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Gutachten bei Schenkungsübergabe

Themenstarteram 9. November 2021 um 15:59

Hallöchen,

ich hab Omas Auto geschenkt bekommen. Mein Freund sagte, dass ich einen Schenkungsvertrag machen soll. Da soll man den Wert der Schenkung eintragen. Jetzt wissen weder Omi noch ich, wie teuer der Golf ist. Sollte ich ein Gutachten machen lassen? Wäre doch vielleicht generell nicht doof, wenn ich mal weiß, wie teuer mein neuer Flitzer ist, oder?

LG

Chrissi

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41 Antworten

Geerbt nicht, aber kleinere Dinge geschenkt. Wenn derjenige was verschenken will, Finanzamt nix braucht wissen!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. November 2021 um 20:04:27 Uhr:

Es geht auf Weihnachten zu, also nicht vergessen, die Weihnachtsgeschenke dem Finanzamt gegenüber zu offenbaren :p.

Sorry, aber wenn Oma der Enkelin ihren (alten?) Golf schenkt, interessiert das beim Finanzamt keine/n Mitarbeiter/in, ach das * fehlt noch.

Ich bin da bei dir. In diesem Fall ist das wahrscheinlich auch so.

 

Aber lass es nun wirklich ein Fahrzeug sein dass sehr selten ist und entsprechend viel wert ist.

Dann könnte es komisch werden, sollte jemand forschen.

Ich bin erschüttert über diese mangelnde Steuerehrlichkeit. Denk doch an die (zu) vielen Abgeordneten, Beamten, Angestellten im öffentlichen Dienst und die entsprechenden Pensionäre - die alle müssen mit deinen (unseren) Steuergeldern unterhalten werden und sind auf jeden Euro dringendst angewiesen.

@Steven4880 : Dann wird es auch in Bezug auf die späteren Erben (Stichwort: Pflichtteilsergänzungsanspruch) oftmals komisch.

Aber ich tippe mal darauf, dass die Oma hier nur ihr altes, von ihr geliebtes Schätzchen verschenkt hat. Nähere Daten blieb die TE'in bisher leider schuldig.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. November 2021 um 20:04:27 Uhr:

Es geht auf Weihnachten zu, also nicht vergessen, die Weihnachtsgeschenke dem Finanzamt gegenüber zu offenbaren :p.

Sorry, aber wenn Oma der Enkelin ihren (alten?) Golf schenkt, interessiert das beim Finanzamt keine/n Mitarbeiter/in, ach das * fehlt noch.

Danke. Wenigstens einer, der hier noch einen Bezug zur Realität hat.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 9. November 2021 um 20:01:41 Uhr:

Haha… ihr habt noch nie geerbt oder?

Anders kann ich mir manche Kommentare nicht erklären.

Meint ihr wirklich dass das Finanzamt einen Kaufbetrag von 1,00€ so nimmt?

Dann gäbe es keine Erbschaftsteuer mehr. Weil unrentabel.

Zwischen dem tatsächlichen Wert und dem den sich einer ausgedacht hat, gibt es einen Unterschied.

Und bevor jetzt einer blöd daherredet, es wird steuerlich nicht zwischen Schenkung und Erbe unterschieden ;)

Ich habe sowohl privat als auch beruflich mit der Materie zu tun.

Lass Dir gesagt sein, was Du hier äußerst ist realitätsfremd.

Papiere nehmen und ummelden. Interessiert das Finanzamt nicht. Einfach keine Raketenwissenschaft draus machen.

Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht...

@christiane.kriese

Schau Dir mal diesen Link an. Dort findest Du alle Antworten zu Deiner Frage.

https://www.bussgeldkatalog.org/auto-verschenken/

Für einen Golf 5 halte ich ein Gutachten für rausgeschmissenes Geld.

Ich denke es reicht bei mobile.de ein Fahrzeug mit ähnlicher Ausstattung und Laufleistung rauszusuchen um eine Idee vom Wert des Wagens zu erhalten.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 9. November 2021 um 20:01:41 Uhr:

Haha… ihr habt noch nie geerbt oder?

