wie hab ich denn den Kauf nachzuweisen? Und vor allem: Wenn ich von privat gekauft habe, fällt ja gar nicht direkt die Mehrwertsteuer an ( obwohl sie ja natürlich auch mal beim Neukauf für das Auto bezahlt wurde )

Früher war das alles irgendwie einfacher :-)

Zitat:

@popolli schrieb am 8. Dezember 2019 um 20:37:14 Uhr:



Was ich allerdings schon wieder sehr toll finde: Sie zahlen den WBW netto minus das Restwertangebot brutto minus 300 Euro SB.
Und wenn ich nachweise, dass ich ein anderes Auto gekauft habe, zahlen sie noch die Mehrwertsteuer nach.

ganz normales vorgehen, finde dich damit ab.

Wie hab ich denn den Kauf nachzuweisen? Und vor allem: Wenn ich von privat gekauft habe, fällt ja gar nicht direkt die Mehrwertsteuer an ( obwohl sie ja natürlich auch mal beim Neukauf für das Auto bezahlt wurde )

den kauf weist du durch vorlage einer rechnung (sofern gewerblicher verkäufer) oder eines kaufvertrages (sofern kauf von privat) nach. wenn du von privat kaufst, ist natürlich keine steuer ausgewiesen. das ist in der vollkaskoversicherung aber unerheblich.

Früher war das alles irgendwie einfacher :-)

das unterschreibe ich so nicht!

Kauf dir ein Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und du wirst entsprechend eine angemessene Nachzahlung erhalten.

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