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Gutachten nach Kaskoschaden nicht zufriedenstellend. Ähnliche Fälle bekannt?

Themenstarteram 22. November 2019 um 15:19

Hallo,

ich hatte einen mehr oder weniger selbst verschuldeten Unfall.

Mir ist ein Vierbeiner ( schätze Fuchs ) vors Auto gelaufen und ich hab statt drauf zu halten versucht auszuweichen und dabei den Blues mit der Leitplanke getanzt. Der Fuchs hat Unfallflucht begangen, kann also nicht mehr belangt werden.

Nachdem die Polizei den Schaden aufgenoomen hat, hab ich mich an die Versicherung gewendet und den Schaden gemeldet.

Diese hat einen Gutachter beauftragt, den Schaden zu begutachten.

Ergebnis: Totalschaden ( das war mir fast klar )

Aber Restwert angegeben mit 3800 Euro ( dafür gibt es wohl auch einen Aufkäufer, den soll der gerne mitnehmen bei dem Preis ) und Wiederbeschaffungswert 9400 incl. Mehrwertsteuer bei Kauf bei einem seriösen Händler.

Problem: Für 9400 Euro kriege ich so einen nicht wieder.

Fakten: Audi TT Roadster TDI , Bj. 2011 , 200500 km , ich bin der zweite Besitzer , Der hat ein teures Sportfahrwerk ( magnetic ride umschaltbar ) , Bose- Soundsystem, großes Navi, Xenon, adaptives Kurvenlicht.

Also schon ein paar Extras, die nicht jeder hat ( Tempomat und Leder und diesen ganzen Kleinkram zähl ich mal nicht auf, weil es die meisten haben )

Wenn ich jetzt ein vergleichbares Auto suche über mobile.de find ich nichts unter 11500 Euro. Und das dann in sonstwo... Der hat dann zwar weniger KM aber auch weniger Ausstattung.

Einer ist dabei, aus 2010 mit 192000 km für 12800 Euro. Ist dann halt 1 Jahr älter. Viel weiter zurück mit Baujahr kann man nicht gehen, weil 2010 das Facelift kam.

Hier mal ein Link zur Suche. Nur angegeben TT Cabrio TDI ab 2010 / keine weiteren Einschränkungen bzw. extras

https://suchen.mobile.de/.../search.html?...

Also zwischen Gutachten und Realität liegen hier mal locker 2000 Euro.

Der Gutachter wurde von der Versicherung bestellt und es ist ein deutschlandweit arbeitendes Unternehmen. Es kam mir bei der Besichtigung schon komisch vor, dass er da schon alles klein geredet hat.

Hab die Versicherung schon angeschrieben und denen erklärt, dass ich mit diesem Gutachten nicht einverstanden bin.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit deutschlandweit agierenden Gutachtern gemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. November 2019 um 17:22:31 Uhr:

Die Versicherung wird nicht helfen können. Was soll sie sagen außer das es gutachterlich festgestellt ist. Da sitzen keine Sachverständige, die ein Gutachten anzweifeln.

Du musst den Gutachter ansprechen. Der rät ja den Wiederbeschaffungswert nicht sondern "ersucht" ihn. Er wird Dir also Fahrzeug zu dem Preis nennen bzw. zeigen können müssen. Frag ich doch einfach.

Eigentlich n recht simple Kiste.

Ob das nun ein bewiesener Wild bzw. Tierausweichschaden ist, der über die TK läuft oder ein Vollkaskoschaden ist für die Frage des TE ohne Belang.

Entschuldige bitte, aber schreibe hier nicht so einen Unfug.

Ansprechparter für den TE respektive den Versicherungsnehmer ist immer die Versicherung, das ist der Vertragspartner und nicht der von dort beauftragte Sachverständige.

Diue Beschwerde und Auseinandesetzung hat daher mit dem Versicherer zu erfolgen.

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sicher kann man bei der versicherung nachfragen, aber letztlich wird das dann auch nur dem gutachter vorgelegt. ich verweise auch direkt an den sv, da ich mich mit ermittlungen zum wbw nicht befasse und der sv hier in der bringschuld ist. egal ob hauseigener sv oder freier sv.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. November 2019 um 17:49:04 Uhr:

Genau, möglich, wie vieles andere auch. Aber die Begründung zum WBW kann nur der SV machen

Logiker erkennen, dass er genau dafür beauftragt wird vom Versicherer, weil der VR es eben net selber kann.

Was "Logiker" zumindest solche wie zu zu erkennen Vermögen und was richtige und fundierte Ratschläge sind, dazwischen liegen manchmal Welten.

Und einfach nur peinlichlich sind solche Experten wie du, die einfach nicht erkennen, wenn Sie Dummfug schreiben, obwohl man Ihnen das aufzeigt.