Anders kann ich mir manche Kommentare nicht erklären.

Meint ihr wirklich dass das Finanzamt einen Kaufbetrag von 1,00€ so nimmt?

Dann gäbe es keine Erbschaftsteuer mehr. Weil unrentabel.

Zwischen dem tatsächlichen Wert und dem den sich einer ausgedacht hat, gibt es einen Unterschied.

Und bevor jetzt einer blöd daherredet, es wird steuerlich nicht zwischen Schenkung und Erbe unterschieden ;)

Du aber auch nicht?

Meinst Du das Finanzamt rennt dem Wert eines privat vererbten/verschenkten gebrauchten Golf hinterher? Also als ich die letzte Erbschaft bearbeitet habe ist der PKW vom FA direkt gestrichen worden: "beschränken Sie sich auf wesentliche Dinge von Wert - oder isses ein RR Phantom?"

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 10. November 2021 um 09:41:50 Uhr:

 

Du aber auch nicht?

Meinst Du das Finanzamt rennt dem Wert eines privat vererbten/verschenkten gebrauchten Golf hinterher? Also als ich die letzte Erbschaft bearbeitet habe ist der PKW vom FA direkt gestrichen worden: "beschränken Sie sich auf wesentliche Dinge von Wert - oder isses ein RR Phantom?"

Naja, das ist so auch wieder nicht richtig. Es gibt in der Erbschaftsteuererklärung eine Zeile, die lautet: "Andere körperliche Gegenstände, z.B. Kraftfahrzeuge, Boote, Kunstgegenstände, Schmuck etc."

Da sind auch Autos von geringem Wert anzugeben, weil es diesbezüglich keine Nichtaufgriffsgrenze gibt.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen normalen Golf, der verschenkt werden soll und aufgrund des Freibetrages von mindestens 200.000 Euro ist davon auszugehen, dass es zu keiner festzusetzenden Schenkungsteuer kommt. Anders wäre es, wenn es bereits andere Schenkungen gegeben hätte und der Freibetrag durch Schenkungen in den letzten 10 Jahren bereits aufgebraucht, oder durch die jetzige Schenkung überschritten sein sollte. Davon ist hier aber nicht auszugehen.

Die TE scheint aber auch schon die Lust an ihrem Thread verloren zu haben.

Beim Thema "Finanzamt" und "Steuern" verliere ich auch sehr schnell die Lust...

Auweia .. das Abendland geht unter ... wie oft wohl das Finanzamt im dunklen gelassen wurde, wie wieviel Autos werden wohl verschenkt an Kinder/Enkel/Neffen ... und nie wurde das Geschenk an das FA gemeldet ...:eek::D:D:D

Mal ganz böse konstruiert: Oma gibt ein Auto von nennenswerten Wert (geschenkt) weiter ... nun wird Oma Pflegefall und die Rente und das Sparbuch klein ... das Sozialamt soll einspringen und verlangt nun die Schenkung rückgängig zu machen. ... also ist es besser wenn man das Auto von Oma gekauft hat ... das sie das Geld auf dem Kopf gehauen hat ist dann eine andere Sache.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 10. November 2021 um 16:24:49 Uhr:

Mal ganz böse konstruiert: Oma gibt ein Auto von nennenswerten Wert (geschenkt) weiter ... nun wird Oma Pflegefall und die Rente und das Sparbuch klein ... das Sozialamt soll einspringen und verlangt nun die Schenkung rückgängig zu machen. ... also ist es besser wenn man das Auto von Oma gekauft hat ... das sie das Geld auf dem Kopf gehauen hat ist dann eine andere Sache.

Wie kommt denn das Sozialamt an die Information, dass Oma ein Auto verschenkt hat? Das sind doch nun wirklich mehr als kuriose Überlegungen, um die es in der Fragestellung der TE nicht geht.

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