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Gutachten nach Kaskoschaden nicht zufriedenstellend. Ähnliche Fälle bekannt?

Themenstarteram 22. November 2019 um 15:19

Hallo,

ich hatte einen mehr oder weniger selbst verschuldeten Unfall.

Mir ist ein Vierbeiner ( schätze Fuchs ) vors Auto gelaufen und ich hab statt drauf zu halten versucht auszuweichen und dabei den Blues mit der Leitplanke getanzt. Der Fuchs hat Unfallflucht begangen, kann also nicht mehr belangt werden.

Nachdem die Polizei den Schaden aufgenoomen hat, hab ich mich an die Versicherung gewendet und den Schaden gemeldet.

Diese hat einen Gutachter beauftragt, den Schaden zu begutachten.

Ergebnis: Totalschaden ( das war mir fast klar )

Aber Restwert angegeben mit 3800 Euro ( dafür gibt es wohl auch einen Aufkäufer, den soll der gerne mitnehmen bei dem Preis ) und Wiederbeschaffungswert 9400 incl. Mehrwertsteuer bei Kauf bei einem seriösen Händler.

Problem: Für 9400 Euro kriege ich so einen nicht wieder.

Fakten: Audi TT Roadster TDI , Bj. 2011 , 200500 km , ich bin der zweite Besitzer , Der hat ein teures Sportfahrwerk ( magnetic ride umschaltbar ) , Bose- Soundsystem, großes Navi, Xenon, adaptives Kurvenlicht.

Also schon ein paar Extras, die nicht jeder hat ( Tempomat und Leder und diesen ganzen Kleinkram zähl ich mal nicht auf, weil es die meisten haben )

Wenn ich jetzt ein vergleichbares Auto suche über mobile.de find ich nichts unter 11500 Euro. Und das dann in sonstwo... Der hat dann zwar weniger KM aber auch weniger Ausstattung.

Einer ist dabei, aus 2010 mit 192000 km für 12800 Euro. Ist dann halt 1 Jahr älter. Viel weiter zurück mit Baujahr kann man nicht gehen, weil 2010 das Facelift kam.

Hier mal ein Link zur Suche. Nur angegeben TT Cabrio TDI ab 2010 / keine weiteren Einschränkungen bzw. extras

https://suchen.mobile.de/.../search.html?...

Also zwischen Gutachten und Realität liegen hier mal locker 2000 Euro.

Der Gutachter wurde von der Versicherung bestellt und es ist ein deutschlandweit arbeitendes Unternehmen. Es kam mir bei der Besichtigung schon komisch vor, dass er da schon alles klein geredet hat.

Hab die Versicherung schon angeschrieben und denen erklärt, dass ich mit diesem Gutachten nicht einverstanden bin.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit deutschlandweit agierenden Gutachtern gemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. November 2019 um 17:22:31 Uhr:

Die Versicherung wird nicht helfen können. Was soll sie sagen außer das es gutachterlich festgestellt ist. Da sitzen keine Sachverständige, die ein Gutachten anzweifeln.

Du musst den Gutachter ansprechen. Der rät ja den Wiederbeschaffungswert nicht sondern "ersucht" ihn. Er wird Dir also Fahrzeug zu dem Preis nennen bzw. zeigen können müssen. Frag ich doch einfach.

Eigentlich n recht simple Kiste.

Ob das nun ein bewiesener Wild bzw. Tierausweichschaden ist, der über die TK läuft oder ein Vollkaskoschaden ist für die Frage des TE ohne Belang.

Entschuldige bitte, aber schreibe hier nicht so einen Unfug.

Ansprechparter für den TE respektive den Versicherungsnehmer ist immer die Versicherung, das ist der Vertragspartner und nicht der von dort beauftragte Sachverständige.

Diue Beschwerde und Auseinandesetzung hat daher mit dem Versicherer zu erfolgen.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Dezember 2019 um 21:25:01 Uhr:

Kauf dir ein Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und du wirst entsprechend eine angemessene Nachzahlung erhalten.

Braucht er nicht.

Er kann sich auch ein Fahrzeug ohne Mehrwertsteuerausweis kaufen. Wichtig ist, dass es mindestens so viel kostet wie der ausgewiesene Wiederbeschaffungswert.

Hat beaci gerade richtig beschrieben in seinem letzen Posting.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Dezember 2019 um 21:25:01 Uhr:

Kauf dir ein Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und du wirst entsprechend eine angemessene Nachzahlung erhalten.

warum sollte er das tun, wenn das gar nicht erforderlich ist, um die differenz zum wbw nachbezahlt zu bekommen?

TE:

Danke für die Rückmeldung.