[quote]

@beachi schrieb am 22. November 2019 um 17:59:02 Uhr:

sicher kann man bei der versicherung nachfragen, aber letztlich wird das dann auch nur dem gutachter vorgelegt. ich verweise auch direkt an den sv, da ich mich mit ermittlungen zum wbw nicht befasse und der sv hier in der bringschuld ist. egal ob hauseigener sv oder freier sv.

Da hast du dich aber mit zu befassen, wenn du den SV Namens und im Auftrag deines Arbeitgebers beauftragt hast.

Aber ganz bestimmt.

Zitat:

@beachi schrieb am 22. November 2019 um 17:59:02 Uhr:

sicher kann man bei der versicherung nachfragen, aber letztlich wird das dann auch nur dem gutachter vorgelegt. ich verweise auch direkt an den sv, da ich mich mit ermittlungen zum wbw nicht befasse und der sv hier in der bringschuld ist. egal ob hauseigener sv oder freier sv.

eben genau das ist der punkt. schön, dass es hier noch leute gibt, die wissen wovon sie sprechen und das auch mit entsprechend angebrachter tonalität tun.

man wird den Kunden immer verständnisvoll sagen, dass man das alles versteht, was er vorbringt.

aber letztlich kann nun mal nicht auf irgendeiner wilden basis abrechnen. Das Gutachten muss dann ja auch korrigiert werden, damit auf basis des korrigierten Schadenbeleges abgerechnet wird. Alles andere wäre pfusch und knallt spätestens bei der nächsten Revisions oder Bafin-Prüfung.

Klar, wenn man garnicht weiter kommt, kann so n ding auch mal über n vertrieb auf den tisch kommen und dann ruft man vielleicht selber mal beim SV an und fragt nach, um Beschleunigung in die Sache bekommen. Aber das ist dann eher ein Einzelfall und eher aus Vertriebsinteresse getriggert.

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. November 2019 um 16:49:49 Uhr:

Gab es denn vor der Begegnung mit der Leitplanke überhaupt eine Berührung mit dem Tier.

Dem VN obliegt die Nachweispflicht hinsichtlich eines Wildschadens.

Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, würde ich mir keine Gedanken über das Gutachten machen, es sei denn, es besteht eine Vollkaskoversicherung.

Mich würde auch interessieren, wie der TE den Nachweis erbracht hat, denn wenn der TE einem Tier ausgewichen ist und es nicht berührt hat, gibt es i. d. R. Probleme.

Der TE muss dann nachweisen, dass ein Tier den Unfall verursacht hat und da helfen wohl nur Zeugen.

Wäre ein solcher Nachweis nicht erforderlich, dann gäbe es wohl viel mehr TK-Wildunfälle ;)

au weia..........:eek:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. November 2019 um 18:05:37 Uhr:

Mich würde auch interessieren, wie der TE den Nachweis erbracht hat, denn wenn der TE einem Tier ausgewichen ist und es nicht berührt hat, gibt es i. d. R. Probleme.

Der TE muss dann nachweisen, dass ein Tier den Unfall verursacht hat und da helfen wohl nur Zeugen.

Wäre ein solcher Nachweis nicht erforderlich, dann gäbe es wohl viel mehr TK-Wildunfälle ;)

exakt, aber ich bestelle ja keinen Gutachter, wenn ich noch nicht sicher bin, dass der Schaden versichert ist oder ich mich kraft Vollmacht aus anderweitigen Grunden zumindest entschiede haben, den Schaden zu bezahlen.

Ich bezahle ja die Musik (Begutachtung), die bestellt wird.

Die Implikation, dass die versicheruntechnische Prüfung vor Begutachtung wohl erfolgt ist, wird daher korrekt sein.

Der Schaden ist schon versichert, fragt sich nur, ob TK oder VK.

Wie auch immer, der TE wird aktiv werden müssen, wenn er mit dem Gutachten unzufrieden ist.

Letztendlich kann das bis zu Gericht führen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. November 2019 um 18:02:48 Uhr:

[quote]

@beachi schrieb am 22. November 2019 um 17:59:02 Uhr:

sicher kann man bei der versicherung nachfragen, aber letztlich wird das dann auch nur dem gutachter vorgelegt. ich verweise auch direkt an den sv, da ich mich mit ermittlungen zum wbw nicht befasse und der sv hier in der bringschuld ist. egal ob hauseigener sv oder freier sv.

[/quote

Da hast du dich aber mit zu befassen, wenn du den SV Namens und im Auftrag deines Arbeitgebers beauftragt hast.

Aber ganz bestimmt.

Na sicher befasse ich mich damit. 2 Minuten. Auftrag an den SV mit Bitte um Stellungnahme und nächster Vorgang. Ich prüfe nicht, ob der SV hier richtig ermittelt hat. Das ist überhaupt nicht meine Aufgabe.

Themenstarteram 22. November 2019 um 17:35

Boah.... schaukelt euch doch nicht wegen mir so hoch. Ich erröte ja ;-)

Also um mal die wesentlichen Dinge zu beantworten: Der Wagen hatte keine Vorschäden und war scheckheftgepflegt.

Der nächste Ölwechsel hätte im März angestanden. Der Zahnriemen wurde bereits gewechselt obwohl der erst bei 210000 fällig gewesen wäre. Das ist im Grunde auch eine kleine Wertanhebung, weil ich es ja beim nächsten auch wieder machen müsste, wenn noch nicht gemacht. Von diesen Dingen wollte der Gutachter allerdings auch nichts wissen.

Aus erster Hand einen Ersatzwagen zu finden dürfte sich auch nochmal als schwierig gestalten.

Alles in allem, hab ich bei früheren Unfällen ( ohne eigenes Verschulden, reguliert durch die gegnerische Versicherung ) die Erfahrung gemacht, dass nach der Regulierung noch bischen was über geblieben ist. Das war allerdings in den 90er , 2 Unfälle, Schäden um 3000 - 5000 Mark.

Ich bin jetzt auch gar nicht drauf aus, das hier was über bleibt. Und durch die 300 Euro Selbstbeteiligung werde ich sicher auch auf ein paar Taler sitzen bleiben.

Aber ein Gutachten was 2000 Euro weniger Wert ausgibt als das billigste im Internet vergleichbar gefundene Auto find ich schon heftig. Zumal ich da gar nicht weiß, was der für Schäden hat oder wie der allgemeine Zustand ist.

Und nun vertragt euch. Dieses Gezicke muss ja am Wochenende nicht auch noch sein ;-)

Bei mir ist alles gut und die Frage beantwortet.

Wer schreibt der bleibt, also schreibe.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. November 2019 um 18:08:51 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. November 2019 um 18:05:37 Uhr:

Mich würde auch interessieren, wie der TE den Nachweis erbracht hat, denn wenn der TE einem Tier ausgewichen ist und es nicht berührt hat, gibt es i. d. R. Probleme.

Der TE muss dann nachweisen, dass ein Tier den Unfall verursacht hat und da helfen wohl nur Zeugen.

Wäre ein solcher Nachweis nicht erforderlich, dann gäbe es wohl viel mehr TK-Wildunfälle ;)

Ich bezahle ja die Musik (Begutachtung), die bestellt wird.

nee, den sv bezahlt schon der Versicherer. denn der bestellt die Musik.. ähm den Gutachter..

@beachi

Na sicher befasse ich mich damit. 2 Minuten. Auftrag an den SV mit Bitte um Stellungnahme und nächster Vorgang. Ich prüfe nicht, ob der SV hier richtig ermittelt hat. Das ist überhaupt nicht meine Aufgabe.

Deien Aufgabe als Schadensachbearbeiter ist es, die Einwände des Kunden deines Arbeitgebers Ernst zu nehmen und objektiv zu überprüfen.

Es besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versicher und dem Versicherten und nicht zwischen dem Versicherten und dem Sachverständigen.

Natürlich kannst -und sollst du ja auch den Sachverständigen um Stellungnahme bitten, aber das hast du zu veranlassen und nicht der VN.

Und wenn von euerem Subunternehmer nix profundes kommt, dann geht die Sache weiter und du hast wieder eine Aufgabe...........

@popolli

Also um mal die wesentlichen Dinge zu beantworten: Der Wagen hatte keine Vorschäden und war scheckheftgepflegt.

Der nächste Ölwechsel hätte im März angestanden. Der Zahnriemen wurde bereits gewechselt obwohl der erst bei 210000 fällig gewesen wäre. Das ist im Grunde auch eine kleine Wertanhebung, weil ich es ja beim nächsten auch wieder machen müsste, wenn noch nicht gemacht. Von diesen Dingen wollte der Gutachter allerdings auch nichts wissen.

Aus erster Hand einen Ersatzwagen zu finden dürfte sich auch nochmal als schwierig gestalten.

Alles in allem, hab ich bei früheren Unfällen ( ohne eigenes Verschulden, reguliert durch die gegnerische Versicherung ) die Erfahrung gemacht, dass nach der Regulierung noch bischen was über geblieben ist. Das war allerdings in den 90er , 2 Unfälle, Schäden um 3000 - 5000 Mark.

Ich bin jetzt auch gar nicht drauf aus, das hier was über bleibt. Und durch die 300 Euro Selbstbeteiligung werde ich sicher auch auf ein paar Taler sitzen bleiben.

Aber ein Gutachten was 2000 Euro weniger Wert ausgibt als das billigste im Internet vergleichbar gefundene Auto find ich schon heftig. Zumal ich da gar nicht weiß, was der für Schäden hat oder wie der allgemeine Zustand ist.

Schreib deinen Versicherer an und bemängele das Gutachten. Mit dem SV hast du nix am Hut. Verlange eine ausfühliche schriftliche Stellungnahme, wie der WBW emittelt wurde. Wenn das für dich dann nicht nachvollziebar ist, dann gibt es da weitere Wege, die du beschreiten kannst. Die zeige ich dir hier dann gern auf.

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