Mein 2. Kommentar in dem Thread hatte hinsichtlich der TK oder VK doch anscheinend mehr als 0 (in Worten Null) Sinn.

Der User weiß bestimmt was und wen ich meine. :):confused:

Da bin ich mal gespannt, was der TE dazu berichten wird.

Das Urteil des OLG Celle ist mir bekannt.

In den aktuellen AKB z. B. der ADAC-Versicherung steht folgendes:

https://www.adac.de/.../...ngen-kompakt-komfortvario-ab-151018.pdf?...

„A.2.9 Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist.

Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.“

Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen ist, kann durch die Vorlage der Rechnungen über die Reparatur des Fahrzeugs oder über den Erwerb von Ersatzteilen oder eines Ersatzfahrzeugs geführt werden.“

[quote]

@Oetteken schrieb am 8. Dezember 2019 um 21:53:34 Uhr:

Da bin ich mal gespannt, was der TE dazu berichten wird.

Das Urteil des OLG Celle ist mir bekannt.

In den aktuellen AKB z. B. der ADAC-Versicherung steht folgendes:

https://www.adac.de/.../...ngen-kompakt-komfortvario-ab-151018.pdf?...

„A.2.9 Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist.

Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.“

Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen ist, kann durch die Vorlage der Rechnungen über die Reparatur des Fahrzeugs oder über den Erwerb von Ersatzteilen oder eines Ersatzfahrzeugs geführt werden.“

 

Nun glaub es doch einfach mal.....:rolleyes:

Und interpretiere das von dir zitierte doch mal richtig. Was steht denn da?

Der Nachweis kann erfolgen durch Vorlage eines Nachweises über den Erwerb eines Ersatzfahrzeuges.

Was ist der Nachweis?

Genau, ein Kaufvertrag.

Und wo steht da, dass die Mehwertsteuer extra ausgewiesen sein muss?

Diese Regulierung wird so jeden Tag durchgeführt, das ist gängige Praxis und auch richtig so.

Im übrigen hat das der BGH im Schadenersatzrecht auch schon lange so entschieden. Aus guten Grund.

 

Ich weiß, dass du Ahnung hast, aber auch Fachleute können irren.

Versicherungsbedingungen und Rechtsprechung sind nicht in Stein gemeißelt.

Ansonsten lies bitte den zitierten ersten Satz, dort steht klar, dass Mehrwertsteuer nur erstattet wird, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Dezember 2019 um 09:29:59 Uhr:

Ich weiß, dass du Ahnung hast, aber auch Fachleute können irren.

Versicherungsbedingungen und Rechtsprechung sind nicht in Stein gemeißelt.

Ansonsten lies bitte den zitierten ersten Satz, dort steht klar, dass Mehrwertsteuer nur erstattet wird, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

ok, ich gebe es auf..........:(

Es ist ja nicht schlimm eine falsche Meinung zu vertreten. Schlimm ist es aber eine falsche Meinung zu behalten, wenn man eines beseren belehrt wird.

Das hier ist keine "Ausnahme" oder etwas besonders schwieriges. So wird jeden Tag in tausenden von Schadensfällen in der Bundesrepublik reguliert, dass hat mit "irren" rein gar nicht zu tun.

Aber ok, glaub es halt, es sei dir unbenommen.

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 15:30

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. Dezember 2019 um 21:51:32 Uhr:

TE:

Danke für die Rückmeldung.

Mein 2. Kommentar in dem Thread hatte hinsichtlich der TK oder VK doch anscheinend mehr als 0 (in Worten Null) Sinn.

Der User weiß bestimmt was und wen ich meine. :):confused:

Der Sinn erschließt sich mir immernoch nicht... Aber wenn es dir hilft, genauso einen Schwachsinn von dir zu geben wie die Versicherung, okay. Dann war es wohl doch sinnvoll.

Ansonsten kann ich hier sagen : Danke für eure Hilfe. Mit der Mehrwertsteuer war mir so nicht bekannt und ich muss auch sagen, dass ich es etwas hohl finde. Ist halt meine Meinung. Dann gibt's eben einen Kaufbeleg von mir und gut ist.

Das mit dem Gutachten find ich schon sehr krass. Mal eben den WBW um 1600 Euro angehoben. Ist ja letztlich okay, aber warum erst versuchen mit viel zu wenig um die Ecke zu kommen. Ich finde, da sollten solche Gutachter mal mit Schadenersatzklagen konfrontiert werden wenn es mal anders läuft. Aber wer traut sich das schon. Letztlich hätte ich es wohl auch so hingenommen, wenn es beim zu geringen WBW geblieben wäre

 

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